Energieeffizienzgesetz: Wirtschaft braucht Investitionssicherheit

Heute hat das Bundesministerium für Klima und Energie einen offiziellen Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz veröffentlicht und damit die Verbände- und Länderbeteiligung eingeleitet. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) begrüßte den Schritt als lange überfällig. Es sei richtig und wichtig, dass die 2030 Ziele nun endlich ambitioniert und verbindlich festgelegt werden. Dies sei zentral für Planungssicherheit und den notwendigen Markthochlauf. Doch für die Ziele nach 2030 und für einzelne Regelungen seien auch Abschwächungen gegenüber zuvor bekanntgewordenen Entwürfen festzustellen.

“Damit die notwendigen Investitionen in mehr Energieeffizienz in Gebäuden, öffentlicher Infrastruktur und Unternehmen gelingen, braucht es langfristig verbindliche Ziele und Rahmenbedingungen. Es geht jetzt darum, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz unserer Volkswirtschaft dauerhaft zu stärken. Lösungen dazu sind längst am Markt vorhanden“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Mit dem Entwurf seien jedoch die Formulierungen für die Ziele für die Zeit nach 2030 bis 2045 abgeschwächt worden. Dass die Bundesregierung diese nur anstrebe, statt sie unmissverständlich festzulegen, irritiere mit Blick auf die langfristig notwendigen gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen. 

Immerhin, so der Verband, würden die Ziele zur Einsparung von Endenergie bis 2030 mit dem Entwurf auf 26,6 Prozent gegenüber 2008 angehoben. Allerdings sind laut dem EU-Energiepolitikexperten Stefan Scheuer zur Erfüllung der EU-Vorgabe die Reduzierung des Endenergieverbrauchs sogar um 28 Prozent bis 2030 notwendig. Ebenso wichtig seien zudem die mit dem Gesetz anzustoßenden Maßnahmen: “Sollte Deutschland keine ausreichenden Ziele und Maßnahmen vorlegen oder gar die Ziele reißen, kann es mit der EU-Kommission ungemütlich werden,“ so Scheuer.

So fehlten etwa Regelungen, um professionelle Energiedienstleistungen zu entfesseln, die bei der marktlichen Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützen können. Auch die EU-Anforderung, dass jährlich drei Prozent der öffentlichen Gebäudefläche verbindlich saniert werden soll, sei weder im Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in dem für das Effizienzgesetz enthalten. Angepasst wurden zudem die Anforderungen zur Nutzung an Abwärme aus neuen Rechenzentren. Hier wurden die Nutzungsgrade gegenüber früheren, bekannt gewordenen Entwürfen gesenkt und zeitlich nach dem Jahr der Betriebsaufnahme gestaffelt. DENEFF-Expertin Mira Weber dazu: “Bereits heute wären auch deutlich höhere Abwärmeutzungsgrade technisch kein Problem. Entscheidend ist aber, ob die Abwärme auch Abnehmer findet.” Die DENEFF hatte deshalb empfohlen, eine “Abwärme-Readyness” zum Maßstab zu machen und im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung für tatsächliche Abnahme zu sorgen.

Weiterhin enthalten im Entwurf sind Anforderungen an Unternehmen zur Umsetzung hochwirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen, sofern diese noch vorhanden sind. Anlagen im Emissionshandel sollen ausgenommen werden. In einer heute veröffentlichten Studie ist deutlich geworden, dass das Potenzial aus der Umsetzung hochwirtschaftlicher Maßnahmen mit gängigen Energieeffizienz-Technologien weiterhin sehr groß sind. Es gehe jetzt darum, Wachstum und Energieverbrauch noch weiter voneinander zu entkoppeln, so Noll.

Hintergrundinformationen:

Faktensammlung der DENEFF zum Energieeffizienzgesetz 
Studie der Hochschule Niederrhein zu Effizienzpotenzialen in der Industrie
Expertise zum neuen EU 2030 Ziel von Stefan Scheuer und Iona Bere

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