DAV im Konflikt mit Krankenkassen: Härte und Vorbereitungslücken in Apothekenlandschaft
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) geht in seinem Konflikt mit den Krankenkassen auf Konfrontationskurs, indem er erste Verträge, insbesondere im Bereich der Rezepturen, aufkündigt. Die Begründung liegt in gestiegenen Kosten, für die die Kassen keine angemessenen Ausgleichszahlungen leisten wollen. Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann betont die Notwendigkeit, gegen die angebliche Blockadehaltung der Krankenkassen bei Preisanpassungen ein Zeichen zu setzen.
Die Kündigung der für Rezepturen relevanten Anlagen der Hilfstaxe wird als überfälliger Schritt betrachtet, um die Apothekenbasis auf die unzureichende Vergütung für ihre Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Allerdings scheint die Durchführung dieses Schritts unzureichend vorbereitet zu sein, da die Apotheken nun mit unsicheren Konsequenzen konfrontiert sind.
Die Reaktion der Krankenkassen, nur die tatsächlich verarbeitete Menge abzurechnen, sorgt für Verunsicherung und birgt die Gefahr der massenhaften Retaxation für die Apotheken. Versuche, alternative Abrechnungsmethoden zu nutzen, werden aufgrund rechtlicher Bedenken als problematisch betrachtet.
Die Reaktion der Apothekenverbände auf diese Unsicherheiten ist uneinheitlich. Einige bieten lediglich unkonkrete Unterstützung bei Retaxationen an, während andere dazu aufrufen, die Konfliktsituation gemeinsam durchzustehen und notfalls Opfer zu bringen. Der Hessische Apothekerverband stellt seinen Mitgliedern zumindest unkonkrete Unterstützung in Aussicht.
Parallel dazu wird die Vereinbarung über Grippeimpfungen mit Wirkung zum 31. März gekündigt. Als Grund wird das nicht auskömmliche Impfdienstleistungshonorar für eine ausschließlich vom Apotheker durchzuführende Leistung angeführt. Dieser plötzliche U-Turn sorgt erneut für Frust und Unruhe unter den Apotheken, die kurz zuvor auf die nächste Grippesaison vorbereitet wurden.
Insgesamt wird die harte Linie des DAV gegenüber den Krankenkassen als fragwürdig betrachtet. Es stellt sich die Frage, ob die Aktionen ausreichend vorbereitet sind, um Chaos und Unsicherheiten für die Apotheken zu vermeiden. Bei Vertragskündigungen scheint die Analyse der Konsequenzen im Vorfeld unklar, und bei neuen Vereinbarungen fehlt es offensichtlich an klaren und einheitlichen Regelungen, um die tägliche Arbeit der Apotheken zu erleichtern.
Vorübergehende Entspannung: DAV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Friedenspflicht in Chargenübermittlungsfrage
In einer vorübergehenden Entspannung für verblisternde Apotheken in Deutschland haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Friedenspflicht und einen Retaxverzicht bis zum 29. Februar 2024 in Bezug auf die Chargenübermittlung bei E-Rezepten geeinigt. Diese Regelung soll die bestehenden Herausforderungen für Apotheken, die eine individuelle Verblisterung durchführen, vorerst mildern.
Die Einführung von E-Rezepten hatte für diese Apotheken eine praktische Problematik mit sich gebracht. Gemäß einer Schiedsspruch zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung waren sie verpflichtet, den E-Abgabedatensatz ans Rechenzentrum zu übermitteln, was auch die Chargenbezeichnung des Arzneimittels einschloss. Insbesondere authentifizierungspflichtige Arzneimittel mit einem Data-Matrix-Code auf der Umverpackung waren betroffen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) reagierte im November des vergangenen Jahres auf diese Herausforderung und drängte auf eine Zwischenlösung. Daraufhin wurden der DAV und der GKV-Spitzenverband im Dezember aufgefordert, Regelungen für Ausnahmen von der Pflicht zur Chargenübermittlung zu finden. Eine solche Regelung wurde daraufhin vereinbart, und es wurde festgelegt, dass auch bei vorherigen Fällen, in denen verblisternde Apotheken die Chargendokumentation nicht vorgenommen hatten, keine Retaxierungen durchgeführt werden würden.
Bis zum 30. Juni 2025 dürfen verblisternde Apotheken anstelle der Chargenbezeichnung den Begriff "STELLEN" in den E-Abgabedatensatz eintragen. Diese Übergangsregelung soll bis zum Ablauf dieser Frist eine langfristige Lösung ermöglichen.
Die jüngste Einigung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband sieht nun eine vorübergehende Friedenspflicht vor, die eine Retaxation bei fehlender Chargenübermittlung ausschließt. Dieser Verzicht gilt auch, wenn statt der Chargennummer der Begriff "STELLEN" übermittelt wird. Ab dem 1. März 2024 tritt dann wieder die Übergangslösung in Kraft, bei der bei der Abgabe eines Arzneimittels entweder die Chargenbezeichnung oder der Begriff "STELLEN" übermittelt werden muss.
Der GKV-Spitzenverband betont jedoch, dass die Friedenspflicht lediglich für die Chargenübermittlung von verblisterten Arzneimitteln für die Versorgung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern besteht. Die Ausnahmeregelung, die bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt wurde, wurde nun auf den 29. Februar 2024 verlängert. Diese Verlängerung erfolgte aufgrund technischer Herausforderungen, da noch nicht alle Apothekensysteme die neue Vorgabe vollständig umsetzen konnten. Es bleibt unklar, wann eine endgültige Regelung, auch über Juni 2025 hinaus, erarbeitet wird.
KI in Apotheken: Effizienzsteigerung und Modernisierung im Gesundheitswesen
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung bahnt sich auch in Apotheken eine Ära des technologischen Wandels an. Apotheker Marc Kriesten, Inhaber der Glückauf-Apotheke in Dinslaken, ist überzeugt, dass der gezielte Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) den Betrieb vor Ort nachhaltig optimieren kann. Der Fokus liegt dabei auf zwei zentralen Aspekten der Apothekentätigkeit: der Anwendung von Fachwissen und der direkten Kommunikation mit Kunden.
Ein vielversprechendes Einsatzgebiet für KI sieht Kriesten im Marketing. Intelligente Chatbots wie ChatGPT können nicht nur Texte verfassen, sondern auch Social-Media-Beiträge umformulieren, wodurch sie das Apothekenpersonal in Aufgaben entlasten können, für die in der Regel keine speziellen Experten vorhanden sind. Zusätzlich kann bildgenerierende KI, beispielsweise Midjourney, maßgeschneiderte Grafiken für Marketingzwecke liefern.
Die direkte Kommunikation mit Kunden kann durch KI ebenfalls optimiert werden, wie anhand der Verfügbarkeitsabfrage in E-Rezept-Apps verdeutlicht wird. Ausgestattet mit relevanten Datenbanken, kann KI einen Teil der Kommunikation automatisieren und auch den Austausch mit anderen Gesundheitsdienstleistern erleichtern, insbesondere wenn strukturierte Daten über Kommunikation im Medizinwesen (KIM) eingebunden werden.
Besonders vielversprechend gestaltet sich der Einsatz von KI in der Beratung. Apps wie ADA Health zeigen bereits heute, wie Diagnoseerstellung durch KI erleichtert und verbessert werden kann. Bei der Medikationsanalyse könnte eine systematische Suche durch KI helfen, Auswertungen zu beschleunigen. Technisch sind sogar selbst erstellende Datenbanken denkbar, bei denen KI relevante Daten beschafft und auswertet.
Jedoch mahnt Kriesten, dass Entscheidungsunterstützungssysteme (DSS) oder Entscheidungsunterstützungssysteme (EUS) je nach Ausgestaltung unter das Medizinprodukterecht fallen könnten. Der Umgang mit sensiblen Patientendaten und Datensicherheit ist in diesem Kontext entscheidend. Kriestens Vorschlag besteht darin, datenschutzkonforme KI im Rahmen von Projekten wie ATHINA (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken) durch entsprechende Trainingsdatensätze zu entwickeln.
Ein weiteres vielversprechendes Einsatzfeld für KI in Apotheken sieht Kriesten im Warenlagermanagement und der Supply Chain. Durch aussagekräftige Datengrundlagen und kontinuierliche Überwachung von Warenströmen könnten Versorgungsengpässe minimiert werden. Intelligente Algorithmen könnten den Einkauf und das Warenlager steuern, um eine optimale Lieferfähigkeit sicherzustellen. Eine vollumfängliche Nutzung erfordert jedoch die Zusammenführung von Daten von Herstellern, Großhändlern und Apotheken.
Die Integration von KI in Apotheken signalisiert somit nicht nur eine technologische Revolution, sondern auch einen strategischen Schritt, um die Leistungsfähigkeit und Kundenbetreuung in diesem traditionellen Bereich des Gesundheitswesens zu verbessern.
Freie Apothekerschaft fordert sofortigen Retax-Stopp wegen E-Rezept-Herausforderungen
In Anbetracht der wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem E-Rezept fordert die Freie Apothekerschaft einen umgehenden Stopp von Retaxationen. Apotheken sehen sich bereits mit einem Übermaß an Vorschriften und bürokratischen Hürden konfrontiert und betrachten die drohenden Retaxationen im Rahmen des E-Rezepts als zusätzliche Belastung.
Die Befürchtung besteht darin, dass Krankenkassen vermehrt von technischen Schwierigkeiten bei der Abwicklung des E-Rezepts profitieren und Retaxationen durchführen. Insbesondere die Gematik gerät in die Kritik, da sie trotz der Schutzfunktion des Referenzvalidators fehlerhafte Verordnungen weiterleitet und nicht stoppt.
Daniela Hänel, die Erste Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, äußert Empörung über diese Situation und appelliert an den Gesetzgeber sowie das Bundesgesundheitsministerium. Hänel argumentiert, dass Apotheken vor Ort solange nicht retaxiert werden sollten, wie das E-Rezept nicht reibungslos und ohne Probleme rund um die Uhr funktioniert. Ihrer Meinung nach sollten die Apotheken vor Retaxationen geschützt werden, solange technische Herausforderungen bestehen.
Die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, wonach Krankenkassen auf Retaxation verzichten, wenn die Charge des Arzneimittels nicht übermittelt wird, wird von der Freien Apothekerschaft als unbefriedigend betrachtet. Die Friedenspflicht ist nur bis Ende Februar vereinbart, und die Apotheker empfinden die zusätzliche Arbeit ohne angemessene Vergütung als belastend.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die ungeklärte Haftungsfrage, insbesondere im Zusammenhang mit Ausfällen in der Telematik Infrastruktur (TI). Die Freie Apothekerschaft fordert die Abschaffung der Retaxation und betont, dass Umsatzausfälle aufgrund von Problemen mit der TI nicht hingenommen werden sollten. Die Interessen der Patienten sollten dabei im Vordergrund stehen, und die ordnungsgemäße Versorgung dürfe nicht durch technische Probleme beeinträchtigt werden.
Insgesamt beklagt die Freie Apothekerschaft eine unzureichende Unterstützung seitens der Regierung und fordert eine Lösung für die genannten Probleme im Zusammenhang mit dem E-Rezept.
Unvorhergesehene Kündigung: Unsicherheiten um Grippeschutzimpfungen in Apotheken
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat überraschend einen bestehenden Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen in Apotheken gekündigt. Die Mitteilung erfolgte durch den Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), der darauf hinwies, dass die Vereinbarung zur Grippeschutzimpfung in Apotheken bis Ende März gültig ist.
Die Kündigung, die mit Wirkung zum 31. März in Kraft tritt, betrifft speziell die Durchführung von Grippeschutzimpfungen und wird mit dem als nicht auskömmlich empfundenen Impfdienstleistungshonorar für eine ausschließlich vom Apotheker erbrachte Leistung begründet.
Die Nachricht kommt unerwartet, da der Sächsische Apothekerverband (SAV) erst am vergangenen Freitag seine Mitglieder dazu aufgefordert hatte, sich auf die kommende Grippeimpfsaison ab Herbst vorzubereiten. Dies sollte auf Basis des bestehenden Vertrags zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband erfolgen.
Apotheken, die erst kürzlich Grippeschutzimpfungen in ihr Leistungsangebot aufgenommen haben, sehen sich nun vor Herausforderungen gestellt. Ab Ende März droht ein vertragsloser Zustand, der zur Entsorgung eventuell noch vorhandener Impfdosen führen könnte. Zudem hat bereits die Vorbestellung für die kommende Saison begonnen.
Der AVWL gibt jedoch Entwarnung bezüglich der Vorbestellungen und geht davon aus, dass bis zum Beginn der Grippeimpfsaison eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erzielt wird. Apotheken wird empfohlen, Vorbestellungen unter Berücksichtigung der Retourenregelungen der jeweiligen Hersteller vorzunehmen. Die meisten Hersteller gewähren zumindest für einfach dosierte Grippeimpfstoffe ein 100-prozentiges Retourenrecht, und verbindliche Bestellungen werden bis zum 31. März 2024 entgegengenommen.
AOK Nordwest kündigt vorläufige Friedenspflicht im Entlassmanagement an: Ein erster Schritt zur Lösung?
