Wenn einer eine Reise tut

Die Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen zeigt: Dieses Jahr ist ein Rekordjahr für die Reisebranche. Etwa zwei Drittel der Deutschen plant, eine Urlaubsreise von mindestens fünf Tagen zu unternehmen. Während der Boom vom Urlaub im eigenen Land nach der Corona-Pandemie stark nachgelassen hat, liegen vor allem Flugreisen wieder hoch im Kurs. Dabei zieht es Urlauber nicht nur nach Südeuropa, sondern auch in die Ferne. Gleichzeitig haben immer mehr Reisende mit Flugproblemen zu kämpfen – Personalmangel, Streiks, Flugverspätungen oder -ausfälle sorgten bereits letztes Jahr für viel Chaos an europäischen Flughäfen. Wie ein sorgenfreier Urlaub trotzdem gelingt und welche Rechte Passagiere haben, verraten die ARAG Experten in einem Überblick.

Flieger, grüß‘ mir die Sonne
Laut Organisation für Fluggastrechte „AirHelp“ ist jeder dritte Fluggast im letzten Jahr verspätet gestartet. In der Hauptreisezeit Juni und Juli waren sogar über 40 Prozent aller Flugreisenden von Verspätungen, Annullierungen oder anderen Problemen rund um den Flug betroffen. Im Ranking von Flugausfällen und Co. lag Deutschland hinter Großbritannien an zweiter Stelle. Nach Angaben der ARAG Experten hatten hierzulande rund 26 Millionen Passagiere mit Flugproblemen zu kämpfen.

Überblick bei der Flugreise behalten
Kaum eine Buchung ohne Flugplanänderung: Daher raten die ARAG Experten Urlaubern, Hinweise und Aktualisierungen des Reiseveranstalters genau zu lesen und auf Änderungen zu überprüfen. Screenshots können hilfreich sein, wenn Urlauber am Ende beweisen müssen, ob ihr Flug tatsächlich verlegt wurde.

Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass Reiseveranstalter den Reiseplan auch nach der Buchung ändern dürfen, wenn es um unerhebliche Änderungen geht. Dazu genügt ein sogenannter Änderungsvorbehalt im Reisevertrag. Dabei können die Änderungen durchaus vielfältig sein, wie z. B. eine Änderung der Abflug- oder Ankunftszeit, ein Wechsel des Flughafens, eine plötzliche Flugverbindung mit Zwischenstopps oder ein anderes Flugdatum. Wann eine Abweichung vom gebuchten Reiseplan allerdings erheblich ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel müssen Flugverschiebungen von bis zu vier Stunden hingenommen werden.

In der Europäischen Union ist es laut ARAG Experten die Verordnung (EG) Nummer 261/2004 , die die Rechte von Fluggästen regelt, einschließlich der Ansprüche bei Flugplanänderungen, Annullierungen und Verspätungen. Die Verordnung sieht vor, dass Fluggäste unter bestimmten Umständen ein Anrecht auf Entschädigung haben können. Je nach Flugstrecke können Passagieren Ausgleichsansprüche von bis zu 600 Euro zustehen.

Selbstständig tätig werden?
Wer bei Flugplanänderungen nicht gerne auf Nachrichten seines Reiseveranstalters oder der Airline wartet, sondern lieber selbst tätig wird, dem raten die ARAG Experten, die Fluggesellschaft direkt am Abflughafen zu kontaktieren und nach einer alternativen Flugverbindung zu fragen. Wer so erfolgreich umbuchen kann, sollte aber seinen Reiseveranstalter über die Änderung in Kenntnis setzen, damit gegebenenfalls andere Leistungen entsprechend angepasst werden können, wie beispielsweise ein Shuttle-Service vom Flughafen zum Hotel, der oft Bestandteil des Reisevertrages ist.

Lange Wartezeiten clever überbrücken
Wenn sich Flüge verspäten, freuen sich vor allem Geschäfte und Restaurants am Flughafen. Denn je länger Passagiere am Airport verweilen, desto mehr Geld geben sie in der Regel aus. Laut Global Airport Retailing Report gibt jeder Reisende pro Flughafenbesuch im Schnitt rund 50 Euro aus. Dabei liegt es nicht nur am Urlauber selbst, der sich im Entspannungsmodus etwas gönnt. Auch extrem hohe Preise, die meist deutlich über denen im normalen Handel liegen, sind dafür verantwortlich. Wer sein Geld vor Reiseantritt also zusammenhalten möchte, sollte einige Dinge beachten: Der Einkauf in zollfreien Duty-Free-Läden lohnt sich oft nur bei Zigaretten und Alkohol. Alle anderen Produkte können teurer sein. Die ARAG Experten raten daher, Preise genau zu vergleichen. Eine kleine Wasserflasche für fünf Euro muss auch nicht sein. Auf vielen Flughäfen gibt es mittlerweile nach dem Security-Check Trinkwasserspender, an denen man kostenlos seine leere Trinkflasche auffüllen kann. In der Europäischen Union ist es grundsätzlich erlaubt, Essen mitzubringen und im Flugzeug zu essen. Die ARAG Experten raten allerdings zu gut verschließbaren Gefäßen. Auf geruchsintensive Lebensmittel wie z. B. reife Bananen oder belegte Brote mit Tilsiter-Käse sollte man dabei besser verzichten. Auch warnen die ARAG Experten davor, dass frische Lebensmittel wie beispielsweise Obst, Gemüse oder einige tierische Produkte beim Zoll streng kontrolliert werden können. Darüber hinaus kann es mit manchen Lebensmitteln Probleme bei der Einreise in das Urlaubsland geben. Daher sollten Fluggäste ihren Proviant am besten vor der Landung verzehrt haben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel