H2-Ready-Gasheizungen sind Etikettenschwindel

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), kommentiert den heute bekannt gewordenen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes: 

„Wir begrüßen ausdrücklich die erneute Bekräftigung, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Allerdings: Wir brauchen Klimaschutz statt Klimaschutz-Readyness. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes wurde deutlich aufgeweicht. H2-Readyness für Heizungen ist ein Worst-Case-Szenario, da so Gaskessel über viele weitere Jahre schlicht mit Erdgas betrieben werden können. Schon nach eigenem Bekunden der Gaswirtschaft im Rahmen der Debatte zur EU-Taxonomie wurde in Bezug auf die „grüne“ Eigenschaft von Gaskraftwerken überzeugend und unwidersprochen dargelegt, dass Wasserstoff auf mittlere und lange Sicht nicht in ausreichendem Maß für Kraftwerke zur Verfügung stehen könne – und damit erst recht nicht zum Heizen in Privathaushalten. Diese Argumentation der H2-Knappheit hatte die Bundesregierung damals übernommen. Interessant wird es sein zu sehen, wie vor diesem Hintergrund die über 700 Gasnetzbetreiber mit den umfangreichen Vorgaben zur Netzumrüstung umgehen.

Hier drohen nun massive Fehlinvestitionen in Geräte, die in wenigen Jahren wieder ausgetauscht werden müssen. Dem Klimaschutz ist keinen Deut damit geholfen, wenn zwar auf dem Papier Transformationspläne vorgelegt werden müssen, der Wasserstoff aber de facto nie in dem Maße kommen kann. Das ist bei der Fernwärme schon sehr optimistisch, bei Gasnetzen ist es schlicht Etikettenschwindel. Wir werden für die Gasheizungen kein 100 Prozent H2-Gasverteilnetz sehen. 

Ein weiteres Schlupfloch besteht bei Wärmenetzen. Bis 2030 sind lediglich 50 Prozent Erneuerbare in der Fernwärme vorgeschrieben. Der Transformationsprozess der Fernwärme, wo oft Erdgas-KWK eingesetzt wird, muss viel schneller vorangebracht werden. Jede Förderung der Wärmeerzeugung durch fossile Energieträger ist daher ein Fehlanreiz, auch wenn das in Form von Erdgas-KWK und eingebunden in ein Wärmenetz erfolgt. Auch für KWK-Anlagen muss der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien daher zur Pflicht werden. Neue KWK-Anlagen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, sollten nicht zugelassen werden. Andernfalls wäre hier für Umgehungen Tür- und Tor geöffnet.

Last, not least: Anstatt in Scheinlösungen müssen sich die Investitionen auf Wärmepumpen und grüne Wärmenetze konzentrieren. Mit dem künstlichen Festhalten an der Gasheizung schadet man so der eigenen Industrie, den Kunden und dem Klima.” 

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