Die AOK Nordwest hat eine vorübergehende Friedenspflicht im Bereich des Entlassmanagements angekündigt. Bis Ende März wird die Krankenkasse bei Rezepten, die im genannten Zeitraum ausgestellt wurden, keine Retaxationen für Fehler in den Kennzeichnungen vornehmen. Diese Mitteilung erfolgte unter der Bedingung einer möglichen vorherigen Einigung zwischen den Spitzenverbänden im Gesundheitswesen. Die Information wurde vom Apothekerverband Schleswig-Holstein verbreitet.
Die Hintergründe dieser Ankündigung sind auf widersprüchliche Vorgaben in Bezug auf die Betriebsstättennummer auf Entlassrezepten zurückzuführen. Die im vergangenen Jahr getroffene 10. Änderungsvereinbarung zu den "Rezepten im Entlassmanagement" zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft sieht verschiedene Betriebsstättennummern für Krankenhäuser und Rehabilitations-Einrichtungen vor, im Vergleich zu den zuvor getroffenen Vereinbarungen mit den Apotheken. Der Deutsche Apothekerverband hatte diese Änderung aufgrund anderer damit verbundener Regelungen abgelehnt. Aufgrund dieser widersprüchlichen Regelungen sahen sich Apotheken einem erheblichen Retaxrisiko gegenüber.
Die AOK Nordwest setzt nun ein Zeichen, indem sie eine zeitlich begrenzte Friedenspflicht erklärt und sich dazu verpflichtet, bei bestimmten fehlerhaften Kennzeichnungen auf Entlassrezepten bis Ende März keine Beanstandungen vorzunehmen. Die Friedenspflicht gilt jedoch nur vorbehaltlich einer möglichen Einigung auf höherer Verbandsebene.
Diese Entwicklung könnte den Weg für eine Klärung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement ebnen und zu einer einheitlicheren und verlässlicheren Praxis in der Abrechnung von Entlassrezepten führen. Die Ankündigung der AOK Nordwest markiert einen Schritt in Richtung Kooperation und Lösungsfindung in diesem komplexen Bereich des Gesundheitswesens.
Wendepunkt in der Prüfungsvorbereitung: Keine neuen Staatsexamensfragen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 werden keine neuen Multiple-Choice-Fragen aus dem ersten Staatsexamen mehr für die Examensvorbereitung verfügbar sein. Bisher hatten Anbieter wie Verlage die Möglichkeit, Lizenzen für diese Fragen zu erwerben und sie beispielsweise in Apps wie PharmaNavi zu integrieren. Diese Praxis wird jedoch ab dem kommenden Jahr eingestellt, während die bereits existierenden Fragen weiterhin zugänglich bleiben.
Die Informationen über Elementeigenschaften von weißem Phosphor oder die Blütenformel der Rosacaeen mögen für die meisten Menschen nicht unmittelbar abrufbar sein, aber im Kontext der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen sind sie allgegenwärtig. Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungsvorbereitung besteht darin, sich mit alten Fragen auseinanderzusetzen, sei es in der Ära der Ratiopharm-CDs oder heutzutage online über Plattformen wie PharmaNavi.
Bisher konnten kommerzielle Anbieter nach Abschluss der Prüfungen Lizenzen vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erwerben, das die Fragen entwickelt. Diese Fragen durften dann in ihren Produkten verwendet werden. Diese Praxis wird jedoch im Jahr 2025 zum letzten Mal möglich sein. Ab dann werden keine neuen Prüfungsfragen mehr verfügbar sein.
Das IMPP teilt mit, dass kommerziellen Lizenznehmern ab 2025 keine Nutzungsrechte mehr an neu entwickelten Prüfungsaufgaben für bundesweite Staatsprüfungen in den Bereichen Medizin, Pharmazie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Psychologische Psychotherapie gewährt werden. Diese Maßnahme soll die hohe Qualität der Staatsexamina bewahren. Die bisherige Lizenzierungspraxis hat dazu beigetragen, dass Prüfungsfragen nur sehr begrenzt wiederverwendet werden können. Das IMPP möchte diesem Trend entgegenwirken und betont, dass aufgrund der begrenzten Prüfungsinhalte neue Fragen immer spezifischere Teilbereiche abdecken müssen.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Änderung der Lizenzierungspraxis des IMPP nur neu entwickelte Prüfungsaufgaben betrifft. Altfragen, für die bereits Lizenzen erworben wurden, dürfen weiterhin genutzt werden. Somit bleibt Übungsmaterial für das erste Staatsexamen auch weiterhin verfügbar.
Apotheken vor ungewisser Zukunft: Inhaber verstirbt plötzlich – Herausforderungen und Hoffnungen
Infolge des überraschenden Todes von Peter Ricken, dem Inhaber von vier Apotheken in Essen, Hagen und Mülheim, befinden sich diese derzeit in einer vorübergehenden Schließung. Ricken verstarb am 25. Januar an den Folgen einer Routineoperation, was zu einer unerwarteten Situation für das Apothekennetzwerk führte. Die genauen Umstände des Ablebens wurden durch Medienberichte bekannt.
Seit einer Woche sind die Apotheken, darunter zwei in Essen sowie je eine in Hagen und Mülheim, geschlossen. Das Gesundheitsamt hat diese vorübergehende Maßnahme ergriffen, und aktuell erfolgt lediglich die Abgabe bereits bestellter Arzneimittel. Die Schließung erfolgte aufgrund des apothekenrechtlichen Erlöschens der Betriebserlaubnis nach dem Tod des Inhabers.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Apothekengesetzes haben die Erben von Peter Ricken nun die Möglichkeit, die Apotheken für höchstens zwölf Monate durch einen zugelassenen Apotheker verwalten zu lassen. Die hierfür erforderliche Genehmigung muss beim Gesundheitsamt beantragt werden. Zu den notwendigen Unterlagen zählen unter anderem eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde, ein ärztliches Zeugnis über die Eignung zur Apothekenführung sowie ein aktuelles Führungszeugnis.
Die Apotheken befinden sich derzeit im Austausch mit den Behörden, um eine zeitnahe Wiedereröffnung zu ermöglichen. Allerdings bleibt unklar, wie schnell die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden können und ob eine langfristige Lösung für die Übernahme der Apotheken durch einen neuen Inhaber gefunden werden kann. Die Suche nach einer Person, die bereit ist, alle vier Apotheken zu übernehmen, gestaltet sich als komplex und wird voraussichtlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Die Zukunft der Apotheken hängt somit von den Bemühungen der Erben und den rechtlichen Prozessen ab.
