Pflege stärken, Bürokratie abbauen

Stellungnahme des Netzwerks Alter und Pflege und der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft Alter, Hospizarbeit und Pflege als Zusammenschluss der Träger der katholischen Altenhilfe in Baden-Württemberg: Entlastungspaket III umsetzen und weiter die Baukosten senken

Die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg hat im Dezember 2024 ein Entlastungspaket III mit über 50 Einzelmaßnahmen für weitere substanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung und vor allem die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Darin wird auch das Thema Pflege tangiert. In einer Stellungnahme äußern sich das Netzwerk Alter und Pflege im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Diözesane Arbeitsgemeinschaft Alter, Hospizarbeit und Pflege (DiAG AHP) im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg dazu:

„Eine würdevolle und bezahlbare Pflege ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Der demografische Wandel und eine stetig älter werdende Gesellschaft machen es entscheidend, frühzeitig tragfähige Lösungen zu entwickeln. Ältere und pflegebedürftige Menschen brauchen verlässliche Strukturen, um gut versorgt und selbstbestimmt leben zu können. Es braucht eine entschlossene Pflegepolitik, die Bürokratie abbaut und die Versorgungssicherheit nachhaltig stärkt.

Das Netzwerk Alter und Pflege und die DiAG AHP begrüßen vor diesem Hintergrund, dass die Pflege endlich Teil der Entlastungsallianz des Landes Baden-Württemberg ist. Mit dem Entlastungspaket III wurden nun wichtige Schritte zur Bürokratieentlastung und zur Stärkung des Vertrauens in Pflegeeinrichtungen und -dienste eingeleitet. Es ist gut, dass die Entbürokratisierung in der Pflege nun auf politischer Ebene ernst genommen wird. Entscheidend ist jetzt eine schnelle und konkrete Umsetzung der Empfehlungen, um die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg zu gewährleisten und die Pflege bezahlbar zu halten. Dafür sind auch weitere Anpassungen insbesondere in den Vorschriften oder in der Refinanzierung von Bau- und Investitionskosten dringend nötig.

Fortschritte müssen jetzt gesetzlich verankert werden

Die Entlastungsallianz hat unter Mitwirkung der Freien Wohlfahrtspflege entscheidende Reformvorschläge für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) erarbeitet. Bisher war das Gesetz zu unflexibel, sodass die Nachfrage nach ambulant betreuten Wohngruppen oft nicht gedeckt werden konnte. Träger und Kommunen bestätigten allerdings, dass der Bedarf an ambulant betreuten Wohngruppen vorhanden ist. Die katholischen Träger der Altenhilfe in Baden-Württemberg begrüßen die praxistauglichen Reformvorschläge der Entlastungsallianz und das damit verbundene Vertrauen in die Einrichtungen und Dienste ausdrücklich. Der damit verbundenen Verantwortung für eine qualitätssichere Umsetzung sind diese sich bewusst. Jetzt ist das Land gefordert, diese Reformen zügig in einer Rechtsverordnung umzusetzen, um Planungssicherheit für die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen zu schaffen.

Pflege zukunftssicher machen: Ungenutzte Potenziale ausschöpfen

Die Reform der Landesheimbauverordnung bietet aus Sicht der Träger der katholischen Altenhilfe weiteres Potenzial, um die Pflege langfristig zu entlasten, bezahlbar zu halten und den Einrichtungen Sicherheit für ihre Planungen zu geben. Der Ausbau von Pflegeeinrichtungen ist essenziell, um den wachsenden Bedarf zu decken. Allerdings sorgen aktuelle Vorschriften und eine unzureichende Refinanzierung der Investitionskosten für massive Baukostensteigerungen – insbesondere bei den gemeinnützigen Trägern der Altenhilfe. Diese Mehrkosten belasten letztlich die Bewohnerinnen und Bewohner durch steigende Eigenanteile.

Um die Pflege qualitätssicher und bezahlbar zu gestalten, sollte die generelle Vorgabe für Einzelzimmer überprüft werden. Vor allem auch, da diese zunehmend in den Diensten und Einrichtungen der katholischen Altenhilfe nachgefragt werden. Zudem sollten Pflegeeinrichtungen Modernisierungen und Sanierungen in Bestandsbauten nach Bedarf und nicht pauschal durchführen müssen. Viele derzeit vorgeschriebene Investitionen verbessern die Wohnqualität kaum, führen aber zu steigenden Eigenanteilen der Bewohner.

Die katholische Altenhilfe sieht hier zwei zentrale Lösungsansätze: Entweder werden die Bauvorschriften weiter vereinfacht, oder die Refinanzierung der Investitionskosten ist neu zu gestalten Andernfalls steigen die Kosten weiter und Pflegeplätze gehen verloren. Ein Blick nach Bayern zeigt, dass positive Entwicklungen möglich sind. Die Entlastungsallianz, das Land, die Kostenträger und die Leistungsträger müssen jetzt Verantwortung übernehmen und ungenutzte Potenziale heben.

Das Entlastungspaket III markiert einen entscheidenden und begrüßenswerten Fortschritt. Doch der eingeschlagene Weg darf weder verlassen noch beendet werden – weitere Maßnahmen sind notwendig, um die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg langfristig zu gewährleisten. Das Netzwerk Alter und Pflege und die DiAG AHP sowie die Träger der Altenhilfe stehen bereit, um diesen Weg gemeinsam mit dem Land weiterzugehen – und wir erwarten, dass die nächsten Schritte konsequent folgen und umgesetzt werden.“

    

 

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2633-0
Telefax: +49 (711) 2633-1177
http://www.caritas-rottenburg-stuttgart.de

Ansprechpartner:
Thomas Maier
Telefon: +49 (761) 8974-108
Fax: +49 (761) 8974-388
E-Mail: maier.t@caritas-dicv-fr.de
Eva-Maria Bolay
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (711) 2633-1288
Fax: +49 (711) 2633-1115
E-Mail: bolay@caritas-dicvrs.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel