Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Aktuelle Trends und strategische Ausrichtungen

Tauchen Sie ein in die neuesten Entwicklungen des deutschen Gesundheitssektors! Von wegweisenden BGH-Entscheidungen über Präqualifizierung bis zur innovativen Nutzung von KI in der Krebstherapie – unsere Apotheken-Nachrichten bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse und kontroverse Debatten, die die Apothekenlandschaft und das Gesundheitswesen prägen. Bleiben Sie informiert und auf dem neuesten Stand!

BGH-Entscheidung zu Skonti: Weichenstellung für Apotheken und Lieferanten

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer wegweisenden Entscheidung bezüglich der Zulässigkeit von Skonti für Apotheken. Dr. Sebastian Schwintek von der Treuhand Hannover bezeichnet diesen Tag als entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Apotheken. Skonti, als letzte verbleibende Möglichkeit, Einkaufskonditionen zu verbessern, könnten im verschreibungspflichtigen Bereich massiv eingeschränkt werden, sollte der BGH ein Verbot aussprechen.

Insbesondere bei teuren Medikamenten stellen Skonti eine bedeutende Stellschraube dar, um über den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag hinaus zusätzliche Einnahmen zu generieren. Vor dem Hintergrund des aktuellen Zinsniveaus könnte dies einen entscheidenden Unterschied in Bezug auf die Vorfinanzierung von Medikamenten darstellen.

Die Treuhand schätzt, dass ein Verbot von Skonti im Durchschnitt jede Apotheke mit einem Betrag von 22.000 Euro beim Betriebsergebnis belasten könnte. Um diesen Verlust zu kompensieren, müsste das Fixum um 50 Cent je Packung angehoben werden. Diese potenziellen Auswirkungen könnten die Apotheken betriebswirtschaftlich empfindlich treffen.

Auf der anderen Seite könnten Lieferanten, insbesondere Großhandel und Hersteller, von einem Verbot profitieren. Diese kämpfen selbst mit erheblichen Kostensteigerungen, die durch eine Kürzung bei den Konditionen teilweise ausgeglichen werden könnten. Die unterschiedlichen Erwartungen von Apotheken und Lieferanten machen die bevorstehende Entscheidung des BGH besonders brisant.

Der konkrete Fall vor Gericht betrifft den Reimporteur Haemato, der 3,04 Prozent Rabatt plus 3 Prozent Skonto für das Direktgeschäft mit Apotheken angeboten hatte. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen Haemato geklagt, und das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) vertrat die Auffassung, dass Skonti im arzneimittelrechtlichen Kontext nicht zulässig seien. Das OLG argumentierte, dass die arzneimittelpreisrechtlichen Vorschriften keine Spielräume für Skonti lassen und dass der Festzuschlag von 70 Cent nicht rabattierbar sei.

Die verwirrende Gesetzgebung in diesem Bereich ist auf das chaotische Verfahren der schwarz-roten Bundesregierung zurückzuführen. Die Beratungsunterlagen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind widersprüchlich und lassen Raum für verschiedene Interpretationen bezüglich der Zulässigkeit von Skonti. Dies führt dazu, dass der BGH erneut über die Frage entscheiden muss.

Das OLG betont, dass eine Unterschreitung der arzneimittelrechtlichen Preisuntergrenze durch Skonti nicht in Betracht kommt, da dies dem Zweck der Regelung widersprechen würde, einen funktionierenden Großhandel sicherzustellen und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Selbst "echte Skonti" für vorfristige Zahlungen wären nach dieser Auslegung nicht zulässig.

Insgesamt steht der BGH vor einer komplexen Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen für Apotheken und Lieferanten haben könnte. Das OLG hat die Revision zugelassen, und somit wird der BGH erneut über die Zulässigkeit von Skonti im Apothekenbereich entscheiden müssen.

Neuer Rechtsdreh: Nationales Gesundheitsportal-Prozess vor Verwaltungsgericht neu aufgerollt

Im Rechtsstreit um das Nationale Gesundheitsportal (NGP) hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschieden, dass der Wort & Bild Verlag nicht vor dem Landgericht gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hätte klagen dürfen. Das OLG erklärte den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig und verwies den Fall an das Verwaltungsgericht Köln. Der Prozess um das NGP wird somit neu aufgerollt.

Das OLG betonte, dass die Natur des Unterlassungsanspruchs öffentlich-rechtlicher Art sei, da der Betrieb der Website gesetzlich geregelt sei und das BMG öffentliche Aufgaben wahrnehme. Es wurde darauf hingewiesen, dass keine wettbewerbsrechtliche Beziehung zwischen dem BMG und dem Wort & Bild Verlag bestehe, da das NGP kostenfrei und nicht werbefinanziert sei. Das Angebot richte sich nicht an Verbraucher im herkömmlichen Sinne, sondern an die Bevölkerung im Allgemeinen.

Zuvor hatte das Landgericht dem BMG aufgrund einer Klage des Wort & Bild Verlags untersagt, das NGP weiterzubetreiben. Das Gericht sah in der Plattform eine unzulässige Konkurrenz, da sie gegen den Grundsatz der Staatsferne der Presse verstoße. Die Richter bemängelten, dass die veröffentlichten Artikel die Grenzen zulässigen staatlichen Informationshandelns überschreiten würden. Ähnlichkeiten in Struktur, Grafik und Zielsetzung zum Angebot des Wort & Bild Verlags wurden festgestellt.

Das NGP, das seit September 2020 online ist und von Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiiert wurde, soll Bürgern Informationen zu Krankheiten und Therapien bieten. Trotz des vorherigen Verbots durch das LG flossen bisher rund 15 Millionen Euro in das Projekt. Das OLG kritisierte zudem die fehlende Neutralität des Portals in bestimmten Rubriken, wie "Gesundheit Digital," und sah einen Verstoß gegen die Pflicht des Staates zu neutralem und sachlichem Informationshandeln.

Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel: Einigung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband in Aussicht

Im Rahmen der jüngsten Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband vorläufig eine Vereinbarung über den Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel getroffen. Die Einigung ist jedoch noch nicht final und unterliegt weiteren Gremienentscheidungen.

Die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband wurden notwendig durch das Inkrafttreten des Engpassgesetzes (ALBVVG) im Sommer. Gemäß diesem Gesetz sollen künftig 17 Gruppen von apothekenüblichen Hilfsmitteln von der Präqualifizierung befreit werden. Eine Vorabinformation über diese geplante Änderung wurde an die Apotheken übermittelt.

Bislang bekannte Produktgruppen, die vollständig oder teilweise als apothekenübliche Hilfsmittel festgelegt wurden, umfassen Milchpumpen, Anziehhilfen, Spritzen, Bandagen, Stoßabsorber, Hand-/Gehstöcke, Inhalationstherapiegeräte, Produkte für Inkontinenz, medizinische Kompressionsware, Pflegehilfsmittel, Sitzringe, Messgeräte, ausgewählte Orthesen, Hilfsmittel bei Augenerkrankungen und Produkte für die Insulintherapie.

Die endgültigen Entscheidungen seitens der relevanten Gremien stehen noch aus, aber sollte alles planmäßig verlaufen, ist der Wegfall der Präqualifizierung für die genannten Hilfsmittelgruppen zum 1. April vorgesehen. Dieser Schritt erfordert jedoch technische Vorbereitungen seitens der Apotheken.

