Positiv: Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei, da hier bereits eine Besteuerung beim Emittenten erfolgt. Machen Sie durch den Verkauf eines solchen ETF 1.000 Euro Gewinn, werden also nur 700 Euro davon versteuert. Statt 250 Euro Abgeltungsteuer ohne Teilfreistellung fallen also nur 175 Euro an. Hinzu kommen jeweils noch der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
Sparerpauschbetrag: Bevor die Abgeltungsteuer greift, gewährt der Gesetzgeber jedem Anleger und jeder Anlegerin einen Freibetrag. Dieser beträgt 1.000 Euro je Sparer und umfasst sowohl realisierte Kursgewinne als auch die jährlichen Ausschüttungen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie Ihrer Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen.
Steuern sparen: Beim ETF-Sparen gilt das sogenannte Fifo-Prinzip. Es bedeutet: Haben Sie Ihre ETF-Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder in regelmäßigen Portionen gekauft (zum Beispiel per Sparplan), werden beim Verkauf zuerst die jeweils ältesten Anteile entnommen (First in, first out).
Diese Methode hat den Nachteil, dass sie zumeist eine hohe Steuerbelastung verursacht. Denn die ältesten Anteile im Depot besitzen in der Regel die größte Wertsteigerung und damit den höchsten Gewinn. Und genau danach berechnet sich die Abgeltungsteuer.
Tipp: Wenn Sie ein Zweitdepot eröffnen, können Sie ihre ETF-Anteile splitten. Übertragen Sie einfach so viele Anteile, wie Sie nicht verkaufen möchten, auf das neue Depot. Da beim Depotübertrag ebenfalls das Fifo-Prinzip gilt, werden zuerst die ältesten Anteile übertragen. Im Erstdepot verbleiben dann die jüngeren Anteile, die Sie nun wegen der geringeren Gewinnspanne mit geringerer Steuerbelastung verkaufen können.
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