Nicht mit richtiger Karte bezahlt

Als seine Ehefrau im Urlaub krank wurde und sich ärztlich behandeln ließ, wollte ihr Mann die Behandlung mit seiner Kreditkarte zahlen, damit die daran gekoppelte Auslandskrankenversicherung die Kosten übernahm. Musste diese aber nicht, da der Flug des Ehepaares nicht mit der Karte bezahlt worden war. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte nach Auskunft der ARAG Experten die entsprechende Ausschlussklausel (Az.: 3 U 46/23).
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