„Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Tatsächlich ist aber der prozentuale Anteil neuer Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten in den vergangenen 23 Jahren gestiegen.“ Der GDV plädiert vor diesem Hintergrund für eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts. „Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden“, sagt Asmussen.
Aus Sicht der Versicherer berücksichtigen die geltenden Bauvorschriften in Deutschland die Auswirkungen des Klimawandels und seine Folgen bislang nicht. Daher fordert der Verband, dass das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ in die Baugesetzgebung aufgenommen wird. Bestehende Gebäude sollten zudem durch präventive Maßnahmen gegen Überschwemmung und Starkregen geschützt werden, so der GDV in seinem Positionspapier.
Mit Prävention Schäden vorbeugen
„Prävention und Klimafolgenanpassung sind der Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen“, sagt Asmussen. Die Versicherungswirtschaft setzt sich daher für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein. Es sieht vor, alle Wohngebäude rundum gegen Naturgefahren zu versichern. Dafür würden bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt, sofern Kunden nicht widersprechen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. Neue Verträge schließen den Schutz ohnehin ein.
Risiken von Naturgefahren erkennen
Neben einer Elementarschadenversicherung sind Aufklärung und Prävention wichtige Bausteine zur Vermeidung von Schäden. Der GDV stellt daher mit dem Naturgefahren-Check eine Onlineplattform zur Verfügung, mit der nach Postleitzahlengebieten überprüft werden kann, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit verursacht haben. Details zur Gefährdung durch Flusshochwasser liefert darüber hinaus der Hochwasser-Check. Auch bei ihrem Wohngebäudeversicherer können Hausbesitzer jederzeit erfragen, wie hoch das Überschwemmungsrisiko ihres Gebäudes ist.
Unabhängig vom Versicherungsschutz rät der GDV potenziellen Bauherren, den Überschwemmungsschutz gleich mitzudenken und notwendige Schutzmaßnahmen einzuplanen. „Wasser braucht Raum. Beim Bauen sollte deshalb eine geringfügige Überflutung des Grundstückes mit eingeplant werden und es sollten Flächen erhalten bleiben, auf denen Wasser versickern kann“, sagt Asmussen. Auch bereits bestehende Gebäude können nachgerüstet werden, etwa durch Aufkantungen vor Kellertreppen oder den Einbau wasserdichter Fenster.
Weitere Informationen finden Sie auf gdv.de.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 454 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Billionen Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 487.500 Menschen sind für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.
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