Für den Zeitraum bis einschließlich 31. März gelten weiterhin die bestehenden Anforderungen der Präqualifikation. Apotheken werden darüber hinaus darauf hingewiesen, ihre Verträge mit Präqualifizierungsstellen nur dann in Gänze zu kündigen, wenn sie ausschließlich apothekenübliche Hilfsmittel abgeben. Die Entwicklung dieser Vereinbarung wirft ein Licht auf die laufenden Anpassungen im Gesundheitssektor und deren Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft in Deutschland.

Apotheke in Niedersachsen: Unerwartete Herausforderungen durch Neueinstufung als ‚Neubetrieb‘

In einer überraschenden Entwicklung sieht sich die Inhaberin einer seit 13 Jahren etablierten Apotheke in Niedersachsen mit unerwarteten Anforderungen konfrontiert. Trotz einer erfolgreichen Präqualifizierung vor zwei Jahren, die einen erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen erforderte, wurde der Apothekenbetrieb nun von der Zertifizierungsstelle als "Neubetrieb" eingestuft. Diese Entscheidung resultierte angeblich aus einer Anpassung der Bewertungskriterien nach einer Informationsveranstaltung mit dem GKV-Spitzenverband.

Die Apothekerin, die bereits 2011 mit ihrem Geschäft in einen Neubau umzog, erhielt vor zwei Jahren ein Präqualifizierungszertifikat nach intensiver Dokumentation aller vorgeschriebenen Prozesse. Dies schloss sogar die Beschreibung der Handhabung nicht vorhandener verliehener Hilfsmittel mit ein, obwohl die Apotheke solche Hilfsmittel gar nicht verleiht.

Die neue Einstufung als "Neubetrieb" bringt jedoch unerwartete Herausforderungen mit sich. Die Zertifizierungsstelle fordert nun den Nachweis eines behindertengerechten Zugangs und eines entsprechenden WC-Bereichs. Trotz der Entschuldigung seitens der Zertifizierungsstelle für das Übersehen dieser Anforderungen, verlangt diese nun konkrete Nachweise, darunter Fotos mit einem Zollstock, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Höhen/Breiten zu dokumentieren.

Die Apothekerin steht vor einem Dilemma, da die vorhandene behindertengerechte Toilette nicht allen Kriterien des GKV-Spitzenverbandes entspricht, insbesondere bezüglich der Tür, die nicht nach außen aufschlägt. Die detaillierten Anforderungen des Verbandes umfassen Aspekte wie die Bewegungsfläche, Abschließbarkeit der Tür, Beinfreiraum unter dem Waschtisch und spezifische Kriterien für das Klosettbecken und die Haltegriffe.

In einem Versuch, Klarheit über die Neueinstufung ihres Betriebs zu erhalten, hat die Apothekerin eine Anfrage an die Zertifizierungsstelle gerichtet. Sie drängt auf eine Erklärung bezüglich der Regelung, die angeblich aus der Informationsveranstaltung mit dem GKV-Spitzenverband resultiert. Gleichzeitig äußert sie Bedenken darüber, dass das gesamte Präqualifizierungsverfahren weiterhin ungeklärt bleibt und möglicherweise bis zu einem Jahr in der Schwebe bleibt.

Debatte um Medikamentenmangel: Kritik an Lauterbach und Forderung nach Konkreten Maßnahmen

Die anhaltende Debatte über den Mangel an Präexpositionsprophylaxe (PrEP)-Medikamenten in Deutschland hat zu verstärkter Kritik an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geführt. Sowohl die CDU als auch die FDP äußerten Bedenken hinsichtlich der mangelnden Strategie des Ministers und fordern konkrete Maßnahmen, um die Lieferengpässe zu beheben.

Laut Lars Lindemann von der FDP-Fraktion müssen die Ergebnisse des Pharmagipfels vom November nun in konkrete Gesetzgebung umgesetzt werden. Insbesondere Rabattverträge und angeblich unzureichende Regelungen im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) stehen im Fokus der Kritik. Lindemann betont, dass die FDP-Fraktion bereits seit Dezember 2023 entsprechende Beschlüsse gefasst hat und nun von Minister Lauterbach konkrete Schritte erwartet.

Die CDU vermisst eine effektive Gegenstrategie seitens Lauterbach und weist auf fragil gewordene Lieferketten und Probleme mit Rabattverträgen hin. Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, unterstreicht die Dringlichkeit struktureller Veränderungen und fordert einen raschen Arzneimittelgipfel, um alle relevanten Akteure an einen Tisch zu bringen.

Die aktuelle Knappheit von PrEP-Medikamenten, die von etwa 40.000 Menschen in Deutschland genutzt werden, wird als Symptom für tiefergehende Herausforderungen im Gesundheitswesen betrachtet. Zwei Hersteller haben bereits die Produktion eingestellt, und der Markt ist nach Angaben von Apotheker Manuel Fenske aus Berlin-Schöneberg "leergefegt". Der Bundesgesundheitsminister versucht, die Arzneimittelproduktion verstärkt nach Europa zu verlagern, doch Kritiker bemängeln, dass dies keine langfristige Strategie darstellt.

Die Grünen schließen sich der Forderung an, den Produktionsstandort für Medikamente in Europa zu stärken, sehen dies jedoch als eine Aufgabe für die gesamte Europäische Union und Deutschland. Der aktuelle Engpass bei PrEP-Medikamenten wird nach Ansicht des gesundheitspolitischen Sprechers der Grünen, Janosch Dahmen, bis Ende Februar vorübergehend sein.

Neben den strukturellen Problemen beklagen betroffene PrEP-Patienten und Apotheker auch Lauterbachs Umgang mit der Situation. Die jüngste Twitter-Äußerung des Gesundheitsministers, in der er die Community aufforderte, "aufzupassen", stieß auf Spott und Kritik. Kritiker betonen, dass konkrete Maßnahmen zur Lösung des Engpasses erforderlich sind und fordern von Lauterbach einen effektiveren Umgang mit der bestehenden Knappheit an Medikamenten.

Bürgermeisterbesuch in Annen Apotheke: Apotheker warnt vor Schließungswelle und politischen Differenzen

In einem Besuch der Annen Apotheke in Kleve informierte sich Bürgermeister Wolfgang Gebing über die gegenwärtige Lage in Apotheken. Der Apotheker Fatih Örge teilte dem CDU-Politiker "Insider-Infos" mit, die den Grund für die pessimistische Zukunftsaussicht vieler Betriebe in der Branche beleuchten. Die Schließung einer der ältesten Apotheken in Kleve Ende 2023, nach fast 300 Jahren Betrieb, führte zu Gebings Besuch in der Annen Apotheke. Örge gab an, dass der Bürgermeister diesbezüglich angefragt habe und neben dem kürzlich abgeschlossenen Umbau auch die politische Situation als Beweggrund für seinen Besuch nannte.

Besonders interessant ist die Erwähnung, dass Bürgermeister Gebing "kein Freund von Lauterbach" sei und alternative Herangehensweisen bevorzugen würde. Dies deutet auf unterschiedliche politische Ansichten hin, insbesondere im Zusammenhang mit Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Apothekensituation betreffen.

Örge betonte, dass Gebing gut über die Herausforderungen in Apotheken informiert sei, aber aufgrund seiner lokalen politischen Position begrenzte Handlungsmöglichkeiten habe. Dennoch zeigte sich der Apotheker zufrieden, dass der Bürgermeister zuhörte, was darauf hindeutet, dass die Anstrengungen der Apotheken, ihre Situation zu kommunizieren, Wirkung zeigen.

