Ab wann gilt das Rentenplus?
Der sogenannte Rentenwert – also der Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung – steigt zum 1. Juli 2024 bundeseinheitlich um 4,57 Prozent von 37,60 auf 39,92 Euro. Wer also eine Rente von vorher 1.000 Euro hatte, erhält nun 1.045,70 Euro. Erstmals seit 34 Jahren steigen die Renten gleichermaßen für Ost und West. Aufgrund einer Gesetzesänderung in 2017 wurden die Renten seither schrittweise aneinander angeglichen. Wann die höhere Rente auf dem Konto landet, hängt laut ARAG Experten davon ab, wann die Rente begonnen hat. Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Rentenplus schon Ende Juni ausgezahlt. Rentner, deren Rentenbeginn im April 2004 oder später lag, erhalten erst Ende Juli mehr Geld.
Wie wird die Rentenanpassung ermittelt?
Die jährliche Erhöhung der Renten zum 1. Juli eines Jahres ist laut ARAG Experten gesetzlich festgeschrieben. Dazu legt das Bundessozialministerium jedes Jahr den aktuellen Rentenwert neu fest. Die Höhe der Anpassung orientiert sich unter anderem an der Lohnentwicklung. Das heißt: Je höher die Bruttolöhne in Deutschland, desto höher die Rente. Berechnet wird die Rente aus erworbenen Rentenanwartschaften, auch Entgeltpunkte genannt, die mit dem jeweils aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Gut zu wissen: Rentenkürzungen sind aufgrund einer Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen.
Was hat der Renteneintritt mit der Steuer zu tun?
Je früher der Renteneintritt, desto geringer die Steuer. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Wer in 2020 seinen Ruhestand begonnen hat, muss bereits 80 Prozent versteuern und bekommt nur noch 20 Prozent der Bruttorente als steuerfreien Teil ausgezahlt. Ab 2058 müssen alle Neu-Rentner laut ARAG Experten ihr gesamtes Einkommen voll versteuern, abzüglich der dann geltenden Freibeträge.
Was gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner?
Mit einer steigenden Rente steigen auch die prozentualen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Grundsätzlich gilt, dass Ruheständler genauso wie im bisherigen Berufsleben versichert sind. Wer also gesetzlich versichert war, bleibt es in der Regel auch als Rentner. Wer Privatpatient war, ist es auch im Alter.
Gesetzlich versicherte Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren, werden automatisch pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ob sie vorher pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert waren, ist dabei unerheblich. Als Erwerbsleben zählt die Zeit zwischen erster Erwerbstätigkeit und dem Rentenantrag. Bei Ruheständlern, die nie berufstätig waren, zählt die Zeit ab der ersten Hochzeit oder dem 18. Lebensjahr. In der KVdR versicherte Senioren tragen die geringste Beitragslast im Alter. Denn sie teilen sich sowohl den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent als auch den Zusatzbeitrag hälftig mit dem Rentenversicherungsträger. Der Zusatzbeitrag, der ebenfalls als Prozentsatz aus dem beitragspflichtigen Einkommen berechnet wird, variiert je nach Krankenkasse zwischen zurzeit 0,3 und 1,5 Prozent. Mieteinnahmen sind in der KVdR sogar beitragsfrei. Lediglich die Beiträge aus Einnahmen aus Versorgungsbezügen – wie zum Beispiel Betriebsrenten oder Pensionen – oder aus nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten müssen vollständig vom Versicherten getragen werden.
Was gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte?
Wer die genannten Vorversicherungsbedingungen für die KVdR nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern, auch wenn man als Erwerbstätiger bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied war. Die Rentenkasse trägt auf Antrag zwar auch bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern die Hälfte, also 7,3 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes. Aber im Gegensatz zu pflichtversicherten Senioren muss der Zusatzbeitrag allein gestemmt werden. Außerdem berechnet sich der Beitrag aus allen Einnahmen des Versicherten, also auch aus Mieten, Zinseinkünften und privaten Renten. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass auf Einnahmen, die oberhalb der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 62.100 Euro im Jahr liegen, keine Beiträge gezahlt werden müssen. Für alle gesetzlich versicherten Rentner gilt darüber hinaus, dass der Beitragssatz für die Pflegeversicherung von aktuell 3,4 Prozent der Bruttorente bzw. vier Prozent für kinderlose Rentner in voller Höhe selbst gezahlt werden muss.
Was ist der Rentenatlas und wieso sorgt er für mehr Transparenz?
Im Rentenatlas gibt die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr einen Überblick über Zahlen, Fakten und Trends der Rente. Von der Höhe der Einnahmen und Ausgaben, über die Zahl der Versicherten oder die Bedeutung der Rentenversicherung. So erhalten Bezieher von Altersrenten nach mindestens 35 Versicherungsjahren aktuell durchschnittlich eine Rente von 1.550 Euro im Monat. Dabei sind die Renten im Saarland mit 1.677 Euro am höchsten, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (NRW), wo Rentner im Schnitt 1.644 Euro bekommen. Schlusslicht ist Thüringen, hier liegt die monatliche Rente mit 1.427 Euro unter dem Durchschnitt.
Einen großen Unterschied gibt es laut ARAG Experten beim Rentenbezug von Männern und Frauen: Während Männer durchschnittlich 1.728 Euro Bruttorente pro Monat beziehen, haben Frauen mit 1.316 Euro deutlich weniger im Portemonnaie. Auffällig bei der Geschlechter-Betrachtung: Vor allem in NRW und im Saarland sind die Renten der Männer mit 1.845 und 1.840 Euro besonders hoch. Der Grund: Durch den Bergbau gab es dort viele gut bezahlte Jobs, woraus sich vergleichsweise hohe Renten ergeben. Frauen hingegen bekommen im Ostteil Berlins mit 1.501 Euro die höchsten Renten. Auch insgesamt ist die Differenz zwischen den Durchschnittsrenten für Männer und Frauen im Osten Deutschlands geringer als im Westen, da die Frauen im Osten häufiger vollzeitbeschäftigt waren und es geringere Einkommensunterschiede gab.
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