Novo Nordisk stärkt Produktionskapazitäten: Übernahme von Catalent zur Erfüllung der weltweiten Wegovy®-Nachfrage
Die dänische Pharmafirma Novo Nordisk, Hersteller der erfolgreichen Abnehmspritze Wegovy®, plant die Übernahme des US-amerikanischen Arzneimittelproduzenten Catalent, um der gestiegenen globalen Nachfrage nach dem Präparat gerecht zu werden. Wegovy® erlangte im vergangenen Jahr weltweit Aufmerksamkeit, insbesondere durch öffentliche Bekundungen von Prominenten wie Elon Musk, die den Erfolg des Medikaments bei der Gewichtsreduktion hervorhoben.
Die hohe Nachfrage führte zeitweise zu Engpässen, insbesondere für Patienten, die Wegovy® zur Behandlung von Diabetes benötigten. Als Antwort darauf beabsichtigt Novo Nordisk, seine Produktionskapazitäten erheblich zu erweitern. Die Übernahme von Catalent ermöglicht dem Unternehmen den Zugang zu drei neuen Abfüllstandorten in Italien, Belgien und den Vereinigten Staaten.
Novo Holdings, die übergeordnete Muttergesellschaft, gab am Montag bekannt, dass der Vorstand und der Verwaltungsrat von Catalent der Übernahme bereits zugestimmt haben. Die Transaktion soll bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein, und mehr als 50 Catalent-Standorte weltweit werden den Besitzer wechseln. Der Gesamtwert dieser bedeutenden Übernahme beläuft sich auf 16,5 Milliarden US-Dollar, wobei die Aktionäre von Catalent voraussichtlich 63,50 Dollar pro Aktie erhalten werden. Dieser strategische Schritt unterstreicht Novo Nordisks Bemühungen, die Produktionskapazitäten zu stärken und die Versorgung mit Wegovy® sicherzustellen, um den wachsenden Anforderungen des globalen Marktes gerecht zu werden.
Phytopharmaka-Umsatz erholt sich: Apotheken verzeichnen Aufschwung nach Pandemie-Einbruch
In einer aktuellen Mitteilung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wird über eine erfreuliche Erholung des Umsatzes von Phytopharmaka, also nicht verschreibungspflichtigen pflanzlichen Arzneimitteln, berichtet. Nach einem deutlichen Einbruch während der COVID-19-Pandemie zeigt die OTC-Sonderpublikation "Markt für Phytopharmaka in Deutschland" für das Jahr 2022 einen Anstieg des Absatzes sowohl in Apotheken als auch im Versandhandel um insgesamt 23 Prozent.
Insbesondere Apotheken vor Ort verzeichneten während der Pandemie erhebliche Einbußen. Im Jahr 2020 sank der Absatz nicht verschreibungspflichtiger Phyto-Arzneimittel um 14 Prozent, was einem Rückgang von 18 Millionen Packungen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Auch 2021 setzte sich dieser Trend fort, mit einem weiteren Rückgang um 5 Prozent und einem Verlust von weiteren sieben Millionen Packungen. Trotz dieser Herausforderungen nähert sich die Gesamtzahl der verkauften Packungen in Apotheken mit 99 Millionen Packungen nun wieder dem Niveau vor der Coronapandemie.
Nicole Armbrüster, die Geschäftsfeldleiterin Pflanzliche Arzneimittel beim BPI, betont, dass der Absatz im Versandhandel im Vergleich zu 2019 sogar leicht gestiegen sei. Während der Lockdowns verzeichnete der Versandhandel kontinuierliche Umsatzsteigerungen, während die Apotheken vor Ort unter den Beschränkungen litten.
Die Lockdowns hatten zudem zur Folge, dass der übliche Anstieg der Phytopharmaka-Verkäufe in den Wintermonaten ausblieb. Kontaktbeschränkungen, Hygienemaßnahmen und das verstärkte Tragen von Schutzmasken führten zu dieser Entwicklung. Der Versandhandel profitierte von diesem Trend und konnte seinen Marktanteil in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöhen.
Im Jahr 2021 stellten Husten- und Erkältungspräparate den größten Anteil (29 Prozent) an den verkauften Phytopharmaka dar. Nach der Aufhebung von Lockdowns und Schutzmaßnahmen stieg der Anteil dieser Präparate im Jahr 2022 auf 49 Prozent an, was auf einen signifikanten Anstieg von Infektionen zurückzuführen ist.
Medizinische Fachangestellte im Streik: Forderungen nach höheren Gehältern und besseren Arbeitsbedingungen
Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) setzen ihre Forderungen nach höheren Gehältern und verbesserten Arbeitsbedingungen fort und treten in den Streik. Der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) hat für den 8. Februar einen ganztägigen Warnstreik ausgerufen, der mit einer zentralen Kundgebung vor dem Sitz der Bundesärztekammer (BÄK) in Berlin einhergeht.
VMF-Präsidentin Hannelore König betont die Notwendigkeit, den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen. Der Verband fordert unter anderem ein höheres Einstiegsgehalt von 17 Euro pro Stunde rückwirkend ab dem 1. Januar, ohne Reduzierung von Sonderzuschlägen. Zuschläge für Fortbildung und die Übernahme von mehr Verantwortung sollen weiterhin mit 7,5 bis 45 Prozent honoriert werden, was einer Gesamtsteigerung von 14,6 Prozent über alle Berufsjahr- und Tätigkeitsgruppen entspricht.
Weitere Forderungen beinhalten eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie von 2000 Euro für alle MFA und Arzthelfer:innen, eine Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung ab dem zweiten Betriebsjahr auf 75 Prozent im Jahr 2024 sowie eine rückwirkende Steigerung der Ausbildungsvergütung um 4,9 bis 5,1 Prozent ab dem 1. Januar. Auszubildende sollen zudem einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
Der Streik findet parallel zur nächsten Verhandlungsrunde statt, die im Dezember aufgrund festgefahrener Gespräche verschoben wurde. Sollte am 8. Februar keine Einigung erzielt werden, ist der nächste Verhandlungstermin für den 7. März anberaumt.
In Bezug auf die Tarifverhandlungen der Apothekengewerkschaft Adexa gibt es keine neuen Entwicklungen. Seit dem letzten Herbst verhandelt Adexa mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der TGL Nordrhein. Das Angebot der TGL, den pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 50 Euro mehr zu zahlen, wurde von Adexa im Dezember als nicht verhandlungsfähig abgelehnt. Die Gewerkschaft hatte angesichts der hohen Inflation eine Lohnerhöhung von 11,5 Prozent gefordert.
LTE-Fallback-Lösungen: Apotheken sichern sich gegen Internetausfälle ab
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der verstärkten Nutzung des E-Rezepts sehen sich Apotheken vermehrt mit der Herausforderung von Internetausfällen konfrontiert. Solche Störungen können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe haben, insbesondere wenn es um die Belieferung von E-Rezepten und den Bestellungsabruf beim Großhandel geht.