In Bezug auf die zunehmende Schließung von Apotheken äußerte Örge seine Sorge über drohende Lücken in der flächendeckenden Versorgung. Er wies darauf hin, dass er bereits 24 Notdienste im Jahr leistet und bei einer weiteren Schließung in Kleve die Zahl der Notdienste im Jahr 2025 voraussichtlich auf 35 steigen würde. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, wie diese zusätzlichen Notdienste bewältigt werden können und verdeutlicht die Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft der Apotheken.

Trotz der unsicheren Aussichten entschied sich Örge dafür, die vor einem Jahr übernommene Annen Apotheke umzubauen, obwohl es ihm nicht nur um die Marge geht, da seine Apotheken wirtschaftlich gut dastehen. Vielmehr bereitet ihm die Sorge um drohende Lücken in der flächendeckenden Versorgung und die damit verbundenen Herausforderungen Kopfzerbrechen.

Präsidentin der Abda kritisiert Lauterbachs Begriff ‚Mutter-Apotheken‘

Im aktuellen Geschehen der Gesundheitspolitik äußerte sich die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), Gabriele Regina Overwiening, kritisch zu den jüngsten Äußerungen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Dies geschah im Rahmen von Lauterbachs Format "Sprechstunde mit Prof. Karl Lauterbach", welches auf verschiedenen sozialen Medien, darunter Instagram, YouTube und gelegentlich auch TikTok, ausgestrahlt wurde.

In der Episode vom 6. Februar beantwortete Lauterbach eine Frage einer Userin bezüglich der Honorierung von Apotheken und verwies dabei auf sein vorgeschlagenes "Light-Konzept" und dessen zukünftige Notwendigkeit.

Overwiening kritisierte in einem daraufhin veröffentlichten Statement Lauterbachs Begriffswahl als "offensichtliche Schönfärberei". Ihrer Ansicht nach versuche der Gesundheitsminister Abgabestellen ohne anwesende Apotheker durch positive Metaphern zu verharmlosen, insbesondere durch die Bezeichnung der Hauptapotheke als "Mutter-Apotheke".

Die Abda-Präsidentin betonte in ihrem Statement, dass diese Neubenennung durchschaubar sei und nichts mit der Realität gemein habe. Ihrer Meinung nach gefährdet eine Apotheke ohne anwesenden Apotheker die Gesundheit der Bevölkerung, und sie plädierte dafür, jede Apotheke als gleichwertig anzusehen.

Overwiening lehnt die Verwendung positiver Metaphern ab, da diese aus ihrer Sicht die zentrale Rolle von Apothekern infrage stellen und die Bedeutung jeder Apotheke herabmindern. Ihre Kritik zielt darauf ab, die essenzielle Funktion von Apothekern in der Gesundheitsversorgung zu betonen und einer möglichen Abwertung entgegenzuwirken.

Pharmasuisse Kampagne: Apotheken als moderne Gesundheitsanlaufstellen

Der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse startet eine wegweisende Informationskampagne mit dem Ziel, die Selbstständigkeit der Apotheken bei der Diagnose und Behandlung häufiger Krankheiten in der Bevölkerung bekannt zu machen. Seit der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Heilmittelgesetzes (HMG) im Jahr 2019 haben Apotheker:innen in der Schweiz die Befugnis, eigenständig häufige Krankheiten zu diagnostizieren und zu behandeln, rezeptpflichtige Medikamente abzugeben und Impfungen durchzuführen. Dies trägt dazu bei, die Grundversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen und gleichzeitig Hausarztpraxen sowie überfüllte Notaufnahmen zu entlasten.

Die mehrjährige Kampagne mit dem Titel "Wir machen’s möglich – deine Apotheke" zielt darauf ab, die Bevölkerung über die umfassenden Leistungen der Apotheken zu informieren. Pharmasuisse-Präsidentin Martine Ruggli äußerte sich positiv zur Initiative und betonte die Beteiligung der 20.000 Apotheken-Fachkräfte an der Verbreitung der Botschaft.

Um insbesondere eine jüngere Zielgruppe anzusprechen, wurde der bekannte Komiker und Influencer Cedric Schild als Gesicht der Kampagne gewählt. In humorvollen Kurzvideos, die mit versteckter Kamera aufgenommen wurden, besucht Schild verschiedene Apotheken, um die Authentizität der Botschaft zu überprüfen und dabei die Vorteile einer Konsultation in der Apotheke auf unterhaltsame Weise zu präsentieren.

Die multimedial ausgerichtete Kampagne wird auf verschiedenen Social-Media-Plattformen wie Instagram, Youtube, Linkedin und Tiktok präsent sein. Zusätzlich werden die Videos auf Screens in den Apotheken gezeigt und durch den Medienpartner Blick verbreitet und begleitet. Als weiteres interaktives Element haben Schweizer:innen die Möglichkeit, auf der Kampagnenwebsite an einem Wissenstest teilzunehmen, um ihre Kenntnisse zu ausgewählten Krankheitsbildern und den Dienstleistungen in der Apotheke zu überprüfen. Pharmasuisse strebt durch diese umfassende Herangehensweise an, die Bevölkerung ausführlich zu informieren und das Vertrauen in die Apotheken als kompetente Anlaufstellen für Gesundheitsfragen zu stärken.

Fortlaufende Probleme mit Praxis-Kartenterminals: Störungen und Wartungsarbeiten beeinträchtigen medizinische Einrichtungen

Aktuelle Probleme bei Praxis-Kartenterminals setzen sich fort, trotz vorheriger Meldungen der Gematik Ende Januar. Insbesondere in medizinischen Einrichtungen, die das Cherry-Kartenterminal in Verbindung mit der KocoBox Med+ nutzen, besteht weiterhin die Gefahr von Störungen, wie aus Fachportalen hervorgeht. Wartungsarbeiten werden zudem kommuniziert.

Elektronische Gesundheitskarten können in betroffenen Einrichtungen aufgrund der anhaltenden Störung nicht ordnungsgemäß eingelesen werden. Ein manuelles Ersatzverfahren wird empfohlen, um die Verarbeitung zu ermöglichen. Fehlt die Verbindung zwischen Konnektor und dem Kartenterminal mit SMC-B und eHBA, ist die Nutzung von TI-Anwendungen wie dem E-Rezept oder der eAU nicht möglich.

Der betroffene IT-Anbieter, CompuGroup Medical (CGM), hält seine Kunden weiterhin über die Störung und deren Behebung auf dem Laufenden. Praxen werden dazu aufgefordert, sich an ihren örtlichen Dienstleister zu wenden oder das CGM-Support-Team zu kontaktieren. Die Störung soll durch eine kurzzeitige Fernwartung behoben werden.

Zusätzlich sind für Samstagabend, den 10. Februar, zwischen 22 Uhr und 23 Uhr Wartungsarbeiten des Dienstleisters Bitmarck geplant. Versicherte der BKK, Innungskrankenkassen und der DAK könnten während dieser Zeit Einschränkungen bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfahren, wie von der Gematik mitgeteilt wird.

CGM verzeichnet beeindruckendes Wachstum trotz Herausforderungen im Gesundheitssektor

Compugroup Medical (CGM) verzeichnete im vergangenen Jahr beeindruckende Erfolge mit einem Umsatzanstieg um 5 Prozent auf 1,19 Milliarden Euro. Dieser Anstieg wurde maßgeblich durch den Austausch von Hardware in Apotheken getrieben, während das Unternehmen gleichzeitig von weltweiten Digitalisierungsinitiativen im Gesundheitswesen profitierte. Nach vorläufigen Zahlen erreichte der Anteil der wiederkehrenden Umsätze einen Rekordwert von 69 Prozent, und das organische Wachstum lag bereinigt um Effekte aus der Telematikinfrastruktur bei 5,3 Prozent.

