Gesetzliche Vorschriften
Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese Arten „aus der Natur zu entnehmen“ und sie „in Besitz zu nehmen“. Laut ARAG Experten enthält die BArtSchV allerdings eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig. Wer sich nicht an Menge oder Sammel-Gebiet hält, riskiert mancherorts ein saftiges Bußgeld. Und natürlich ist das Sammeln in Naturschutzgebieten, auf einem Privatgelände oder in Nationalparks tabu.
Essbare Pilze erkennen
Der Genuss von giftigen Pilzen kann lebensgefährlich sein. Und fast jeder genießbare Pilz hat einen giftigen Doppelgänger, der nur mit etwas Erfahrung zu erkennen ist. Daher raten die ARAG Experten Laien, eine Lehrwanderung oder ein Pilz-Seminar mit einem Experten zu absolvieren, bevor es auf eigene Faust losgeht. Wenn es dann auf erste selbstständige Sammeltouren geht, können Bestimmungsbücher hilfreich sein. Natürlich gibt es auch hier digitale Berater in Form von Apps. Die sollten allerdings nur erfahrene Pilzsammler nutzen, da die Vielfalt an Pilzarten verwirrend groß und das Sammeln damit sogar gefährlich werden könnte.
Wer sich unsicher bei der Bestimmung seiner gesammelten Pilze ist, kann und sollte sich helfen lassen. In vielen Landkreisen und Städten wird in der Pilzsaison eine Beratung angeboten, bei der sich Pilzsammler von Experten beraten lassen können. Der Service ist fast immer kostenlos. Bei der Deutschen Gesellschaft für Mykologie findet man zahlreiche Pilzsachverständige.
Schonende Ernte und zeitnaher Genuss
Am schonendsten wird der Pilz mit einem geraden Schnitt mit einem scharfen Küchenmesser einige Zentimeter über dem Boden geerntet. Dabei weisen die ARAG Experten darauf hin, dass zu alte Pilze stehen bleiben sollten, weil auch sie giftig sein könnten. Ebenso wie weiße Pilze. Meist sind auch diese giftig. Damit die Beute den Transport heil und ohne Quetschungen übersteht, sollte der Sammelbehälter möglichst groß und luftdurchlässig sein und die Pilze neben- statt übereinander gelegt werden. Verzehrt werden sollte die leckere Ernte innerhalb von 24 Stunden nach dem Sammeln, am besten aber am selben Tag des Sammelns. Müssen sie kurz gelagert werden, sind Pilze am besten im Kühlschrank bei etwa vier Grad aufgehoben. Die ARAG Experten raten, nicht mehr als 250 Gramm pro Woche zu essen, da Waldpilze oft schwer verdaulich und mit Schwermetall belastet sind.
Pilzvergiftung: Was tun?
Auch die meisten essbaren Waldpilze sind giftig, wenn sie roh oder nicht genügend gedünstet oder gebraten sind; dabei sollten ca. 15 Minuten genügen. Besteht Verdacht auf eine Pilzvergiftung, sollte man sofort ins Krankenhaus fahren und nach Möglichkeit ein Exemplar des Giftpilzes mitnehmen. Erste Anzeichen können Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder auch Halluzinationen sein; im schlimmsten Fall kann eine Pilzvergiftung zum Leberversagen führen. Zudem ist es nach Auskunft der ARAG Experten ratsam, die zuständige Giftnotrufzentrale zu kontaktieren.
Taschengeld aufbessern
Wer aus dem Pilzesammeln im Wald einen lukrativen Familienausflug machen möchte, sollte seinen Nachwuchs animieren, nebenbei andere Waldfrüchte wie z. B. Kastanien, Eicheln oder Nüsse zu sammeln. Viele Wildparks kaufen die herbstliche Ernte kiloweise auf, um sie unter anderem an Wildschweine zu verfüttern.
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