Um dieser Problematik vorzubeugen, empfehlen führende Softwarehäuser wie Noventi, CGM Lauer und Pharmatechnik die Implementierung von LTE-Fallback-Lösungen als langfristige Sicherheitsmaßnahme. Apothekerinnen und Apotheker haben somit die Möglichkeit, sich über spezialisierte Router oder Modems vor Ausfällen der Hauptverbindung zu schützen.
Ein prominentes Beispiel verdeutlicht die Relevanz dieser Lösungen: Apotheker Heiko Gottsch von der Brunnen-Apotheke schilderte seine Erfahrungen während des Rhein-Hochwassers, als ein temporärer Internetausfall die Belieferung von E-Rezepten und den Bestellungsabruf beim Großhandel unmöglich machte. Diese Situation verdeutlicht die Anfälligkeit des Systems, insbesondere in Zeiten von Naturkatastrophen oder unvorhergesehenen Ereignissen.
Die vorgeschlagenen LTE-Fallback-Lösungen ermöglichen eine automatische Umschaltung auf eine alternative Verbindung im Falle eines Ausfalls der Primärleitung. Unternehmen wie Noventi und Pharmatechnik bieten dedizierte Router an, während CGM Lauer auf die Integration von LTE-Modems setzt, die an bestehende Router angeschlossen werden können.
Die Redundanz-Router nutzen das Mobilfunknetz via LTE, um im Störungsfall eine schnelle Wiederherstellung der Internetverbindung zu gewährleisten. Dies sichert nicht nur die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI), sondern auch die kontinuierliche Verfügbarkeitsabfrage, Bestellungen beim Großhändler, EC-Cash-Transaktionen und die Anbindung an Webshops.
Zusätzlich zu den Hardwarelösungen bieten Noventi und Pharmatechnik Cloud-Backup-Optionen an. E-Rezepte, die über die Telematikinfrastruktur heruntergeladen wurden, werden sicher in einem Cloudspeicher der Apotheke abgelegt. Im Falle von technischen Defekten können diese Daten schnell wiederhergestellt werden, um eine lückenlose Fortsetzung der Geschäftsprozesse zu gewährleisten.
Telekommunikationsanbieter bieten ebenfalls Backup-Lösungen an, wie mobile WLAN-Router mit Flex-Tarifen, bei denen nur der Zeitraum des gebuchten Datenpasses bezahlt wird. Dies ermöglicht Apotheken eine zusätzliche Absicherung gegen mögliche Internetausfälle. In Anbetracht der zunehmenden Digitalisierung erscheinen solche Maßnahmen als unverzichtbar, um die reibungslose Funktionalität von Apothekenbetrieben in jeder Situation sicherzustellen.
DAV kündigt Grippeschutzimpfvertrag mit Apotheken: Unsicherheit vor kommender Saison
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat jüngst die Kündigung eines weiteren Vertrags bekannt gegeben, dieses Mal bezüglich der Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Gemäß einer Mitteilung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) wird die Vereinbarung zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nur noch bis Ende März gültig sein.
Die Kündigung, wirksam ab dem 31. März, wurde auf das als nicht auskömmlich empfundene Impfdienstleistungshonorar zurückgeführt, insbesondere im Hinblick auf eine Leistung, die ausschließlich von Apothekern erbracht wird.
Die Mitteilung des AVWL kam für viele Apotheken überraschend, da erst kürzlich der Sächsische Apothekerverband (SAV) seine Mitglieder dazu aufgefordert hatte, sich auf die kommende Grippeschutzimpfsaison ab Herbst vorzubereiten. Dabei wurde davon ausgegangen, dass alle Grippeschutzimpfungen in den Apotheken gemäß des Vertrags zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband stattfinden würden.
Apotheken, die erst in letzter Zeit Grippeschutzimpfungen in ihr Dienstleistungsangebot aufgenommen haben, sehen sich nun mit der Herausforderung konfrontiert, dass bereits in wenigen Wochen ein vertragsloser Zustand eintreten könnte, und möglicherweise vorhandene Impfdosen entsorgt werden müssen. Zudem hat die Vorbestellung für die kommende Saison bereits begonnen, was die Unsicherheit weiter erhöht.
Der AVWL gibt jedoch teilweise Entwarnung und äußert die Erwartung, dass bis zum Beginn der Grippeimpfsaison eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erzielt wird. In Bezug auf die Vorbestellungen empfiehlt der Verband, diese unter Berücksichtigung der Retourenregelungen der jeweiligen Hersteller vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass nahezu alle Hersteller zumindest für einfach dosierte Grippeimpfstoffe ein 100-prozentiges Retourenrecht gewähren. Verbindliche Bestellungen werden von den Herstellern bis zum 31. März 2024 entgegengenommen.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach stößt mit "Mutter-Apotheke" auf Kritik
In einer kürzlichen "Sprechstunde" auf Instagram sorgt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit der Einführung des Begriffs "Mutter-Apotheke" für kontroverse Diskussionen. Die semantische Wahl wirft Fragen zur Intention hinter seinem umstrittenen "Light-Konzept" auf.
Der Begriff "Mutter-Apotheke" soll offenbar eine positivere Vorstellung von Apotheken mit Apothekern zeichnen, während er gleichzeitig Filialen mit pharmazeutisch-technischen Assistentinnen (PTA) als Tochter-Apotheken darstellt. Diese sollen nur im Bedarfsfall Rücksprache mit der "Mutter" halten, was auf eine potenzielle Degradierung der Rolle der PTAs hindeutet.
Lauterbach verteidigt die Telepharmazie als Teil seiner Liberalisierungspläne, während Kritiker argumentieren, dass die geplante Fernsteuerung durch die "Mutter" die Autonomie der Filialen beeinträchtigen könnte. Die Befürworter sehen in der Mutter-Apotheke einen Schutzmechanismus für pharmazeutische Fragen, vergleichbar mit einem Mutterschiff auf hoher See.
Die Kritik konzentriert sich jedoch auf die mögliche Delegation wichtiger Entscheidungen von der "Mutter" an die PTA in den Filialen. Dies führt zu Bedenken bezüglich der Eigenständigkeit und beruflichen Befähigung der PTAs, da sie im lauterbachschen Modell als Ausführungsorgane der Anweisungen von der Basis fungieren würden.
Lauterbach behauptet zwar, dass die eigentliche Arzneimittelabgabe durch PTAs erfolge und betont, dass dies bereits in vielen Präsenzapotheken praktiziert werde. Allerdings wird der Unterschied zu seinem vorgeschlagenen Modell deutlich: In der aktuellen Praxis arbeitet man vor Ort zusammen, während im neuen Konzept die "Mutter" aus der Ferne diktiert und die "Tochter" ausführt.
