Die explosionsgeschützten LED-Rohrleuchten dienen der ortsfesten Montage in gasexplosions-gefährdeten Bereichen der Zonen 1 und 2 sowie in staubexplosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 21 und 22. Die Rohrleuchten werden im allgemeinen Maschinenbau, in Druckmaschinen, in der petrochemischen und verfahrenstechnischen Industrie, in der Öl- und Gasindustrie, in der Nahrungsmittelindustrie, in der Pharmaindustrie, im Flugzeugbau, in Tunnels. Die Rohrleuchten eignen sich auch für temporäre Installationen, wenn längere Unterhalts- und Umbauarbeiten anstehen. Das Sonderzubehör erlaubt die Befestigung mit Briden an Rohre (Geländer in der Chemie, Verfahrenstechnik und auf Bohrinseln) oder mit Magneten direkt an Maschinengehäuse oder Tankwände. Bei Tankstellen können die Rohrleuchten in den beleuchteten Rammschutz um Tanksäulen eingebaut werden.
Beim Bau von Flugzeugen aber auch in Werften dienen die Rohrleuchten der Arbeitssicherheit. Auf engstem Raum sind die unterschiedlichsten Handwerker im Frachtraum und in der zukünftigen Kabine damit beschäftigt, Konstruktionsteile mit Lösungsmittel zu reinigen oder Lackierungen und Konservierungen anzubringen.
Über die thuba AG
Explosionsgefährdete Bereiche in unterschiedlichen Industrie-zweigen benötigen zuverlässige Sicherheitslösungen beim Einsatz von elektrischen Geräten. Darum setzen heute prozessorientierte Industrien in den Bereichen Chemie, Energie, Flugzeug- und Maschinenbau, Kältetechnik, Nahrungsmittel und anderen auf zertifizierte explosionsgeschützte Geräte und Komponenten von thuba.
Die Kernkompetenz von thuba ist der Explosionsschutz. Damit sorgen wir in führenden Industrien auf der ganzen Welt für Sicherheit – sowohl bei den Anlagen als auch für das Personal.
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden.OKWeiterlesen