Trotz dieser positiven Entwicklungen ging der tatsächliche Nettogewinn ohne Sondereffekte um mehr als ein Drittel auf 46,9 Millionen Euro zurück. Dies resultierte vor allem aus erheblich gestiegenen Personalkosten, wobei im vierten Quartal Umbaukosten für Personalaufwendungen in Höhe von 26 Millionen Euro verbucht wurden, was zu einem Nettominus von 15,5 Millionen Euro führte.

Die Umsätze im Bereich der Arztinformationssysteme (AIS) stiegen um 1 Prozent auf 506 Millionen Euro, wobei wiederkehrende Umsätze 79 Prozent der Segmentumsätze ausmachten. Im Klinikbereich verzeichnete CGM einen bemerkenswerten Umsatzanstieg von 14 Prozent auf 315 Millionen Euro, wobei 67 Prozent der Umsätze wiederkehrend waren. Der Apothekenbereich verzeichnete ein Wachstum von 8 Prozent auf 141 Millionen Euro, hauptsächlich aufgrund einer positiven Geschäftsentwicklung in Italien und erhöhter Hardware-Umsätze in Deutschland.

Im Segment Consumer & Health Management Information Systems (CHS) konnte CGM dank des Zukaufs von Insight Health und der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur einen Anstieg der Umsätze um 3 Prozent auf 225 Millionen Euro verzeichnen. Das Datengeschäft soll ab diesem Jahr als eigener Bereich etabliert werden.

Für das laufende Jahr strebt CGM weiteres Wachstum und einen höheren operativen Gewinn an. Das Unternehmen plant, das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf 270 bis 310 Millionen Euro zu steigern, während der Erlös aus eigener Kraft um 4 bis 6 Prozent wachsen soll. CEO Michael Rauch betonte den erfolgreichen strategischen Kurs des Unternehmens, das frühzeitig in digitale Lösungen für das Gesundheitswesen investierte. Die Firma beabsichtigt, das volle Potenzial einer digitalisierten Gesundheitsversorgung für ihre Kunden, darunter Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Versicherungs- und Pharmaunternehmen, auszuschöpfen und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Medizinisches Personal im Warnstreik: Bundesweiter Protest für gerechtere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen

Am kommenden Donnerstag werden Patientinnen und Patienten in deutschen Arztpraxen mit längeren Wartezeiten und erheblichen Verzögerungen in den Abläufen konfrontiert sein, da der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) einen bundesweiten Warnstreik ausgerufen hat. Rund 330.000 Medizinische Fachangestellte (MFA), Arzthelfer:innen und Auszubildende in der ambulanten Patientenversorgung sind dazu aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen. Dieser Aufruf markiert eine historische Premiere in der 60-jährigen Geschichte des vmf.

Ziel des Warnstreiks ist es, den Druck auf die Arbeitgeberseite in den laufenden Tarifverhandlungen zu erhöhen und grundlegende Verbesserungen bei den Gehaltsstrukturen zu erwirken. Seit Oktober führen der vmf und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) Tarifverhandlungen. Die Arbeitgeberseite hat ein Gesamtpaket mit einer 5,5-prozentigen Gehaltserhöhung angeboten, wobei der vmf betont, dass dies vor allem zu Lasten der höher qualifizierten MFA gehen soll.

Kundgebungen sind in mehreren deutschen Städten, darunter Berlin, Dortmund, Hamburg, Marburg, Nürnberg und Stuttgart, geplant, mit mehreren Tausend erwarteten Teilnehmern. Der Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, unterstützt den Arbeitskampf des vmf. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbunds, ruft Praxisinhaber dazu auf, den Streik soweit wie möglich zu unterstützen. Er betont, dass die Praxen chronisch unterfinanziert seien, was sich negativ auf die Arbeitsbedingungen der MFA auswirke. Stress und Arbeitsbelastung stiegen ins Unerträgliche, was dazu führe, dass viele MFA die ambulante Versorgung verlassen.

Die Forderung nach einer attraktiveren Gestaltung des Berufs der MFA im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen wird hervorgehoben. Der Virchow-Vorsitzende Heinrich erklärt, dass die mangelnde Wertschätzung der Politik gegenüber den MFA zu einem wachsenden Fachkräftemangel beitrage und die unmittelbare, wohnortnahe Versorgung gefährde.

Die vmf-Präsidentin Hannelore König betont, dass die Auswirkungen des Streiks unmittelbar spürbar sein werden. Sie bittet Patientinnen und Patienten um Verständnis und betont die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen der Berufsangehörigen zu verbessern. Die MFA spielen eine entscheidende Rolle in der ambulanten Versorgung, wobei ihre Aufgaben von Anmeldung und Terminvergabe bis hin zur Assistenz bei Untersuchungen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen sowie der Dokumentation, Hygienemaßnahmen, Praxismanagement und Abrechnungen reichen. Der vmf unterstreicht die Dringlichkeit von Maßnahmen, um den Beruf attraktiver zu gestalten und damit den drohenden Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Vertragskündigung im Gesundheitssektor: Schiedsstelle muss über Grippeschutzimpfungen entscheiden

Im Herbst 2023 hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) den Vertrag über die Grippeschutzimpfungen mit den Krankenkassen gekündigt, aufgrund von Differenzen in der apothekerlichen Vergütung im Vergleich zur ärztlichen. Die erfolglose Einigung zwischen DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung führt nun dazu, dass die Schiedsstelle bis Ende März 2024 eine Entscheidung treffen muss.

Dieses Szenario, bei dem die Schiedsstelle einschreitet, ist nicht ungewöhnlich, und es wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Fristen in Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Die Kündigung des Vertrags wird jedoch keine Auswirkungen auf die Durchführung von Grippeimpfungen in Apotheken bis zum 30. Juni 2024 haben. Ab dem 1. Juli soll ein neuer Vertrag auf Basis der Schiedsstellenentscheidung in Kraft treten.

Solche Unstimmigkeiten und die daraus resultierende Entscheidung durch die Schiedsstelle sind im Bereich der Vertragsverhandlungen nicht unüblich. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Einigung innerhalb der Frist ist der Wegfall der Präqualifizierung für bestimmte apothekenübliche Produktgruppen. Der DAV hat jedoch noch keine Details zu diesem Fall bekannt gegeben, da die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen müssen. Eine Klärung der Angelegenheit wird Anfang Februar erwartet, wie DAV-Chef Hans-Peter Hubmann Mitte Januar mitteilte.

Vorausschauende Vorsorge: Empfehlungen für Apothekeninhaber zur Bewältigung von Notfällen

Im Zeichen der rechtzeitigen Vorsorge für den Ernstfall rät die Treuhand Hannover Apothekeninhabern dazu, klare Vorkehrungen zu treffen, um sowohl private als auch geschäftliche Belange im Falle von plötzlicher Unfähigkeit zur Geschäftsführung zu regeln.

Die Empfehlungen beinhalten die Erstellung einer Betreuungsverfügung oder Versorgungsvollmacht, um im Notfall festzulegen, wer sowohl private als auch geschäftliche Entscheidungen treffen soll. Eine zusätzliche Bankvollmacht ermöglicht es, finanzielle Angelegenheiten im Sinne des Erkrankten zu regeln.

Die Erstellung eines klaren Testaments wird als weiterer Schlüsselschritt hervorgehoben, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den individuellen Wünschen geregelt wird. Angesichts des erheblichen Werts von Apotheken und der oft komplexen gesetzlichen Erbfolge wird dringend geraten, sich von Experten beraten zu lassen.