Die Teams in den Apotheken reagieren verhalten auf Lauterbachs Pläne, da die metaphorische Verantwortung der "Eltern" für ihre "Kinder" in dieser Struktur Unsicherheiten und Abhängigkeiten schafft. Die Diskussion über die Mutter-Apotheke verdeutlicht die Spannungen und Herausforderungen in der angestrebten Modernisierung des Apothekenwesens, bei der die Balance zwischen Zentralisierung und Autonomie im Fokus steht.
Fettsalben als Schlüssel zur Lebensqualität: Neue Leitlinien für die Therapie von Lichen Sclerosus
In den neuesten Entwicklungen im Bereich der Dermatologie rückt die adjuvante Therapie von Lichen sclerosus, einer chronisch-entzündlichen Hauterkrankung im Anogenitalbereich, in den Fokus. Die europäische Leitlinie hat kürzlich bedeutende Empfehlungen eingeführt, die erstmals die Anwendung von Fettsalben als unterstützende Behandlungsmethode hervorheben.
Lichen sclerosus verursacht schmerzhafte Symptome wie Pruritus und Schmerzen im Genitalbereich, begleitet von weißlichen oder roten Verfärbungen der Haut sowie potenziell schädlichen Verletzungen. Fortgeschrittene Stadien können zu Narbenbildung, Stenosen und atrophischen Veränderungen führen, was die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigt.
Professor Dr. Werner Mendling, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, betont die neu eingeführten Empfehlungen zur Verwendung von Fettsalben. Diese haben den Vorteil, die dünn und verletzlich gewordene Haut elastischer zu machen und vor Reibung sowie äußeren Einflüssen zu schützen.
Lichen sclerosus kann oft mit unklarem klinischem Bild oder asymptomatisch verlaufen, was zu verzögerter Diagnose und erheblichen Auswirkungen auf die Lebensqualität führen kann. Die neue Leitlinie legt daher besonderen Wert auf eine frühzeitige Diagnose und empfiehlt gezielt topische Fettsalben als unterstützende Behandlung zur Standardtherapie.
Studiendaten zeigen, dass 40 Prozent der Patient:innen mit neu diagnostiziertem Lichen sclerosus Anzeichen von Depressionen aufweisen. Die psychische Belastung ist erheblich, und eine Umfrage der British Association of Dermatology aus dem Jahr 2015 unterstreicht, dass jede fünfte Frau mit Vulvaerkrankungen bereits an Selbstmord oder Selbstverletzung gedacht hat.
Das Hauptziel der Begleittherapie ist somit die Verbesserung der Lebensqualität durch effektive und gut verträgliche Linderung von Symptomen wie Jucken, Brennen und Schmerzen. Neben der körperlichen Gesundheit ist die Berücksichtigung und Unterstützung der psychischen Gesundheit von entscheidender Bedeutung für einen umfassenden Therapieansatz bei Lichen sclerosus.
Klimabewusste Ernährung im Fokus: Umfrage betont Apothekenrolle für Aufklärung und Klimalabel
In einer aktuellen Forsa-Umfrage, im Auftrag der AOK, zeigt sich, dass mehr als zwei Drittel der deutschen Bevölkerung den Wunsch nach einer klimafreundlicheren Ernährung hegen. Besonders auffällig ist das Interesse bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren, von denen 83 Prozent angaben, sich gerne nachhaltiger ernähren zu wollen. Allerdings sind nur 27 Prozent der Befragten darüber informiert, dass ein reduzierter Konsum tierischer Lebensmittel, wie Fleisch oder Milchprodukte, den stärksten positiven Effekt auf das Klima hat.
Bereits im Jahr 2019 schlug eine internationale Expertenkommission in der Fachzeitschrift "The Lancet" die sogenannte "Planetary Health Diet" vor, die eine pflanzenbasierte Ernährung betont. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung griff diese Empfehlungen erst im Jahr 2022 auf. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass diese wissenschaftlichen Vorschläge die Mehrheit der Bevölkerung noch nicht ausreichend erreicht haben.
Die AOK betont die Notwendigkeit, die Voraussetzungen für eine gesunde und klimaschonende Ernährung zu schaffen, insbesondere beim Einkauf. Neben dem bereits etablierten Nutriscore schlägt die Krankenkasse die Einführung eines Klimalabels vor, um Verbrauchern eine einfache Orientierung zu bieten.
Die Umfrage verdeutlicht zudem, dass die Bevölkerung eine verpflichtende und verständliche Lebensmittelkennzeichnung zum Klimaschutz befürwortet. Drei Viertel der Befragten sprechen sich dafür aus. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Bürgerrats Ernährung, der vor Kurzem ähnliche Vorschläge unterbreitete. Die AOK unterstreicht die enge Verbindung von Klima und Gesundheit und plädiert für eine ganzheitliche Betrachtung beider Aspekte.
Obwohl ein Label eine gewisse Orientierung bieten kann, spielt der Preis eine entscheidende Rolle im Einkaufsverhalten. Die Mehrheit der Befragten ist dafür, gesunde Lebensmittel niedriger zu besteuern. Hingegen findet eine höhere Besteuerung klimaschädlicher Lebensmittel, was zu einer Verteuerung von Fleisch führen würde, weniger Zustimmung. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie, um sowohl die Gesundheit der Bevölkerung als auch den Umweltschutz zu fördern.
Neuer Leitfaden: Apotheken im Kampf gegen Eisenmangelanämie
Im Kampf gegen die weltweit verbreitete Eisenmangelanämie rückt die Rolle der Apotheken in den Fokus. Der Weltapothekerverband FIP hat kürzlich einen umfassenden Leitfaden veröffentlicht, der Apothekerinnen und Apothekern weltweit als Orientierungshilfe dient. Rund 1,2 Milliarden Menschen sind nach Angaben des Verbands von dieser Erkrankung betroffen, die durch einen Mangel an Eisen im Körper verursacht wird. Die Herausforderung liegt dabei nicht nur in der Prävention, sondern auch in der rechtzeitigen Erkennung und adäquaten Behandlung.
Der Leitfaden des FIP konzentriert sich auf die Unterstützung bei der Vorbeugung von Eisenmangelanämie sowie auf die Behandlung von damit verbundenen Symptomen. Besonderes Augenmerk wird auf die Beratung spezifischer Bevölkerungsgruppen gelegt, darunter Kinder, Schwangere, stillende Mütter, ältere Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Patienten mit chronischem Blutverlust.
Gesundheitskompetenz spielt dabei eine zentrale Rolle im Umgang mit Eisenmangelanämie. Der Verband betont die Wichtigkeit, dass Patientinnen und Patienten informierte Entscheidungen treffen können. Die Therapie erfordert einen individualisierten Ansatz, der auch die Selbstbehandlung miteinbezieht. Eisenmangelanämie kann auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden, darunter Ernährung, chronische Erkrankungen, Infektionen oder genetische Veranlagungen. Eisen ist nicht nur für das Wachstum und die Entwicklung essentiell, sondern auch ein bedeutender Bestandteil des Hämoglobins.
