Bis zu 10 Tage Freistellung für pflegende Angehörige mit Lohnersatz

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, kann jeder Arbeitnehmer sich sofort für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Das legt das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) fest.

"Das Gesetz ist bereits seit acht Jahren in Kraft. Jedoch wissen viele Angehörige nichts von ihren Möglichkeiten. Diese Zeit benötigen Angehörige in erster Linie dazu, die Pflege zu organisieren. Hierzu gehört zum Beispiel, sich kurzfristig über Pflegeleistungsangebote zu informieren, Behörden aufzusuchen oder die nötigen weiteren Schritte einzuleiten, damit eine gute Pflege des Angehörigen gewährleistet ist", sagt Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS.

Durchschnittlich mehr als sieben Tage
Im vergangenen Jahr nahmen in Sachsen 1.027 Angehörige 7.871 Freistellungstage in Anspruch und erhielten für diese im Durchschnitt jeweils rund 518 Euro Lohnersatz. In Thüringen nahmen 557 Angehörige 4.883 Freistellungstage in Anspruch und erhielten für diese im Durchschnitt jeweils rund 598 Euro Lohnersatz. In beiden Freistaaten waren es insgesamt 1.584 Angehörige mit 12.754 Freistellungstagen und im Durchschnitt rund 545 Euro Lohnersatz.

Pflegeunterstützungsgeld beantragen
Arbeitnehmer beantragen das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen. Die Leistung wird in Höhe von 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld ist beitragspflichtig zur Kranken- Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch geringfügig Beschäftigte können das Pflegeunterstützungsgeld beanspruchen. "Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Schwieger- und Enkelkinder, eigene Kinder oder der Lebenspartner der Geschwister des oder der Pflegebedürftigen", erläutert Strobel.

Drei Säulen der Unterstützung
Das Gesetz sieht neben der kurzfristigen 10-tägigen Auszeit im Akut-Fall mit einer Lohnersatzleistung auch die Möglichkeit vor, eine sechs monatige Pflegezeit mit zinslosem Darlehen zu gewähren oder eine Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen. Während der sechsmonatigen Pflegezeit ist eine vollständige oder teilzeitige Freistellung möglich. Die Familienpflegezeit ist eine bis zu 24-monatige, teilweise Freistellung, die noch mindestens 15 Wochenarbeitsstunden umfasst.

Persönliche und individuelle Pflegeberatung
Für alle Fragen rund um die Pflege stehen den Versicherten der AOK PLUS in Sachsen und Thüringen 40 Pflegeberater zur Seite. Die Kollegen beraten individuell und umfassend zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung. Sie sind Vermittler zu anderen Leistungsanbietern in der Pflege und der häuslichen Versorgung, unterstützen beim Ausfüllen des Pflegeantrages und zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.

Den persönlichen Ansprechpartner für die Region finden Versicherte und Angehörige unter: AOK-Pflegeberatung | AOK.

Zahlen zu pflegebedürftigen AOK PLUS-Versicherten in Sachsen und Thüringen
Die AOK PLUS versichert aktuell über 3,48 Millionen Menschen, davon über 2,25 Millionen in Sachsen und mehr als 1 Millionen in Thüringen. Die AOK PLUS ist die größte Pflegekasse in beiden Freistaaten. Zum Ende des Jahres 2022 waren 282.715 Pflegebedürftige bei der AOK PLUS versichert. Mehr als 182.700 in Sachsen, knapp 90.800 in Thüringen und über 9.000 außerhalb der beiden Bundesländer. Die meisten Menschen werden in Sachsen und Thüringen zu Hause gepflegt. Aktuell werden 235.000 Menschen von Angehörigen (151.554 in Sachsen, 76.709 in Thüringen, 6.779 überregional) und über 47.600 in Pflegeheimen betreut. Zudem gibt es hier einen ersten Informationsüberblick zum Thema Pflege.

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Ansprechpartner:
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Pressesprecherin
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E-Mail: hannelore.strobel@plus.aok.de
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