- Rentenniveau auf 50 Prozent, idealerweise 53 Prozent, anheben
- Freibetrag auch für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben knapp 1,2 Millionen Menschen im Dezember 2022 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen, weil ihre Rente nicht zum Leben reicht. Will die Bundesregierung ernsthaft gegen Altersarmut vorgehen, muss sie mehr für diejenigen tun, die nach einem langen Arbeitsleben nur eine Rente unterhalb des Existenzminimums erhalten. Nach Ansicht des VdK ist ein Rentenniveau von mindestens 50 Prozent, idealerweise 53 Prozent, notwendig.
Zudem müssen Rentnerinnen und Rentner auch etwas von ihrer gesetzlichen Rente behalten dürfen, wenn sie gleichzeitig Grundsicherung beziehen. Deshalb fordert der VdK einen Freibetrag von 251 Euro. Diesen Betrag dürfen bisher auch die behalten, die eine private oder betriebliche Rente haben.
Auch bei der Grundrente muss die Bundesregierung nachbessern und den Zugang erleichtern: Die Anzahl der Grundrentenjahre muss auf 30 abgesenkt werden. Zudem müssen mehr arme Rentnerinnen und Rentner den Grundrentenzuschlag erhalten, indem auch Zeiten von Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden.“
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