Für ein modernes, verständliches und informatives Naturgefahrenportal seien aber mehr Funktionalitäten notwendig als bisher vorgesehen. „Es muss sichergestellt sein, dass das Portal mehr bietet als eine weitere Unwetterwarnfunktion“, so Asmussen. Ziel des Naturgefahrenportals müsse vielmehr sein, dass sich die Bevölkerung in ihrer ganzen Breite der eigenen Gefahren bewusst wird. „Unverzichtbar sind dafür etwa Karten, die für verschiedene Naturgefahren die Gefährdungslage adressgenau darstellen – und zwar einfach und für jedermann verständlich aufbereitet“, so Asmussen. Nur so könne das Portal Hauseigentümern, Mietern und Unternehmen Anreize für Prävention und Schadenminimierung geben. Gleichzeitig müsse das Portal konkrete Tipps und Hinweise zu den jeweiligen Möglichkeiten der Prävention geben.
Portal sollte alle vorhandenen Daten bündeln
Die Versicherer appellieren zugleich an die Bundesländer, alle ihnen vorliegenden Daten zu Naturgefahren im neuen bundesweiten Portal zu bündeln. Österreich zeige mit seinem Portal HORA, dass sich eine zentrale Plattform auch in einer föderalen Struktur umsetzen lasse, so Asmussen. Beim DWD sei das Tool richtig angesiedelt. Der GDV-Hauptgeschäftsführer unterstrich zugleich die Unterstützung der Versicherungswirtschaft für das Projekt. „Wir sind bereit, unsere umfangreiche Expertise zu Naturgefahren und daraus resultierenden Schäden in das Projekt einzubringen. Gemeinsam müssen wir daran arbeiten, das Bewusstsein für Prävention und Klimafolgenanpassung in die Breite zu tragen”, so Asmussen.
Ein bundesweites Naturgefahrenportal, das für jede Adresse in Deutschland die Gefährdung gegenüber Naturkatastrophen wie Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben wiedergibt, ist Teil eines von den Versicherern erarbeiteten Gesamtkonzepts zum Schutz vor Naturkatastrophen. Das Konzept bündelt Vorhaben zur Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung. Neben dem Naturgefahrenportal sieht es unter anderem einen Naturgefahrenausweis für jedes Gebäude in Deutschland vor. Darüber hinaus sollten in ausgewiesenen Gefahrengebieten keine neuen Gebäude gebaut werden dürfen und Prävention und Klimafolgenanpassung Teil der Landesbauordnungen werden.
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