Weiterbildung trotz Krankenhausreform im Fokus halten

Trotz anstehender Krankenhausreform und der darin vorgesehenen Leistungsgruppensystematik ist es unabdingbar, dass die ärztliche Weiterbildung in Hessen gemäß der Weiterbildungsordnung der Landeärztekammer Hessen flächendeckend angeboten werden kann, appellierten die hessischen Ärztevertreter im Rahmen der 7. ordentlichen Delegiertenversammlung am 23. November 2024 in Bad Nauheim.

Der Appell richtet sich an das hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege und fordert von der Politik, die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten im Fokus zu halten.

Durch die Zuteilung von Leistungsgruppen dürften keine regionalen Engpässe entstehen, heißt es in der Begründung. Zudem, befürchten die Delegierten, werden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Erlangung aller Weiterbildungsinhalte künftig ihre Weiterbildungsstätten wechseln müssen – mit Auswirkungen auf Arbeitsverträge, Sozial- und Rentenversicherung. Aus diesem Grund fordern die hessischen Ärztinnen und Ärzte vom Land Hessen, sich für eine Ausnahmeregelung vom Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung einzusetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Marissa Leister
Referentin Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: marissa.leister@laekh.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel