Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt hingegen die Hälfte des Unternehmerbeitrags. Ursächlich für die Erhöhung des einheitlichen Beitrags in der AdL ist die gesetzlich vorgegebene Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung.
Dieses Durchschnittsentgelt trifft eine Aussage über die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland und ist im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. Für den Beitrag in den neuen Bundesländern kommt hinzu, dass die bis 30. Juni 2024 abzuschließende Angleichung an den Beitrag in den alten Bundesländern zusätzliche Anpassungsschritte erforderlich macht. Die Landwirtschaftliche Alterskasse hat dagegen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Wer der Landwirtschaftlichen Alterskasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, stellt sicher, dass sein Beitrag rechtzeitig und in korrekter Höhe eingeht. Weitere Informationen zu Versicherung und Beitrag stehen auf der Internetseite der SVLFG unter:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
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