Erst in diesem Jahr hat das Bundesbildungsministerium die finanzielle Unterstützung der jungen Leute im Handwerk ausgebaut und die Förderung über das Weiterbildungsstipendium seit dem 1. Januar 2025 auf 9.135 Euro erhöht. Es bleibt ein Eigenanteil von zehn Prozent für die Stipendiaten. Die Förderung kann für fachliche und berufsübergreifende Weiterbildungen eingesetzt werden. „Viele nutzen sie zum Beispiel, um ihren Meister zu machen“, sagt Rosemarie Sauer. In diesem Fall ist das Weiterbildungsstipendium sogar mit zusätzlichen Fördermaßnahmen wie dem Aufstiegs-BAföG kombinierbar. Aber auch andere Einsatzmöglichkeiten sind denkbar wie der „Betriebswirt nach HwO“.
„Wir hatten auch schon mal einen Fleischsommelier“, erinnert sich Rosemarie Sauer. Bürokaufleute setzen gerne den Wirtschaftsfachwirt oder Personalfachwirt obenauf. Oder die Förderung wird genutzt, um sich im eigenen Beruf weiter zu spezialisieren. „Sogar Fortbildungen im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind möglich“, so die Mitarbeiterin der Handwerkskammer in Mannheim. „Man kann das Fördergeld für alles einsetzen, was mit dem Beruf zu tun hat und einen darin weiterbringt.“ Selbst ein berufsbegleitendes Studium kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. „Das Schöne ist, dass sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Lehrgänge und Maßnahmen, unabhängig vom Kammergebiet Mannheim, selbst aussuchen dürfen“, informiert Rosemarie Sauer. So sei die Förderung eine wirkliche Belohnung für herausragende Leistungen, die Interessen und Talente ganz individuell und passgenau unterstützen.
Auch im neuen Jahr 2025 können sich junge Handwerkerinnen und Handwerker bis Ende November direkt bei der Handwerkskammer bewerben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ absolviert wurde, was bei mehreren Prüfungsteilen eine Durchschnittsnote von 1,9 oder 87 Punkte bedeutet. Auch wer bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb wie der Deutschen Meisterschaft im Handwerk teilgenommen hat und dabei Platz eins bis drei belegte, kann seine Bewerbung einreichen. Option drei ist eine begründete Empfehlung. Dann schlägt ein Betrieb oder die Berufsschule eine bestimmte Person vor. „Unter den neu Bewilligten haben wir erstmals einen solchen Fall – eine Maler- und Lackiererin, deren Bewerbung uns auf Empfehlung erreichte“, verrät Rosemarie Sauer.
Insgesamt bildet der Querschnitt der aktuell Begünstigten die ganze Breite des Handwerks ab. „Wir haben Friseur und Kraftfahrzeugmechaniker darunter, Glaser, Modist und Raumausstatter, Fleischer und Zahntechniker – um nur einige zu nennen“, so die Mitarbeiterin der Handwerkskammer. Jeder einzelne davon konnte auf seinem Gebiet überzeugen. Manchmal seien es feine Nuancen, wie Alter oder Gewerk, die die Entscheidung ausmachen, immer jedoch steht die Leistung an vorderster Stelle. Bei gleichen Berufen sticht damit die Note.
Die nächste Bewerbungsfrist endet im November 2025. Bewerbungen zur Aufnahme in das Förderprogramm sind direkt bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald an Rosemarie Sauer zu stellen, E-Mail: rosemarie.sauer@hwk-mannheim.de.
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