Um einen reibungslosen Betriebsablauf im Falle von Unvorhergesehenem zu gewährleisten, empfiehlt die Treuhand Hannover die Zusammenstellung eines umfassenden Notfallordners. Dieser sollte alle relevanten Dokumente, Adressen, Termine sowie klare Anweisungen für potenzielle Nachfolger enthalten. Der Zugang zu Online-Angeboten sollte dabei nicht vernachlässigt werden, indem entsprechende Accounts und Passwörter hinterlegt werden.

Besonderes Augenmerk wird zudem auf die rechtzeitige Planung der Nachfolge gelegt. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn potenzielle Erben nicht im Besitz einer Apothekenbetriebserlaubnis sind. Diese Voraussicht soll sicherstellen, dass die Apotheke nicht in die Hände ungeeigneter Personen gerät und die Angehörigen nicht in die prekäre Lage geraten, die Apotheke unter ungünstigen Bedingungen verkaufen zu müssen.

Zwischen Technologie und Ethik: Die Debatte um ein mögliches Bewusstsein in künstlicher Intelligenz

Im Zuge der rasanten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) stellt sich die Frage, ob diese Systeme in der Zukunft ein Bewusstsein entwickeln könnten. Während herkömmliche KI-Programme als effiziente Werkzeuge zur Informationsverarbeitung dienen, diskutieren Wissenschaftler und Philosophen intensiv darüber, ob eine bewusste KI möglich ist.

Die Association for Mathematical Consciousness Science (AMCS) hebt die Bedeutung mathematischer Modelle für das Verständnis des Bewusstseins hervor, insbesondere im Kontext der KI. Vertreter der AMCS haben vor den Vereinten Nationen die Dringlichkeit von weiteren Forschungen betont, um die Grenzen zwischen KI-Systemen mit und ohne Bewusstsein zu klären. Diese Diskussion gewinnt an Relevanz, da potenzielle ethische und juristische Fragen im Falle einer bewussten KI aufkommen könnten.

Aktuelle Forschungen, wie eine im August 2023 veröffentlichte Arbeit von Wissenschaftlern des Future of Humanity Institute und des Center for AI Safety, zeigen, dass die gegenwärtig verfügbaren KI-Systeme nach gängigen Theorien kein Bewusstsein aufweisen. Dennoch betonen die Autoren die technische Möglichkeit, KI-Systeme in der Zukunft mit Bewusstsein zu entwickeln.

Kritiker, darunter Dr. Johannes Kleiner und Robin Lorenz, plädieren für eine logische Herangehensweise an die Frage nach einem KI-Bewusstsein. Sie argumentieren, dass KI-Systeme auf herkömmlichen Computerprozessoren laufen, die keine festgelegten Regeln für Bewusstsein enthalten. Trotzdem erkennen sie an, dass die Entwicklung neuer Chips für KI möglicherweise neue Perspektiven eröffnen könnte.

Insgesamt bleibt die Debatte um ein mögliches Bewusstsein in der künstlichen Intelligenz ein komplexes und kontroverses Thema. Ethik, Recht und Philosophie spielen dabei eine zentrale Rolle, besonders im Hinblick auf potenzielle Konsequenzen einer bewussten KI-Entwicklung. Wissenschaftler auf der ganzen Welt setzen sich für eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Thema ein, um die Chancen und Herausforderungen, die mit der Weiterentwicklung der KI verbunden sind, besser zu verstehen.

Biontech setzt auf KI: Innovationskraft im Kampf gegen Krebs bis 2030

Das Mainzer Biotechnologieunternehmen Biontech hat angekündigt, in den kommenden Jahren verstärkt auf künstliche Intelligenz (KI) zu setzen, um innovative Krebstherapien zu erforschen. Die Gründer, Özlem Türeci und Ugur Sahin, fokussieren ihre Bemühungen auf die Entwicklung von rund 30 neuen Krebstherapien, wobei der Einsatz von KI eine zentrale Rolle spielt. Das übergeordnete Ziel des Unternehmens besteht darin, Krebserkrankungen langfristig zu kontrollieren oder sogar zu heilen.

Ugur Sahin, der nicht nur als Mitbegründer von Biontech agiert, sondern auch als Professor für experimentelle Onkologie an der Universitätsmedizin Mainz tätig ist, äußerte die Zuversicht, dass viele Krebsarten durch frühere Erkennung und verbesserte Heilungsmöglichkeiten beeinflusst werden könnten. In einem Interview mit dem "Spiegel" betonte Sahin die enorme Beschleunigung von Fortschritt und Entwicklungssprüngen, die von der digitalen Technologie und künstlicher Intelligenz vorangetrieben wird.

Die strategische Ausrichtung auf KI-gestützte Forschung und Entwicklung von Krebstherapien wird von Biontech als Teil einer "großen Wissensrevolution" betrachtet. Die rapide Geschwindigkeit, mit der Erkenntnisse gewonnen, bestätigt und angewendet werden können, steht dabei im Mittelpunkt der Bemühungen.

Biontech plant, erste Zulassungen für die KI-gestützten Krebstherapien im Jahr 2026 zu erhalten. Bis 2030 strebt das Unternehmen an, ein umfassendes Portfolio an innovativen Krebstherapien auf dem Markt zu etablieren. Diese ehrgeizigen Pläne wurden anlässlich des Weltkrebstages bekannt gegeben.

Internationale Studien zeigen, dass Pharmaunternehmen aus den USA und Europa maßgeblich an Patentanmeldungen im Bereich der Krebsforschung beteiligt sind. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung innovativer Therapieansätze. Auch Biontech positioniert sich als einer der deutschen Topanmelder auf diesem Gebiet.

Die Initiative von Biontech verdeutlicht einen vielversprechenden Ansatz, der darauf abzielt, durch den Einsatz von KI einen entscheidenden Beitrag zur Krebsbekämpfung zu leisten. Die Integration von digitalen Technologien in die Forschung könnte dabei einen Paradigmenwechsel in der Entwicklung von Krebstherapien markieren.

Zwischen Gluten und Psyche: Neue Studien werfen Licht auf Nicht-Zöliakie-Gluten-Sensitivität

In einer aktuellen Studie wurde die Frage nach der Existenz und Ursache der Nicht-Zöliakie-Gluten-Sensitivität näher untersucht. Immer mehr Menschen geben an, nach dem Verzehr von glutenhaltigen Produkten gastrointestinale Beschwerden zu erleben, obwohl sie weder an Zöliakie noch an einer Weizenallergie leiden. Die Studie, die von einem internationalen Forschungsteam durchgeführt wurde, wirft jedoch Zweifel auf, ob diese Beschwerden tatsächlich durch Gluten verursacht werden oder ob psychologische Faktoren eine Rolle spielen.

Eine 2013 in Australien durchgeführte Placebo-kontrollierte, doppelblinde Cross-over-Studie mit 37 glutenempfindlichen Teilnehmern zeigte, dass eine glutenfreie Ernährung keine signifikante Verbesserung der gastrointestinalen Symptome bewirkte. Im Gegensatz dazu reduzierte eine Diät mit niedrigem FODMAP-Gehalt die Beschwerden der Probanden. Die Ergebnisse legen nahe, dass möglicherweise andere Nahrungsbestandteile als Gluten für die Symptome verantwortlich sein könnten.

