Schon in einem Fachgespräch, zu dem der Ausschuss im Juni letzten Jahres eingeladen hatte, zeichnete sich eine breite Zustimmung zu dieser Idee ab, die jetzt in eine einstimmige Verabschiedung des Antrags mündete. Der Vertreter des Bauministeriums skizzierte in der Sitzung bereits einen ersten Umsetzungsvorschlag: So soll ein verbindlicher Anspruch auf Abweichungen in der Bauordnung vorgesehen werden. Gemeinsam mit dem bayerischen Justizministerium wird darüber hinaus an einem Vorschlag gearbeitet, Vorhaben des Gebäudetyps E auch zivilrechtlich von bauordnungsrechtlich nicht geforderten Normen zu entlasten, indem sie vertraglich zwischen Bauherr und Architekt vereinbart werden können.
Dies verbucht die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Prof. Lydia Haack, als Meilenstein bei der Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Bauprozesse: „Den politischen Willen, jetzt einen großen Schritt zur Entlastung des Planens und Bauen von nicht unbedingt notwendigen technischen Standards zu gehen, hat der Bauausschuss mit seinem einstimmigen Beschluss klar zum Ausdruck gebracht. Jetzt sind die Regierungen im Bund und in den Ländern am Zug, dieses gemeinsame Ziel auch umzusetzen. Mit dem Rückenwind aus Bayern können nun insbesondere die ehrgeizigen Wohnungsbauziele leichter erreicht werden. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Initiative mitgewirkt haben. Die Bayerische Architektenkammer hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen.“
Die Mitglieder des Ausschusses schlossen sich dem Dank des Ausschussvorsitzenden an die Bayerische Architektenkammer für ihre Initiative ausdrücklich an. „Ich bin froh, dass unser Ansatz parteiübergreifende Akzeptanz gefunden hat. Wir benötigen einen breiten Schulterschluss von Politik, Verwaltungen und allen am Bau Beteiligten, um die Planungsaufgaben der Zukunft, einfacher, nachhaltiger und effizienter angehen zu können.“ Der Gebäudetyp E sei hierfür der entscheidende „Gamechanger“, so die Präsidentin abschließend.
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