Apothekerinnen und Apotheker könnten in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems einen Beitrag leisten, von der Präventionsberatung in Gemeinschaftspraxen bis zur Anpassung von Behandlungsplänen in Krankenhäusern. Die enge Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsfachkräften wird als wesentlich für eine umfassende Versorgung anämischer Menschen betrachtet. Weiterbildungen und Zertifizierungsprogramme werden als unerlässlich angesehen, um sicherzustellen, dass Apothekerinnen und Apotheker stets auf dem neuesten Stand der Anämie-Versorgung bleiben. Diese Entwicklungen weisen auf eine erweiterte Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen hin und könnten dazu beitragen, die Versorgung von Menschen mit Eisenmangelanämie zu verbessern.
Kommentar:
Der aktuelle Konflikt zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Krankenkassen zeigt die dringende Notwendigkeit für eine transparentere und besser vorbereitete Vorgehensweise. Die einseitigen Vertragskündigungen haben zu Unsicherheiten und möglichen Nachteilen für die Apotheken geführt. Die harte Linie des DAV ist zwar verständlich, doch es fehlt an klaren Strategien und Lösungen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Ein ausgewogener Dialog und eine umfassende Vorbereitung sind entscheidend, um Chaos und Unruhe in der Apothekenlandschaft zu vermeiden.
Die vorläufige Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, die eine Friedenspflicht und einen Retaxverzicht bis Ende Februar in Bezug auf die Chargenübermittlung bei E-Rezepten vorsieht, bietet eine willkommene Atempause für verblisternde Apotheken. Die anfänglichen Herausforderungen bei der Einführung von E-Rezepten, insbesondere in Bezug auf die Übermittlung von Chargeninformationen, werden somit vorerst entschärft. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie und wann eine dauerhafte Lösung für dieses Problem gefunden wird, insbesondere angesichts technischer Herausforderungen bei der Umsetzung in Apothekensystemen.
Die zunehmende Integration künstlicher Intelligenz in Apotheken, wie von Apotheker Marc Kriesten angesprochen, verspricht eine signifikante Effizienzsteigerung. Vom Marketing bis zur Medikationsanalyse bietet KI Potenzial für Entlastung und Verbesserung. Dennoch sind rechtliche Aspekte und der sensible Umgang mit Patientendaten zu berücksichtigen. Ein durchdachter Ansatz, wie im ATHINA-Projekt vorgeschlagen, könnte den Weg für datenschutzkonforme KI ebnen. Insgesamt markiert dieser technologische Schritt eine gezielte Modernisierung im traditionellen Gesundheitssektor.
Die Forderung der Freien Apothekerschaft nach einem sofortigen Retax-Stopp aufgrund der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem E-Rezept ist verständlich. Die Apotheken kämpfen bereits mit einer Vielzahl von Vorschriften und bürokratischen Belastungen. Die Kritik an technischen Schwierigkeiten und der mangelnden Unterstützung seitens der Krankenkassen unterstreicht die Dringlichkeit einer Lösung. Eine zeitweise Aussetzung von Retaxationen, solange das E-Rezept nicht reibungslos funktioniert, erscheint vernünftig und könnte die Apotheken entlasten. Die ungelöste Haftungsfrage und Umsatzausfälle aufgrund von Infrastrukturproblemen müssen ebenfalls rasch angegangen werden, um die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Die überraschende Kündigung des Vertrags zur Grippeschutzimpfung durch den Deutschen Apothekerverband wirft nicht nur Unsicherheiten für Apotheken auf, sondern gefährdet auch die reibungslose Vorbereitung auf die kommende Grippeimpfsaison. Die Begründung des nicht auskömmlichen Impfdienstleistungshonorars erfordert dringend eine Lösungsfindung, um die flächendeckende Verfügbarkeit von Schutzimpfungen in Apotheken aufrechtzuerhalten. Eine zügige Einigung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband ist daher unerlässlich, um die Kontinuität dieser wichtigen Gesundheitsdienstleistung zu gewährleisten.
Die angekündigte Friedenspflicht im Entlassmanagement durch die AOK Nordwest bis Ende März ist ein erster Schritt zur Lösung der bestehenden Herausforderungen. Die vorläufige Einigung zeigt, dass Bewegung in das Thema kommt und könnte zu einer einheitlicheren Praxis in der Abrechnung von Entlassrezepten führen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob eine umfassendere Einigung auf Verbandsebene erzielt wird, um langfristige Lösungen zu gewährleisten.
Die Entscheidung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), ab 2025 keine neuen Multiple-Choice-Fragen für das erste Staatsexamen mehr zur Verfügung zu stellen, markiert einen Wendepunkt in der Prüfungsvorbereitung. Die Begründung, die Qualität der Staatsexamina zu bewahren, indem eine verstärkte Spezifizierung der Fragen vermieden wird, wirft jedoch die Frage nach alternativen Prüfungsmethoden und der Anpassung an zeitgemäße Lernbedürfnisse auf.
Die unerwartete Schließung der vier Apotheken nach dem plötzlichen Tod von Peter Ricken wirft nicht nur Fragen zur kurzfristigen Verwaltung auf, sondern auch zur langfristigen Zukunft des Apothekennetzwerks. Die rechtlichen Schritte zur vorübergehenden Verwaltung sind eingeleitet, aber die Suche nach einem dauerhaften Inhaber gestaltet sich als herausfordernd. Die schnelle Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird entscheidend sein, um eine zeitnahe Wiedereröffnung zu ermöglichen und die Versorgung der Gemeinden sicherzustellen.
Die geplante Übernahme von Catalent durch Novo Nordisk ist ein strategischer Schachzug, um der weltweiten Nachfrage nach der erfolgreichen Abnehmspritze Wegovy® gerecht zu werden. Der Schritt unterstreicht Novo Nordisks Engagement, Produktionskapazitäten zu stärken und die Versorgung mit Wegovy® sicherzustellen. Die Transaktion im Wert von 16,5 Milliarden US-Dollar zeigt das Vertrauen in die Zukunft des Medikaments und positioniert Novo Nordisk als Schlüsselakteur auf dem Markt für Gewichtsmanagement.
