Eine Frau hatte mit einer Klage vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Erfolg, mit der sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Auszahlung von Provisionen in der Kryptowährung Ether forderte. 19,194 Ether-Einheiten muss die Firma laut ARAG Experten nun an ein von der Klägerin zu bezeichnendes Wallet übertragen (Az.: 19 Sa 29/23).
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