Keine Pauschalgebühr für Ersatz-SIM

Mobilfunkanbieter dürfen für eine Ersatz-SIM-Karte nicht in jedem Fall eine Gebühr berechnen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, welches entschieden hat, dass wenn die erhaltene Chipkarte nicht funktioniert, keine Kosten verlangt werden dürfen (AZ: 1 UKl 2/24, noch nichts rechtskräftig).
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