Es sollte ein Urlaub voller Harmonie und Entspannung werden – mit möglichst viel Intimverkehr. Doch als die zwei Turteltauben im Hotelzimmer zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes vorfanden, war die Lust verflogen und die Enttäuschung groß. So groß, dass das Paar Schadensersatz von 20 Prozent des Reisepreises wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit verlangte, da ein harmonischer Beischlaf im Einzelbett undenkbar schien. Doch die Richter wollten keinen Reisemangel erkennen. Sie waren vielmehr der Ansicht, dass auch in einem Einzelbett mehrere Variationen des Beischlafes möglich seien. Zudem forderte das Gericht etwas mehr Kreativität: Mit wenigen Handgriffen wäre es problemlos möglich gewesen, die Betten nebeneinander zu stellen. Um ein Auseinanderrutschen auf den glatten Fliesen zu verhindern, hätten eine Schnur oder ein Gürtel genügt, die Bettrahmen aneinander zu befestigen (Amtsgericht Mönchengladbach, Az.: 5a C 106/91).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.