Tipp: Wie eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie als Altersvorsorge dienen kann, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von biallo.de.
Wem das zu kompliziert ist, kann auch eine Faustformel der Stiftung Warentest nutzen: Um ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können, benötigen Senioren etwa 80 Prozent ihres vorherigen Monatseinkommens.
Rente: Rechnung mit vielen Unbekannten
Betrachten wir die Einnahmenseite im Rentenalter gibt es nur Unbekannte: “Wie hoch Ihre spätere Rente ausfällt, hängt von Ihrer Erwerbsbiographie ab, also wie lange und wie viel Sie in die Rentenkasse einzahlen”, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. “Das weiß man im Alter von 30 Jahren noch nicht”, so der Leiter der Abteilung Altersvorsorge, Banken und Kredite. Allerdings kommen nur wenige Beschäftigte auf 45 Beitragsjahre und nicht jeder verdient so viel wie der statistische Durchschnitt. Daher wird Ihre Rentenlücke vermutlich größer ausfallen, als das offizielle Rentenniveau vermuten lässt.
Unklar ist auch, wie stark die Renten künftig steigen und wie viel die Rente später wert sein wird. Die Kaufkraft einer Monatsrente von 1.500 Euro beträgt in zehn Jahren – gerechnet mit einer Inflationsrate von zwei Prozent – nur rund 1.230 Euro. In zwanzig Jahren hätte die Rente sogar ein Drittel ihrer Kaufkraft verloren. Senioren würden knapp 2.230 Euro benötigen, um sich das Gleiche leisten zu können. Nauhauser empfiehlt eine vereinfachte Herangehensweise: Die niedrigere Rentenprognose aus der Renteninformation können Sie als Anhaltspunkt verwenden. Diese berücksichtigt zwar keine Rentenerhöhungen, dafür müsse man sie aber auch nicht wegen künftiger Kaufkraftverluste korrigieren.
Doch die Rechnung ist noch nicht vollständig. Sie müssen auch alle Einnahmen berücksichtigen, die Ihnen im Alter zufließen: Ansprüche aus einer Betriebsrente, privaten Rentenversicherung oder Mieteinnahmen. Sie verringern Ihre Rentenlücke.
Tipp: Wie Sie sich eine private Rente von 500 Euro monatlich ansparen, welchen Kapitalstock Sie benötigen und welche Anlagen sich für die Altersvorsorge ab 50 eignen, lesen Sie im Ratgeber “Sparen fürs Alter” von biallo.de.
Mehr Rente durch Sonderzahlungen: Für wen rechnet sich das?
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von Ihren eingezahlten Beiträgen ab. Doch auch Zeiten ohne Verdienst können die Altersbezüge erhöhen oder zumindest als Versicherungszeit berücksichtigt werden. Denn eine Rente erhält nur, wer mindestens fünf Versicherungsjahre vorweisen kann. Auch wenn Sie früher in Rente gehen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass der DRV alle Versicherungszeiten vorliegen, um auf die erforderlichen 35 Mindestversicherungsjahre zu kommen. Beantragen Sie eine Klärung Ihres Rentenkontos und prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf. Zu den Zeiten, die angerechnet werden, die Sie aber selbst nachweisen müssen, gehören etwa Schulzeiten ab dem Alter von 17 Jahren, Übergangszeiten zwischen Schule und Studium oder der Ausbildungssuche sowie Studienjahre an einer Universität oder Fachhochschule. Auch Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch bei der Rentenkasse gemeldet. Sie müssen beantragt werden. Pro Kind, das ab 1992 geboren wurde, bekommt der erziehende Elternteil rund drei Rentenpunkte gutgeschrieben. Das sind knapp 118 Euro mehr Rente im Monat.
Nachzahlungen schließen Rentenlücken
Rentenlücken können Sie durch Nachzahlungen schließen, um einen Rentenanspruch zu erwerben oder Ihre Altersrente zu erhöhen. Stellen Sie bis zu Ihrem 45. Geburtstag einen Antrag bei der Rentenversicherung, ist es möglich, freiwillig
Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, für die bisher keine Beiträge in die Rentenversicherung geflossen sind, oder Schul- und Studienzeiten, die über acht Jahre hinausgehen.
Sonderzahlungen: Rentenpunkte kaufen
Planen Sie früher in Rente zu gehen, können Sie sich zusätzliche Rentenpunkte kaufen, um finanzielle Einbußen im Ruhestand zu vermeiden. Denn wer vor dem Erreichen der regulären Regelaltersgrenze Rente beantragt, muss Abschläge in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat. Langjährig gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren dürfen Sonderzahlungen leisten, um ihren Rentenanspruch zu erhöhen. Sie müssen dafür mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können.
Den kompletten Biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://link.biallo.de/uruugnzz/
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