Die Verharmlosung der Abtreibung führt zu steigenden Opferzahlen und sinkender Hilfsbereitschaft

Zur Abtreibungsstatistik 2022 sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, heute in Berlin:  

Die neue Abtreibungsstatistik zeigt, dass die Prognosen sich leider bewahrheitet haben: Jede Förderung, Verharmlosung und weitere Legalisierung der Abtreibung führt zu weiter steigenden Opferzahlen unter Kindern und Frauen und zu sinkender Hilfsbereitschaft im Schwangerschaftskonflikt.  

Im Vergleich zu 2012 besonders gestiegen sind die Abtreibungszahlen bei Frauen zwischen 30 und 40 Jahren. Extrem gestiegen ist die Abtreibungsquote, die mit 62 Abtreibungen pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter noch niemals so hoch war und innerhalb des letzten Jahres in allen Altersgruppen zum Teil sprunghaft angestiegen ist. Die Spätabtreibungen aufgrund medizinischer Indikation steigen ebenfalls stetig. Insgesamt wurde die höchste Zahl abgetriebener Kinder seit 2012 statistisch erfasst. Darin nicht eingerechnet sind mögliche Frühstabtreibungen durch die Wirkung der sogenannten Pille danach. Ebenso fehlt, wie jedes Jahr, die Zahl der nicht statistisch erfassten, weil nicht gemeldeten Abtreibungen.
 
Neben dem Einfluss durch das Ende von Lockdowns und sonstigen Ausgangsbeschränkungen sind weitere, tiefere Gründe für diese bedenkliche Entwicklung zu nennen, denn auch im Vergleich zu 2019 sind die Zahlen gestiegen: Durch die 2022 erfolgte Erlaubnis, offen für Abtreibung werben zu dürfen, wurde erwartungsgemäß die Akzeptanz in der Gesellschaft erhöht. Hinzu kommen Angst vor der Zukunft durch Krieg und Krisen, finanzielle Probleme und weitere persönliche Gründe, vor allem in Bezug auf Lebensreife und psychische Schwierigkeiten. Der häufigste Grund für eine Abtreibung jedoch sind instabile Beziehungen, verbunden mit dem Druck, der von verschiedenen Seiten auf die Schwangere ausgeübt wird, meistens seitens des Kindsvaters. Diesen Frauen eine Abtreibung anzubieten, löst kein Problem, sondern belässt sie in einer nicht gleichberechtigten Beziehung, die durch die vorgeburtliche Tötung des gemeinsamen Kindes nicht besser wird.
 
Die hohen Zahlen entlarven auch die Behauptungen der Abtreibungslobby, es gebe einen Mangel an Abtreibungseinrichtungen. Ganz im Gegenteil hat sich im Verlauf des Jahres 2022 die Zahl der Meldestellen erhöht, besonders in Nordrhein-Westfalen, wo es neben der Abtreibungshochburg Berlin besonders viele Abtreibungseinrichtungen gibt.  

Diese frauen- und kinderfeindliche Entwicklung ist ein Alarmzeichen, das von der Politik jedoch entweder beschwiegen oder sogar noch gefördert wird.  

Die weitere Legalisierung der Abtreibung, die willkürliche Entmenschlichung der Kinder, die Ignoranz gegenüber den wirklichen Problemen von schwangeren Frauen können keine Antwort darauf sein.        

Nächste Termine:
Fachtagung/Festakademie zur Woche für das Leben am 22. April 2023 in Osnabrück
Fachtagung zum Marsch für das Leben am 15. September 2023 in Berlin
Marsch für das Leben in BERLIN und in KÖLN am 16. September 2023  

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Lebensrecht e. V. (BVL)
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin
Telefon: +49 (30) 64494039
Telefax: +49 (30) 44058867
http://www.bv-lebensrecht.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel