IVD will aus Praxis-Erfahrung das Gesetz noch optimieren

Der Deutsche Bundestag berät in seiner heutigen Plenarsitzung in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“.

Dazu erklärt Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverband Deutschland: „Wir sind dafür, rein virtuelle Versammlungen von Wohnungseigentümern gesetzlich zuzulassen, fordern aber mehr Rechtssicherheit und Praktikabilität

Insbesondere bei der Einführung von Beschlusskompetenzen für ausschließlich virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen bedarf es einer Überarbeitung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Online-Versammlungen nur mit einer Dreiviertelmehrheit und für maximal drei Jahre beschlossen werden können. Wir halten es für notwendig, diese Regelung sowohl hinsichtlich der Fristen als auch bezüglich der technischen Anforderungen flexibler und technologieoffener zu gestalten.

Gut ist auch, dass die Bundesregierung unseren Vorschlag aufgreift, die Stromerzeugung durch Stecker-Solargeräte künftig als privilegierte bauliche Maßnahme zu klassifizieren. Auch hier sehen wir es jedoch als notwendig an, die Regelung technologieoffener zu gestalten, um künftigen technologischen Entwicklungen Raum zu lassen. Die Erschließung der großen Dachflächen sollte jedoch vorrangig erfolgen.“

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Der Immobilienverband Deutschland IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der immobilienwirtschaftlichen Beratungs- und Dienstleistungsberufe. Der Verband vereint rund 6.200 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die Immobilienverwalter im IVD betreuen rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

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