Wechsel von der PKV zur GKV über eine Festanstellung
Für Selbstständige kommt der Weg raus aus der privaten Krankenversicherung einer beruflichen Kehrtwende gleich. Sie müssen einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und sich wieder fest anstellen lassen. Damit der Wechsel von der PKV zur GKV klappt, muss das Gehalt über der Minijob-Grenze von derzeit 538 Euro monatlich, aber unter der Jahresentgeltgrenze 2024 liegen. Die Selbstständigkeit müssen Sie zwar nicht komplett an den Nagel hängen, dürfen sie aber nur noch als Nebenjob ausüben. “Die abhängige Beschäftigung muss der Hauptberuf sein”, betont Rechtsanwältin Schörnig. Im Klartext heißt das: “Sie sollte sowohl den Hauptteil der Einnahmen als auch der Arbeitszeit ausmachen”, erklärt die Fachanwältin für Sozialrecht. Mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden sowie einem Bruttolohn über 1.767,50 Euro im Monat (halbe Bezugsgröße für die Sozialversicherung im Jahr 2024) sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite. Der Gewinn aus der Selbstständigkeit darf das Gehalt jedoch nicht um mehr als 20 Prozent übersteigen, sonst gibt es Ärger mit der gesetzlichen Kasse. Der Wechsel von der PKV zur GKV über eine Festanstellung ist zudem nur möglich, wenn Sie selbst keine Angestellten beschäftigen, die mehr als 538 Euro (Minijob) verdienen. Und Sie dürfen nicht über 55 Jahre alt sein. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Auch Tricks sind tabu: Wollen Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie sich nicht nur zum Schein von Freunden oder Verwandten anstellen lassen. “Die Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigtung vorliegt”, warnt Schörnig. Ist der Wechsel von der PKV zur GKV unter Dach und Fach, ist es später sogar möglich, wieder hauptberuflich als Selbstständiger zu arbeiten und gesetzlich versichert zu bleiben.
Selbstständigkeit aufgeben und familienversichern?
Ist ihr Ehepartner gesetzlich versichert, gibt es eine weitere Möglichkeit, um von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sie funktioniert zwar unabhängig vom Alter, ist aber für die meisten Selbstständigen keine wirkliche Alternative. Denn sie müssten ihr Geschäft aufgeben, um sich beitragsfrei über die Ehefrau oder den Ehemann familienversichern zu können. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Sie kaum etwas verdienen. Ihr monatliches Einkommen darf 505 Euro nicht übersteigen. Dazu zählen jedoch alle Einkünfte, auch Zinsen sowie Miet- und Pachteinnahmen. Wer einen Minijob macht, darf maximal 538 Euro nach Hause bringen, um in die Familienversicherung des Partners aufgenommen zu werden.
Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de
Marketing Manager
E-Mail: kambeck@biallo.de