Das eingezahlte Geld verpflichte aber niemanden, tatsächlich eher in Rente zu gehen. „Wer trotzdem weiterarbeitet, kann damit auch seine reguläre Altersrente erhöhen. Das macht diese Beiträge so interessant“, erklärte Behrens. Hinzu komme: Die Konditionen seien gerade besonders lukrativ. „Schon im nächsten Jahr steigt das für die Berechnung relevante Durchschnittsentgelt an. Der Preis für einen Rentenpunkt verteuert sich dann um elf Prozent. Wer damit liebäugelt, Abschläge auszugleichen, sollte also noch in diesem Jahr einen Antrag beim Rentenversicherer stellen“, so der Vorsitzende der Vertreterversammlung.
In Niedersachsen beteiligten sich seit 2018 tarifvertraglich zahlreiche Unternehmen an den Ausgleichszahlungen. Damit hätten landesweit rund 77.800 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf die Zuzahlung ihres Arbeitgebers, berichtete Behrens. Daneben könne eine Zuzahlung aber auch über eine Betriebsvereinbarung oder mit dem Arbeitsvertrag angeboten werden.
Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation
Prävention und Rehabilitation – sie sind der Schlüssel für ein längeres und gesünderes Arbeiten. Künftig wollen die Rentenversicherer ihre Angebote hierzu noch mehr aufeinander abstimmen. Das haben sie in einem gemeinsamen Strategiepapier formuliert, dessen Entwurf der Vorstandsvorsitzende Professor Michael Sommer den Delegierten der Vertreterversammlung vorstellte.
„Die Versicherten sollen einen einfachen, rechtzeitigen und barrierefreien Zugang zu den Leistungen der Rentenversicherung erhalten und sie auch digital beantragen können“, zitierte er aus dem Papier. Daneben will die Rentenversicherung ihre Angebote zur Prävention ausbauen und Teilhabeleistungen weiterentwickeln. „Dafür wollen sich die Häuser noch besser vernetzen und Angebote wie aus einer Hand bereitstellen“, so Professor Sommer. Ein weiterer Schwerpunkt: die bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. „Diese Beeinträchtigungen sollen kein Hindernis für die Teilhabe darstellen.“
Aktuelle und künftige Lage der Rentenversicherung
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung regelt bis 2025 ganz klar: Das Rentenniveau fällt nicht unter 48 Prozent des Durchschnittseinkommens, der Beitragssatz wird auf maximal 20 Prozent begrenzt und das Renteneintrittsalter nicht weiter angehoben. Aber was kommt danach? Die Rentenversicherung habe in den vergangenen Jahren schon viele Herausforderungen gestemmt: ob deutsche Einheit, Finanzkrisen, Corona, Inflation oder jetzt den Krieg in der Ukraine. „Auch in diesen Situationen war und ist die Finanzlage zu jeder Zeit stabil“, sagte Jan Miede, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, in der Veranstaltung. Und das, weil sich die Rentenversicherung immer an die Bedingungen angepasst habe.
„Das gelingt nicht nur mit den klassischen Stellschrauben“, so Miede. Ein effizientes Mittel, die Finanzierung des Umlagesystems sicherzustellen, sieht er auch in einer höheren Erwerbsbeteiligung – besonders die von Frauen und älteren Menschen. Daneben müsse der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ noch weiter gestärkt werden. Und schließlich sollten eine qualifizierte Zuwanderung und die Befähigung von Zugewanderten dafür sorgen, Fachkräfte aus dem Ausland langfristig in den hiesigen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Haushalt 2023
Das Parlament des niedersächsischen Rentenversicherers verabschiedete bei seinem Treffen den Haushalt für 2023. Der Etat liegt bei 15,6 Milliarden Euro und erhöht sich damit gegenüber dem Vorjahr um 5,9 Prozent. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von fast zwölf Milliarden Euro kann das Haus rund 3,2 Milliarden Euro an Einnahmen aus Bundeszuschüssen verbuchen. Mit diesem Geld werden nicht beitragsfinanzierte Leistungen erstattet. Die größte Summe der Ausgaben bilden die Renten: Geschätzt 12,8 Milliarden Euro wird das Haus an Rentnerinnen und Rentner zahlen. Für die medizinische und berufliche Rehabilitation sind zudem 366 Millionen Euro eingeplant.
Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Hier nehmen je 15 ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber die Interessen der Beitragszahler wahr. Mit der Verabschiedung des Haushalts legen sie fest, für welche Zwecke die zur Verfügung stehenden Gelder eingesetzt werden sollen.
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