Eine weitere im November 2023 veröffentlichte Studie aus den Niederlanden und Großbritannien konzentrierte sich auf den Nocebo-Effekt in Bezug auf Gluten. 83 Patienten mit Nicht-Zöliakie-Gluten-Sensitivität wurden in vier Gruppen eingeteilt, wobei einige glaubten, Gluten zu konsumieren, es aber nicht taten, während andere tatsächlich glutenhaltige Mahlzeiten erhielten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Glaube an den Verzehr von Gluten, unabhängig davon, ob er tatsächlich erfolgte, zu gastrointestinalen Symptomen führen konnte.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Unterscheidung zwischen Nicht-Zöliakie-Gluten-Sensitivität und Reizdarmsyndrom komplex sein kann. Eine glutenfreie Ernährung kann für einige Menschen symptomlindernd sein, aber es wird empfohlen, diese Entscheidung unter ärztlicher Aufsicht zu treffen. Die Studien legen nahe, dass es sinnvoll sein könnte, zunächst einige Wochen glutenfrei zu essen und die Symptome zu beobachten. Wenn eine Besserung eintritt, kann schrittweise getestet werden, welche Lebensmittel oder Mengen Unwohlsein auslösen.

Insgesamt bleibt die Frage nach der Nicht-Zöliakie-Gluten-Sensitivität komplex und erfordert weitere Forschung. Menschen, die unter unklaren gastrointestinalen Beschwerden leiden, sollten ärztlichen Rat suchen und ihre Ernährung unter professioneller Anleitung anpassen.

Neue Erkenntnisse: X-Chromosomen-Inaktivierung als Schlüssel zur geschlechtsspezifischen Häufung von Autoimmunerkrankungen bei Frauen

In einer aktuellen Studie wurden mögliche Ursachen für die geschlechtsspezifische Häufung von Autoimmunerkrankungen bei Frauen genauer untersucht. Bisherige Annahmen, dass das unterschiedliche Hormonspektrum von Mann und Frau eine entscheidende Rolle spielt, wurden durch neue Erkenntnisse in Frage gestellt. Die Forschung legt nahe, dass ein Ribonukleoproteinkomplex (RNP), der am Prozess der Inaktivierung des zweiten X-Chromosoms bei Frauen beteiligt ist, eine bedeutende Rolle bei der Entstehung von Autoimmunerkrankungen spielt.

Frauen sind bekanntermaßen deutlich häufiger von Autoimmunerkrankungen betroffen als Männer. Die neue Studie, veröffentlicht in der renommierten Fachzeitschrift "Cell", identifizierte den Xist-RNP-Komplex als einen maßgeblichen Faktor in diesem Zusammenhang. Bei Frauen ist nur eines der beiden X-Chromosomen in einer Zelle aktiv, und dieses Inaktivierungsverfahren erfolgt bereits während der Embryonalentwicklung.

Der Xist-RNP-Komplex, bestehend aus einem langen RNA-Molekül und Proteinen, dockt an eines der X-Chromosomen an und blockiert die Aktivität der darauf befindlichen Gene. Dieser Komplex wurde nun auch mit einer übermäßigen Immunreaktion in Verbindung gebracht, die zur Entstehung von Autoimmunerkrankungen führen kann.

Um mögliche hormonelle Einflüsse auszuschließen, wurden transgene männliche Mäuse in der Studie verwendet. Die Induktion des Xist-RNP-Komplexes unter Bedingungen, die die Entwicklung von systemischem Lupus erythematodes ermöglichen, führte bei diesen Mäusen zu Autoantikörpern und einer Autoimmunpathologie. Zudem wurden T- und B-Zellpopulationen ähnlich wie bei weiblichen Tieren umprogrammiert.

Die Ergebnisse dieser Studie wurden auch bei Lupus-Patientinnen bestätigt, bei denen Auto-Antikörper und Immunzellen gegen den Xist-RNP nachgewiesen wurden. Es wurde jedoch betont, dass eine Autoimmunerkrankung nur bei Menschen auftritt, die genetisch für Autoimmunerkrankungen prädisponiert sind.

Diese neuen Erkenntnisse könnten einen bedeutenden Schritt darstellen, da sie eine potenzielle Zielstruktur für die Entwicklung von Medikamenten gegen Autoimmunerkrankungen aufzeigen. Die geschlechtsspezifische Häufung von Autoimmunerkrankungen bei Frauen könnte somit mit dem Prozess der X-Chromosomen-Inaktivierung und dem involvierten RNP-Komplex in Verbindung stehen, unabhängig von den bisher vermuteten Hormoneinflüssen.

Herzinfarkte auf dem Land: Prävention als Schlüssel zur Lebensqualität

In Deutschland zeigen aktuelle Forschungsergebnisse des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock eine besorgniserregende Diskrepanz in der Herzinfarktsterblichkeit zwischen ländlichen und städtischen Regionen. Entgegen der verbreiteten Annahme liegt dies jedoch nicht an einer unzureichenden notfallmedizinischen Versorgung, sondern vielmehr daran, dass auf dem Land ein höherer Anteil der Bevölkerung von Herzinfarkten betroffen ist.

Das MPIDR-Forscherteam analysierte umfassende Daten auf Kreisebene für die Jahre 2012 bis 2018, die Krankenhauseinweisungen, ursachenspezifische Todesfälle und Bevölkerungszahlen der Altersgruppe 65+ umfassten. Die alarmierenden Ergebnisse zeigen, dass ländliche Gebiete in allen Altersgruppen ab 65 Jahren eine systematisch höhere Sterblichkeitsrate durch Herzinfarkte aufweisen.

Bemerkenswert ist, dass entgegen früherer Vermutungen, die auf längere Anfahrtszeiten von Rettungswagen auf dem Land hinwiesen, die Überlebenswahrscheinlichkeit nicht primär durch die Dauer des Transportes beeinflusst wird. Marcus Ebeling, Forscher am MPIDR, betont stattdessen, dass die Herzinfarktsterblichkeit auf dem Land vor allem durch eine höhere Anzahl von Herzinfarktpatienten bedingt ist.

Frühere Untersuchungen hatten auf zunehmend längere Anfahrtszeiten von Rettungswagen auf dem Land hingedeutet, wodurch die höhere Sterblichkeitsrate erklärt werden könnte. Bei Herzinfarkten ist die unmittelbare medizinische Versorgung entscheidend für die Überlebenschancen. Allerdings zeigt die aktuelle Studie, dass Herzinfarkte unter Landbewohnern prozentual häufiger auftreten, während keine systematischen Unterschiede in der Sterblichkeit festgestellt wurden.

Das Forschungsteam spekuliert darüber, dass möglicherweise Unterschiede in der medizinischen Versorgung von Risikofaktoren für Herzinfarkte eine entscheidende Rolle spielen könnten. Die Schlussfolgerung aus den Erkenntnissen lautet daher, dass dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention in ländlichen Regionen ergriffen werden sollten, um die Gesundheitsversorgung und Lebensqualität der Bewohner zu fördern.

Leberschäden durch Kurkuma-Supplemente: Appell für kritischen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln

Im aktuellen Fallbericht des US-Fachjournals "Annals of Internal Medicine – Clinical Cases" wird auf eine besorgniserregende Leberschädigung bei einer 36-jährigen Amerikanerin hingewiesen, die über einen längeren Zeitraum ein hoch dosiertes Kurkuma-Präparat eingenommen hat. Die Frau, die nach einer asymptomatischen Corona-Infektion erstmals unter Gelbsucht und Juckreiz litt, hatte in den sechs Monaten vor ihrer Einweisung täglich 30 ml eines flüssigen Nahrungsergänzungsmittels mit Kurkuma (Qunol) konsumiert – entsprechend 2 Gramm Kurkuma-Extrakt laut Produktkennzeichnung.

