AMSEL-Fachvortrag: Grundlagen im Schwerbehindertenrecht

Multiple Sklerose (MS) kann, muss jedoch nicht zu bleibenden Behinderungen führen. Ab welchem Ausmaß der Beeinträchtigungen es sich um eine Schwerbehinderung handelt und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, erklärt Stephan Cladder, Richter am Sozialgericht, Konstanz, im AMSEL-Vortrag „Grundlagen im Schwerbehindertenrecht – am Beispiel der Multiplen Sklerose“. Der Fachvortrag findet in Kooperation mit der AMSEL-Kontaktgruppe Konstanz am Mittwoch, 15. Mai 2024, 18:30 Uhr im Kulturzentrum am Münster, Wessenbergstraße 43, Konstanz, statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung beim AMSEL-Landesverband ist erforderlich, Tel. 0711 697860, E-Mail: seminare@amsel.de. AMSEL, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in BadenWürttemberg e.V., ist seit 50 Jahren Fachverband, Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation für Menschen mit MS und ihre Angehörigen.

Mehr unter www.amsel.de.

Je nach Ausmaß der festgestellten Behinderung wird der Grad der Behinderung (GdB) (auf einer zehnstufigen Skala) zwischen 20 und 100 festgesetzt. Maßgeblich dafür sind alle Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art. Der GdB soll die Auswirkungen der Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gesellschaft abbilden. Der Vortrag befasst sich mit dem Ablauf des Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahrens im Bereich des Schwerbehindertenrechts und beleuchtet die wichtigsten Aspekte von der Antragsstellung über den Widerspruch bis hin zur gerichtlichen Entscheidung – unter anderem das Verhalten des/der Betroffenen im Umgang mit dem Versorgungsamt, die Voraussetzungen von Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht und die Maßstäbe, nach denen der GdB im Bereich der Multiplen Sklerose gebildet wird.

Über den AMSEL e.V., Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V.

Die AMSEL, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V. ist Fachverband, Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung für MS-Kranke in Baden-Württemberg. Die Ziele der AMSEL: MS-Kranke informieren und ihre Lebenssituation nachhaltig verbessern. Der AMSEL-Landesverband hat rund 7.200 Mitglieder, über 60 AMSEL-Gruppen und 15 Junge Initiativen in ganz Baden-Württemberg.
Mehr unter www.amsel.de

Multiple Sklerose (MS) ist die häufigste entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems. Aus bislang noch unbekannter Ursache werden die Schutzhüllen der Nervenbahnen an unterschiedlichen Stellen angegriffen und zerstört, Nervensignale können in der Folge nur noch verzögert oder gar nicht weitergeleitet werden. Die Symptome reichen von Taubheitsgefühlen über Seh-, Koordinations- und Konzentrationsstörungen bis hin zu Lähmungen. Die bislang unheilbare, aber mittlerweile behandelbare Krankheit bricht gehäuft zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr aus.

MS in Zahlen
34.500 MS-Kranke in Baden-Württemberg
3,2 MS-Kranke pro 1.000 Einwohner in Baden-Württemberg
1.800 Neuerkrankungen pro Jahr in Baden-Württemberg
5 Diagnosen täglich in Baden-Württemberg
252.000 MS-Kranke deutschlandweit
1,2 Mio. MS-Kranke europaweit
2,8 Mio. MS-Kranke weltweit

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AMSEL e.V., Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V.
Regerstr. 18
70195 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 69786-0
Telefax: +49 (711) 69786-99
http://www.amsel.de

Ansprechpartner:
Christina Hochstrate
Sachbearbeitung Kommunikation
Telefon: +49 (711) 69786-61
Fax: +49 (711) 69786-99
E-Mail: christina.hochstrate@amsel-dmsg.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel