Bei den Vorhaben der EU zur Sanierung sieht das anders aus. Hier setzt das EU-Parlament durch Mindestanforderung für die Gebäudeenergieeffizienz auf eine Sanierungspflicht für den ineffizientesten Gebäudebestand. „Für das Bauen im Bestand bringt die Sanierungspflicht einen großen Schub. Sie hat das Potenzial, die Sanierungsquote von aktuell circa einem Prozent endlich zu erhöhen und den Gebäudebestand effizienter zu machen.“ so Tim-Oliver Müller.
Auf europäischer Ebene wird zudem ein erster Schritt in Richtung einer Lebenszyklusbetrachtung von Bauwerken gemacht. Die Richtlinie sieht vor, zukünftig die sogenannte „graue Energie“ im Energieausweis des Gebäudes offenzulegen. Die Bauindustrie unterstützt diese ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden. Dies muss jedoch frühzeitig geschehen, sodass schon in der Planung Einfluss auf den CO2-Fußabdruck genommen werden kann. Der Plan der EU greift daher noch zu kurz.
Das EU-Parlament legt auch großen Wert auf Quartiersansätze, bei denen eine Vielzahl von Gebäuden effizient saniert, an effiziente Heiz- und Kältesysteme und Netze angeschlossen oder Gemeinschaften zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufgebaut werden. Die Bauindustrie hat sich dafür eingesetzt, die Sanierung von zusammenhängenden Gebäudebeständen, sei es im Quartier oder als Portfolio, voranzutreiben, um damit Skaleneffekte für den Umbau zu einem effizienteren Gebäudebestand zu erschließen und begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich.
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