Die behandelnden Ärzte stellten eine hepatozelluläre Leberschädigung fest, die durch eine Leberbiopsie bestätigt wurde. Die Patientin hatte keine Autoimmunerkrankung, konsumierte kaum Alkohol, rauchte nicht, und auch die Einnahme von rezeptfreien Medikamenten oder Drogen konnte ausgeschlossen werden. Die Leberwerte der Frau waren derart erhöht, dass sie stationär behandelt und mit Cholestyramin gegen den Juckreiz versorgt wurde. Nach dem Absetzen des Kurkuma-Präparats stabilisierten sich ihre Leberwerte allmählich, und nach sechs Monaten zeigten die Leberfunktionstests wieder normale Werte.

Dieser Fall reiht sich in eine Serie von Berichten ein, die vor möglichen Leberschäden durch unreglementierte pflanzliche Produkte und Nahrungsergänzungsmittel warnen. Schon im Oktober 2022 wurden im "American Journal of Medicine" zehn Fälle von Kurkuma-assoziierten Leberschäden aus den Jahren 2011 bis 2017 vorgestellt, wobei eine Person an akutem Leberversagen verstarb. Besorgniserregend ist, dass einige dieser Präparate zusätzlich das wirkverstärkende Piperin aus Schwarzem Pfeffer enthielten.

Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA schätzt, dass ein Viertel der Bevölkerung über 64 Jahre mindestens vier Nahrungsergänzungsmittel einnimmt, während insgesamt mehr als die Hälfte der US-Bürgerinnen und Bürger auf Supplemente zurückgreift. Kritisiert wird dabei der unkritische Einsatz dieser oft unzureichend reglementierten Produkte, deren Dosierung und Bioverfügbarkeit erheblich schwanken können. Die Autoren der Fallberichte fordern eine bessere Aufklärung und Schutzmaßnahmen für Verbraucher, um derartige Vorfälle zu verhindern.

Es ist wichtig zu betonen, dass Kurkuma als Gewürz in der Küche als sicher gilt. Die übliche Verwendung birgt in der Regel keine Risiken. Dennoch empfahl das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits 2021 eine Gesamtaufnahme von Curcumin über alle Quellen hinweg – einschließlich Mahlzeiten – von nicht mehr als 3 mg/kg Körpergewicht pro Tag. Insbesondere Präparate mit verbesserter Bioverfügbarkeit und potenziell leberschädigende Wirkungen erfordern weitere Forschung.

Kommentar:

Die bevorstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit von Skonti für Apotheken wirft erhebliche wirtschaftliche Fragen auf. Ein mögliches Verbot könnte nicht nur die Betriebsergebnisse der Apotheken belasten, sondern auch Lieferanten entlasten. Die komplexe Gesetzgebung und das widersprüchliche Verfahren der Bundesregierung schaffen Unsicherheit. Die Entscheidung des BGH wird daher nicht nur für die Apotheken, sondern auch für die gesamte Lieferkette weitreichende Auswirkungen haben.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln, den Rechtsstreit um das Nationale Gesundheitsportal an das Verwaltungsgericht zu verweisen, wirft neues Licht auf die Klage des Wort & Bild Verlags gegen das Bundesgesundheitsministerium. Die Entscheidung unterstreicht die öffentlich-rechtliche Natur des Unterlassungsanspruchs und betont die fehlende wettbewerbsrechtliche Beziehung zwischen den Parteien. Das NGP, von Ex-Minister Jens Spahn initiiert, soll Bürgern Gesundheitsinformationen bieten. Trotz der bisherigen rechtlichen Hürden und Kritik am Neutralitätsgebot des Portals bleibt die Frage nach seiner Zukunft und Rolle im Informationsangebot.

Die vorläufige Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband bezüglich des Wegfalls der Präqualifizierung für 17 Gruppen von apothekenüblichen Hilfsmitteln markiert einen bedeutenden Schritt im deutschen Gesundheitswesen. Trotz der noch ausstehenden finalen Entscheidungen seitens der Gremien wird der geplante Umsetzungstermin zum 1. April signalisiert. Diese Entwicklung unterstreicht die kontinuierlichen Anpassungen im Sektor und erfordert von den Apotheken entsprechende technische Vorbereitungen bis zur endgültigen Klärung.

Die plötzliche Neueinstufung einer langjährigen Apotheke als "Neubetrieb" aufgrund von geänderten Bewertungskriterien wirft ernsthafte Fragen auf. Die Forderung nach einem behindertengerechten Zugang und WC-Nachweis erzeugt nicht nur bürokratische Hürden, sondern stellt auch die Sinnhaftigkeit des Präqualifizierungssystems infrage. Die Apothekerin steht vor Herausforderungen, die nicht nur ihre Zeit, sondern auch Ressourcen binden. Eine transparente und effiziente Klärung dieser Angelegenheit ist dringend erforderlich, um unnötige Belastungen zu vermeiden.

Die anhaltende Kritik an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Bezug auf den PrEP-Medikamentenmangel verdeutlicht strukturelle Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die FDP und CDU fordern konkrete Maßnahmen, insbesondere im Umgang mit Rabattverträgen und Gesetzeslücken im AMNOG. Lauterbachs Versuch, die Arzneimittelproduktion nach Europa zu verlagern, wird als kurzfristige Lösung betrachtet. Die Grünen unterstützen die Stärkung des Produktionsstandorts in Europa. Kritik gibt es auch für Lauterbachs Kommunikation, besonders in Bezug auf den Twitter-Aufruf "aufzupassen". Die Situation erfordert konkrete Schritte, um den aktuellen Medikamentenmangel zu beheben und langfristige Lösungen zu entwickeln.

Der Besuch des Bürgermeisters in der Annen Apotheke von Kleve unterstreicht die prekäre Lage vieler Apotheken. Die Schließung eines traditionsreichen Betriebs und die drohende Lücke in der flächendeckenden Versorgung bereiten nicht nur dem Apotheker, sondern auch lokalen Politikern Sorgen. Die Ablehnung von Lauterbach durch den Bürgermeister weist auf politische Differenzen hin. Trotz der Unsicherheit investiert der Apotheker in den Umbau, während er aufmerksam auf die Zukunft der Branche blickt.

Die Kritik von Gabriele Regina Overwiening, der Präsidentin der Abda, an der Begriffswahl von Gesundheitsminister Karl Lauterbach bezüglich "Mutter-Apotheken" verdeutlicht die Spannungen in der Debatte um die Honorierung von Apotheken. Overwiening unterstreicht die Wichtigkeit einer gleichwertigen Wahrnehmung aller Apotheken und warnt davor, die essenzielle Rolle der Apotheker zu vernachlässigen. Die Diskussion zeigt, wie sensibel die Debatte um die Zukunft der Apotheken und ihrer finanziellen Anerkennung ist.

Die Kampagne des Schweizer Apothekerverbands Pharmasuisse, "Wir machen’s möglich – deine Apotheke", ist ein wichtiger Schritt, um die Bevölkerung über die erweiterten Befugnisse der Apotheken bei der Diagnose und Behandlung häufiger Krankheiten zu informieren. Die Wahl von Influencer Cedric Schild als Gesicht der Kampagne, gepaart mit humorvollen Kurzvideos, ist strategisch, um eine jüngere Zielgruppe zu erreichen. Die multimedial ausgerichtete Präsentation auf Social-Media-Plattformen und in den Apotheken selbst wird dazu beitragen, die Kompetenz der Apotheken als Anlaufstelle für Gesundheitsfragen zu stärken und das Vertrauen der Bevölkerung zu fördern.