Die jüngsten Marktdaten des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie signalisieren eine erfreuliche Erholung im Verkauf von Phytopharmaka. Nach einem Rückgang während der Pandemie verzeichnete der Absatz sowohl in Apotheken als auch im Versandhandel im Jahr 2022 einen Anstieg um insgesamt 23 Prozent. Die lokalen Apotheken hatten während der Lockdowns zu kämpfen, während der Versandhandel seinen Marktanteil steigern konnte. Der Trend zu Husten- und Erkältungspräparaten beherrschte den Markt im Jahr 2021 und setzte sich 2022 fort, angetrieben durch einen Anstieg von Infektionen nach Lockerungen und Aufhebung von Schutzmaßnahmen.
Die Streiks der Medizinischen Fachangestellten (MFA) sind ein deutliches Signal für ihre Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und höheren Gehältern. Der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) fordert unter anderem ein rückwirkendes Einstiegsgehalt von 17 Euro pro Stunde und weitere finanzielle Anreize. Der Streik am 8. Februar ist ein wichtiger Schritt, um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen. Die parallel laufenden Verhandlungen und die klaren Forderungen des VMF zeigen die Dringlichkeit einer Einigung. Eine erfolgreiche Verhandlung am 8. Februar wäre entscheidend, um weitere Streiks zu vermeiden und den Forderungen der MFA gerecht zu werden.
Die jüngsten Erfahrungen von Apotheker Heiko Gottsch, der während des Rhein-Hochwassers aufgrund eines Internetausfalls erhebliche Beeinträchtigungen erlebte, verdeutlichen die kritische Anfälligkeit von Apothekenbetrieben gegenüber Störungen. Die von Noventi, CGM Lauer und Pharmatechnik empfohlenen LTE-Fallback-Lösungen bieten eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme, um sich gegen derartige Ausfälle zu wappnen. Die automatische Umschaltung auf alternative Verbindungen und die Cloud-Backup-Optionen stellen sicher, dass Geschäftsprozesse, insbesondere im E-Rezept-Bereich, nahtlos fortgeführt werden können. In Anbetracht der zunehmenden Digitalisierung erscheinen solche präventiven Maßnahmen als essenziell für die kontinuierliche und zuverlässige Funktion von Apotheken.
Die überraschende Kündigung des Vertrags über Grippeschutzimpfungen in Apotheken durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) wirft nicht nur bei Apothekern, sondern auch in der Bevölkerung Unsicherheit auf. Die Entscheidung, das Impfdienstleistungshonorar als nicht auskömmlich zu betrachten, wirft Fragen über die langfristige Nachhaltigkeit solcher Verträge auf. Die betroffenen Apotheken stehen vor der Herausforderung, nicht nur einen möglichen vertragslosen Zustand zu bewältigen, sondern auch bereits bestellte Impfdosen zu managen. Eine zügige Einigung mit dem GKV-Spitzenverband ist essenziell, um die reibungslose Durchführung der kommenden Grippeimpfsaison sicherzustellen.
Die Einführung des Begriffs "Mutter-Apotheke" durch Bundesgesundheitsminister Lauterbach wirft berechtigte Fragen zur Autonomie und Rolle der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen (PTA) auf. Während die Telepharmazie als Teil von Liberalisierungsplänen verteidigt wird, könnte die geplante Fernsteuerung durch die "Mutter" die Eigenständigkeit der Filialen beeinträchtigen. Die Kritik konzentriert sich auf die potenzielle Degradierung der PTAs zu Ausführungsorganen. Die Balance zwischen Zentralisierung und Autonomie ist entscheidend für eine erfolgreiche Modernisierung des Apothekenwesens.
Die jüngsten Empfehlungen zur adjuvanten Therapie von Lichen sclerosus, einer schmerzhaften Hauterkrankung im Genitalbereich, betonen die wichtige Rolle von Fettsalben. Die verbesserte Leitlinie unterstreicht nicht nur die Bedeutung der frühen Diagnose und Standardtherapie, sondern hebt auch die unterstützende Wirkung von Fettsalben hervor. Diese Salben machen die Haut elastischer und schützen sie vor äußeren Einflüssen, was entscheidend zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen beiträgt. Eine ganzheitliche Herangehensweise, die sowohl körperliche als auch psychische Aspekte berücksichtigt, ist entscheidend, um den Herausforderungen von Lichen sclerosus erfolgreich zu begegnen.
Die Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK unterstreicht das wachsende Interesse der Bevölkerung an klimafreundlicher Ernährung. Es ist jedoch besorgniserregend, dass nur 27 Prozent der Befragten die entscheidende Rolle eines reduzierten Konsums tierischer Produkte für das Klima erkennen. Die Einführung eines Klimalabels, wie von der AOK vorgeschlagen, könnte eine effektive Maßnahme sein, um Verbrauchern klare Orientierung zu bieten. Die Bereitschaft der Bevölkerung für eine verständliche Lebensmittelkennzeichnung und die enge Verknüpfung von Klima und Gesundheit zeigen, dass gezielte Maßnahmen auf politischer Ebene notwendig sind. Eine holistische Strategie, die sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit fördert, sollte im Mittelpunkt stehen.
Die Veröffentlichung des Leitfadens durch den Weltapothekerverband FIP markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Eisenmangelanämie. Mit rund 1,2 Milliarden Betroffenen weltweit rückt die Rolle der Apotheken in den Fokus der Prävention und Behandlung. Der Leitfaden bietet nicht nur eine umfassende Orientierung für Apothekerinnen und Apotheker, sondern betont auch die Bedeutung von Gesundheitskompetenz und einer individualisierten Therapie. Die enge Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsfachkräften sowie kontinuierliche Weiterbildungen sind entscheidend, um eine effektive Versorgung sicherzustellen. Dieser Schritt verdeutlicht das Potenzial der Apotheken, einen signifikanten Beitrag zur Gesundheitsversorgung zu leisten und die Prävalenz von Eisenmangelanämie nachhaltig zu reduzieren.
Abschließend lässt sich konstatieren, dass die aktuellen Geschehnisse im Apothekenwesen eine klare Notwendigkeit für einen ganzheitlichen und kooperativen Ansatz unterstreichen. Inmitten der vielschichtigen Herausforderungen, angefangen bei Vertragskündigungen und technischen Schwierigkeiten bis hin zu strategischen Neuerungen und gesundheitspolitischen Diskussionen, ist eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten von entscheidender Bedeutung. Nur durch einen ausgewogenen Dialog, transparente Lösungsansätze und eine kontinuierliche Anpassung an die dynamische Gesundheitslandschaft kann die Apothekenbranche erfolgreich auf die sich verändernden Anforderungen reagieren und eine qualitativ hochwertige, patientenzentrierte Versorgung gewährleisten. Es ist daher unerlässlich, dass sämtliche Akteure – von Apothekern über Verbände bis hin zu Gesundheitsbehörden – gemeinsam daran arbeiten, eine zukunftsorientierte und nachhaltige Ausrichtung des Apothekenwesens zu gestalten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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