Die Auswirkungsanalyse zeigt unter anderem, wie sich eine Umsetzung des Reformpapiers der Regierung auf die Krankenhauslandschaft in Deutschland und der einzelnen Länder auswirken würde. Eine solche konkrete Auswirkungsanalyse wurde bislang weder von der Regierungskommission noch vom Bundesgesundheitsminister vorgelegt.
Für Hessen würden laut der Auswirkungsanalyse des Regierungsentwurfs einige Versorgungsangebote breitflächig wegfallen, beispielsweise aus den Bereichen Geburtshilfe, Neurologie, Urologie oder Kardiologie. So müssten sich im Falle einer Umsetzung der aktuellen Regierungspläne in diesen Fachbereichen mitunter die Hälfte der Patientinnen und Patienten einen anderen Krankenhausstandort suchen, sollten diese Versorgungsangebote nur noch an Kliniken mit Levelstufe 2 oder 3 angeboten werden dürfen.
Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG, sagt: „Die Reform muss dort strikte Vorgaben machen, wo dies aus Versorgungsgründen tatsächlich notwendig ist. Dabei dürfen keine gut funktionierenden und in der Bevölkerung akzeptierten Strukturen nur deshalb verändert werden, weil sie nicht in ein formales übergeordnetes Strukturschema passen. Die Herausforderung besteht in einer regionalbezogenen und bedarfsgerechten sowie patientenorientierten und wirtschaftlich effizienten Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung.“
Über den Konzeptentwurf der DKG führt er weiterhin aus: „Das Reformpapier der DKG verfolgt das Ziel, Versorgungsstrukturen möglichst effizient aufzustellen, damit Patientinnen und Patienten flächendeckend Zugang zu qualitativ hochwertiger Medizin haben. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf setzt der DKG-Alternativvorschlag an bereits bestehende Strukturen und historisch gewachsenen Versorgungsnetzen an, bewertet und gestaltet sie neu. Das ist meiner Meinung nach der richtige Weg, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges System aufzustellen.“
Eine solch umfassende Reform kann nicht ohne die erforderlichen Finanzmittel in die Wege geleitet und umgesetzt werden. Die strukturelle Unterfinanzierung muss abgebaut werden. Es bedarf eines Anschubs der Vorhaltefinanzierung. Ein Transformationsfonds zur Finanzierung des Strukturwandels muss eingerichtet und aufgebaut werden. Eine reine Umverteilung der aktuell zur Verfügung stehenden Finanzmittel, wie dies die Regierungskommission plant, wird nicht ausreichen.
Die HKG bietet dem Land Hessen die Unterstützung an, im Rahmen der gemeinsamen Beratungen mit dem Bund dieses Gestaltungskonzept in all seinen Aspekten aufzugreifen und auf Basis dieses Vorschlags gemeinsam mit den Krankenhausträgern zukunftsfähige Versorgungsstrukturen zu entwickeln.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.
Hessische Krankenhausgesellschaft e. V
Frankfurter Str. 10-14
65760 Eschborn
Telefon: +49 (6196) 409950
Telefax: +49 (6196) 409999
http://www.hkg-online.de
Telefon: +49 (6196) 4099-57
E-Mail: hkggeschaeftsfuehrung@hkg-online.de