Die anhaltenden Probleme mit Praxis-Kartenterminals, insbesondere im Zusammenhang mit Cherry-Kartenterminals und der KocoBox Med+, werfen weiterhin Herausforderungen auf. Die Schwierigkeiten bei der Einlesung elektronischer Gesundheitskarten beeinträchtigen medizinische Einrichtungen, die auf bestimmte Telematikinfrastruktur-Anwendungen angewiesen sind. Der IT-Anbieter CompuGroup Medical (CGM) informiert fortlaufend über die Situation und bemüht sich um eine rasche Behebung durch Fernwartung. Zusätzlich sollten Versicherte der BKK, Innungskrankenkassen und der DAK auf mögliche Einschränkungen bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte am kommenden Samstagabend vorbereitet sein, aufgrund geplanter Wartungsarbeiten durch den Dienstleister Bitmarck.

CGM verzeichnete im letzten Jahr beeindruckende Fortschritte mit einem Umsatzanstieg um 5 Prozent auf 1,19 Milliarden Euro. Der Fokus auf den Austausch von Hardware in Apotheken und die globale Digitalisierung im Gesundheitswesen trugen dazu bei. Trotz gestiegener Personalkosten sank der Nettogewinn um ein Drittel auf 46,9 Millionen Euro. Insgesamt spiegeln die Zahlen eine solide Leistung wider, und CGM setzt seinen Kurs auf digitale Gesundheitslösungen fort, mit einem klaren Blick auf weiteres Wachstum und operative Gewinnsteigerung im laufenden Jahr.

Der bundesweite Warnstreik der Medizinischen Fachangestellten (MFA) am kommenden Donnerstag signalisiert einen entscheidenden Schritt in den laufenden Tarifverhandlungen. Mit rund 330.000 Teilnehmern wird die Aktion zweifellos spürbare Auswirkungen auf Arztpraxen haben. Der Fokus liegt auf Gehaltsverbesserungen, da das von Arbeitgebern vorgeschlagene 5,5-prozentige Gesamtpaket als unzureichend betrachtet wird, insbesondere für höher qualifizierte MFA. Die Solidarität des Virchowbunds unterstreicht die tiefgreifenden Probleme in der ambulanten Versorgung. Die kommenden Kundgebungen in mehreren Städten werden den Druck für eine gerechtere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen verdeutlichen.

Die Kündigung des Vertrags über Grippeschutzimpfungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Krankenkassen aufgrund von Vergütungsunterschieden verdeutlicht wiederholt die Schwierigkeiten bei Verhandlungen im Gesundheitssektor. Die Tatsache, dass die Schiedsstelle nun eingreifen muss, ist zwar keine Seltenheit, aber dennoch bedauerlich. Hoffen wir auf eine zügige Entscheidung für eine reibungslose Fortführung der Grippeimpfungen in Apotheken bis zur Einführung des neuen Vertrags im Juli.

Die klugen Ratschläge der Treuhand Hannover dienen als wichtige Erinnerung an die Bedeutung rechtzeitiger Vorsorge für Apothekeninhaber. Die Empfehlungen, von Vollmachten bis hin zur Nachfolgeplanung, verdeutlichen, wie wichtig es ist, persönliche und geschäftliche Angelegenheiten im Blick zu behalten. Ein Notfallordner und ein durchdachtes Testament können im Ernstfall wesentlich zur reibungslosen Abwicklung beitragen. Die Expertise eines Beraters bei der Regelung erbrechtlicher Angelegenheiten erscheint dabei als unverzichtbar. Insgesamt unterstreicht diese Anleitung die Notwendigkeit, proaktiv die Weichen für die Zukunft zu stellen, um unnötige Belastungen für die Angehörigen zu vermeiden.

Die Debatte über die Möglichkeit einer bewussten künstlichen Intelligenz spiegelt die faszinierenden, aber auch ethisch und juristisch komplexen Entwicklungen in diesem Bereich wider. Während aktuelle Forschungen keine Anzeichen für ein KI-Bewusstsein zeigen, bleibt die Frage offen, ob neue Technologien und Ansätze in der Zukunft diese Perspektive ändern könnten. Die Diskussion erfordert eine sorgfältige Balance zwischen technologischem Fortschritt und den ethischen Implikationen einer potenziellen bewussten KI.

Biontechs Fokus auf künstliche Intelligenz zur Entwicklung von Krebstherapien ist ein wegweisender Schritt. Die Ankündigung, bis 2026 erste Zulassungen anzustreben und bis 2030 ein umfassendes Therapieportfolio zu etablieren, unterstreicht das Engagement im Kampf gegen Krebs. Die Integration von KI in die Forschung signalisiert nicht nur technologischen Fortschritt, sondern weist auch darauf hin, dass digitale Technologien den Weg für innovative Therapieansätze ebnen können. Ein vielversprechender Ansatz, der das Potenzial hat, die Krebsbehandlung grundlegend zu transformieren.

Die jüngsten Studien zur Nicht-Zöliakie-Gluten-Sensitivität werfen wichtige Fragen auf. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die erlebten Beschwerden möglicherweise nicht allein auf Gluten zurückzuführen sind, sondern auch psychologische Faktoren eine Rolle spielen könnten. Eine differenzierte Diagnose zwischen Gluten-Sensitivität und Reizdarmsyndrom ist entscheidend, und eine glutenfreie Ernährung sollte unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Weitere Forschung ist notwendig, um die Komplexität dieses Phänomens zu verstehen und individuelle Ernährungsansätze zu entwickeln.

Die jüngsten Forschungsergebnisse, die den Xist-RNP-Komplex mit der geschlechtsspezifischen Häufigkeit von Autoimmunerkrankungen bei Frauen in Verbindung bringen, sind bahnbrechend. Die Studie wirft ein neues Licht auf die bisherigen Annahmen über Hormone als Hauptursache und identifiziert einen Ribonukleoproteinkomplex, der an der Inaktivierung des zweiten X-Chromosoms beteiligt ist, als Schlüsselfaktor. Diese Erkenntnisse könnten nicht nur das Verständnis der Entstehung von Autoimmunerkrankungen vertiefen, sondern auch potenzielle neue Ansätze für die Entwicklung von Therapien eröffnen.

Die aktuellen Forschungsergebnisse des Max-Planck-Instituts zeigen, dass die höhere Herzinfarktsterblichkeit auf dem Land nicht an mangelnder medizinischer Versorgung liegt, sondern an einer höheren Zahl von Herzinfarktpatienten. Dies unterstreicht die Dringlichkeit einer gezielten Präventionsstrategie in ländlichen Regionen, um die Gesundheitsversorgung und Lebensqualität zu verbessern.

Der aktuelle Fallbericht über Leberschäden durch die langfristige Einnahme eines hoch dosierten Kurkuma-Präparats mahnt zur Vorsicht bei der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln. Der Fall unterstreicht die potenziellen Risiken unreglementierter Produkte und die Notwendigkeit einer kritischen Aufklärung der Verbraucher über Dosierung und mögliche Nebenwirkungen. Während Kurkuma als Gewürz in der Küche als sicher gilt, sollten Supplemente mit verbesserten Bioverfügbarkeiten genauer betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörden sollten ihre Bemühungen verstärken, Verbraucher vor möglichen Gefahren durch unsachgemäße Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln zu schützen.

Inmitten der vielfältigen Herausforderungen und Entwicklungen im Gesundheitswesen bleibt die Gewissheit, dass eine kontinuierliche Aufmerksamkeit für regulatorische, wirtschaftliche und technologische Aspekte entscheidend ist, um eine nachhaltige Zukunft für Apotheken und die gesamte Gesundheitsbranche zu gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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