foodwatch-Recherche: Berlins „Saubere-Küchen-Gesetz“ gescheitert

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Berliner „Saubere-Küchen-Gesetzes“ wird das Hygiene-Transparenzbarometer für Restaurants, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe offenbar noch immer nicht angewendet. Das zeigt eine Umfrage von foodwatch unter den Berliner Bezirksämtern. Nach dem Gesetz sind die Behörden eigentlich dazu verpflichtet, den Unternehmen die Ergebnisse der aktuellen Lebensmittelkontrollen zur Verfügung zu stellen. Verbraucher:innen sollen so per Aushang in den Betrieben und im Internet erfahren können, wie es um die Hygiene in den Lebensmittelunternehmen bestellt ist. Gegenüber foodwatch gaben die Bezirke nun allerdings an, im vergangenen Jahr kein einziges Kontrollergebnis ausgestellt zu haben. Die Verbraucherorganisation kritisierte, dass die Behörden geltendes Recht nicht umsetzten.

„Das ‚Saubere-Küchen-Gesetz‘ ist krachend gescheitert. Mit fadenscheinigen Gründen weigern sich die Berliner Behörden, den Informationsanspruch der Bürger:innen durchzusetzen. Stattdessen machen sie weiter mit der Geheimniskrämerei bei den Lebensmittelkontrollen“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. „Mit ihrer Tatenlosigkeit schützen Berlins Bezirksämter die Schmuddelbetriebe, die im Verborgenen an der Hygiene sparen und nur in selten Fällen Konsequenzen fürchten müssen. Das Nachsehen haben ahnungslose Verbraucher:innen und die vielen sauber arbeitenden Unternehmen, die einen Wettbewerbsnachteil haben, weil sie Tag für Tag in Hygiene investieren.“

foodwatch hat die Berliner Bezirksämter unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gefragt, wie viele Barometer sie nach dem Lebensmitteltransparenz-Überwachungsgesetz (auch genannt „Saubere-Küchen-Gesetz“) Bäckereien, Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben ausgehändigt haben. Sieben der zwölf befragten Bezirke haben geantwortet und erklärt, dass sie im vergangenen Jahr kein einziges Barometer ausgestellt hätten. Als Begründung führten mehrere Ämter, darunter Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow, den für sie nicht zu stemmenden Personal- und Ressourcenaufwand an. foodwatch verwies dagegen auf Erfahrungen aus anderen Ländern, zum Beispiel Dänemark: Dort sei nach Einführung eines solchen Transparenz-Systems die Beanstandungsquote um mehr als die Hälfte gesunken. Entsprechend seltener hätten die amtlichen Kontrolleur:innen Nachkontrollen durchführen müssen.

„Das neue Transparenz-Barometer bedeutet keinen großen Mehraufwand. Die Ämter müssen ohnehin die vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen durchführen – deren Ergebnisse dann zusätzlich auf einen Klebezettel auszudrucken, sollte ihnen ein Leichtes sein. Daran darf die Umsetzung geltenden Rechts nicht scheitern“, erklärte Chris Methmann.

Seit Jahren wird bundesweit jeder vierte kontrollierte Lebensmittelbetrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln. Allerdings machen die Ämter in Deutschland die Ergebnisse der Kontrollen nur in Ausnahmefällen öffentlich. In Berlin sollte sich das mit dem Anfang 2023 in Kraft getretenen Transparenz-Gesetz ändern: Ein Barometer in den Farben von Grün über Gelb bis Rot sollte Verbraucher:innen anzeigen, wie die Hygiene-Kontrolle des Gesundheitsamtes in einem Betrieb ausgegangen ist. foodwatch kritisierte das Barometer bis zuletzt als unzureichend: Ist das Ergebnis einer Kontrolle negativ, könne der Betrieb auf eigene Kosten eine Nachkontrolle verlangen. Zudem werde nur das letzte Ergebnis ausgehängt, kritisierte foodwatch. In Dänemark zum Beispiel seien es vier, man sehe also einen Verlauf.

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