Alle Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga reichen Lizenzierungsunterlagen für die Saison 2023/24 fristgerecht ein

Für das Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison 2023/24 haben alle 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga ihre Unterlagen fristgerecht bei der DFL eingereicht. Die Frist zur Abgabe endete am heutigen Mittwoch um 15:30 Uhr. Bereits am 1. März war die Frist für Bewerber aus der 3. Liga abgelaufen, die eine Lizenz für die 2. Bundesliga anstreben. Elf Clubs der 3. Liga machten davon Gebrauch und reichten entsprechende Unterlagen ein.

Im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs überprüft die DFL im nächsten Schritt neben den finanziellen Kriterien zur Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der insgesamt 47 Clubs auch sportliche, rechtliche und personell-administrative Kriterien, ebenso Kriterien in Bezug auf Stadien (Infrastruktur und Medientechnik) sowie erstmals auch Nachhaltigkeit und die Virtual Bundesliga.

Die Erstentscheidung über die Lizenzerteilung geht den Clubs voraussichtlich in der zweiten April-Hälfte zu.

Im Rahmen der Überprüfung der verschiedenen Kriterien kann die DFL den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung grundsätzlich Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor Beginn der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann. Bei einer Auflage wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der entsprechenden Spielzeit eingehalten werden müssen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Guiollettstraße 44-46
60325 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 65005-0
Telefax: +49 (69) 65005-555
http://www.bundesliga.de

Ansprechpartner:
Marcel Friederich
Stellvertretender Leiter Externe Kommunikation
Telefon: +49 (69) 65005-333
E-Mail: presse@dfl.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel