Der Sinn einer Mietkaution ist klar: Gibt es Schäden an der Mietsache, darf der Vermieter das hinterlegte Geld nutzen, um nach Auszug des Mieters davon Reparaturen zu zahlen bzw. die Kaution gegenzurechnen. Bislang hatten Vermieter dafür sechs Monate Zeit. Diese Verjährungsfrist wurde nun laut Auskunft der ARAG Experten vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Vermieter dürfen demnach Schäden an der Wohnung auch noch länger als ein halbes Jahr nach dem Auszug des Mieters mit der Kaution verrechnen. Voraussetzung: Die Schäden müssen nachweisbar sein und der Vermieter muss seine Ansprüche wegen einer Beschädigung innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht haben (Az.: VIII ZR 184/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.