Eckpunkte des Deutschen Vereins zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Ziel ist es, die Leistungen personenzentriert bereitzustellen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe gesetzlich verankert. Er hat sie jedoch nicht hinreichend definiert und auch keine Instrumente und Kriterien zu ihrer Messung festgelegt. So müssen die jeweiligen Vertragsparteien die Entwicklung von Maßstäben für die Wirksamkeit als auch von Indikatoren und Erhebungsinstrumenten vornehmen. Das stellt diese vor eine anspruchsvolle Aufgabe. Wissenschaftliche Untersuchungen sind kaum vorhanden.

„Mit den Eckpunkten geben wir Impulse für die aktuelle fachliche Debatte um die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe und fördern so die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Die Eckpunkte befassen sich ausgehend von den rechtlichen Grundlagen im SGB IX mit den Vorgaben zur Qualität und Wirksamkeit in den Landesrahmenverträgen sowie mit den Begriffen Wirkung und Wirksamkeit. Es werden Hinweise für eine Begriffsbestimmung auf Basis der aktuellen fachlichen Diskussion gegeben. Zudem beinhalten sie Hinweise und Anregungen zur Wirkungskontrolle im Rahmen der Gesamtplanung und zu den Qualitätsprüfungen für die Praxis, einschließlich der Überprüfung der Wirksamkeit.

Die Eckpunkte sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-26-20_eckpunkte-wirksamkeit-in-der-eingliederungshilfe.pdf

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