Medizin studieren ohne Numerus clausus

Wer Medizin studieren möchte, braucht einen 1er Abi-Schnitt. Oder doch nicht? Nein! Denn: Bei der sogenannten Doppel-Vorabquote hier in Hessen steht nicht der Notendurchschnitt der Bewerber im Vordergrund, sondern die persönliche und fachspezifische Eignung. Darauf macht die Fachstelle „Gesundheitliche Versorgung“ beim Vogelsbergkreis aufmerksam. „In einem zweistufigen Bewerbungsverfahren werden potenzielle künftige Landärzte ausgewählt“, erklärt Dr. Sigrid Stahl von der Fachstelle. Förderlich sind zum Beispiel Erfahrungen in einschlägigen Ausbildungen, beruflicher Tätigkeit, im Ehrenamt oder im Freiwilligendienst.

Das Landarztprogramm des Landes Hessen richtet sich an Menschen, die Medizin studieren wollen, um anschließend als Hausarzt im ländlichen Raum oder als Facharzt in einem Gesundheitsamt zu arbeiten. Dadurch sollen die hausärztliche Versorgung und der öffentliche Gesundheitsdienst in Hessen gestärkt werden. Denn eine spätere Tätigkeit in einem dieser Bereiche ist Voraussetzung für den Zugang zu den quotierten Plätzen für ein Studium der Humanmedizin. „Es werden also ganz gezielt Interessierte angesprochen, die später als Hausarzt im ländlichen Raum oder als Facharzt im Gesundheitsamt arbeiten wollen“, erläutert Carina Diezemann von der Fachstelle beim Kreis.

Insgesamt werden 7,8 Prozent der hessischen Medizinstudienplätze an den Unis in Frankfurt, Gießen und Marburg reserviert. Das sind bis zu 6,5 Prozent für spätere Hausärzte und bis zu 1,3 Prozent für eine spätere Beschäftigung in einem der 24 hessischen Gesundheitsämter. Während des Studiums werden die Studenten im Rahmen des „Hessischen Weges“ von den drei beteiligten Unis mit einem besonderen Seminar- und Mentorenprogramm unterstützt und so auf ihre spätere Tätigkeit gezielt vorbereitet. „Der Vogelsbergkreis und die niedergelassenen Hausärzte werden sich hieran aktiv beteiligen“, so Dr. Stahl weiter.

„Nach der fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Öffentliches Gesundheitswesen werden die ausgebildeten Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß für zehn Jahre in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region oder im öffentlichen Gesundheitsdienst ausüben“, zeigt Diezemann auf.

Eine Bewerbung über das Bewerbungsportal für das Wintersemester 2024/2025 ist zwischen dem 1. und 28. Februar möglich.

Am Montag, 29. Januar, bieten die Universitäten Marburg, Gießen und Frankfurt eine gemeinsame Informationsveranstaltung für potenzielle Bewerber im Rahmen der Studienplatzquote Medizin an. Dabei werden Begleitprogramme der Universitäten und die berufliche Tätigkeit eines Facharztes für Allgemeinmedizin oder für Öffentliches Gesundheitswesen vorgestellt.

Weitere Informationen sowie der Zugang zum Bewerbungsportal sind auf der Internetseite www.arzt-im-vogelsberg.de zu finden.

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