Jetzt auch Bremens SPD-Fraktionsvorsitzender für AFD-Verbotsverfahren

Nach dem Bundes-Vize der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph hat sich in Bremen nun auch der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion Mus­tafa Güngör für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen. Damit meh­ren sich zumindest in der SPD die Stimmen, die es nicht länger hinnehmen wollen, dass eine Par­tei, die bereits in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, sich unter dem Deckmantel des Parteienprivilegs weiter ungehindert rechtsextrem äußern und betätigen darf.

Die CDU hingegen glaubt immer noch, die AfD mit Argumenten bekämpfen zu können und will die AfD inhaltlich stellen. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, der 2019 noch großspurig verkündet hatte, er werde die Wählerstimmen für die AfD halbieren, und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff, in dessen Bundesland die AfD in Wahlumfragen mit 33 Prozent bereits vor der CDU liegt, scheuen die offene Konfrontation mit den Rechtsextremisten und warnen vor einem AFD-Verbotsverfahren, das die Partei zu einer Märtyrerrolle verhelfen könnte. Sie haben offen­sichtlich aus der Geschichte nichts gelernt. Eine AfD ist mit politischer Argumentation genauso we­nig zu stoppen wie seinerzeit die NSDAP. Demokratie bedarf des Schutzes. Das Grundgesetz sieht daher ausdrücklich auch die Möglichkeit eines Parteienverbots vor. Nach Artikel 21, Absatz 2 sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer An­hänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundord­nung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Für die Feststellung der Verfas­sungswidrigkeit ist das Bundesver­fassungsgericht zuständig.

Wer ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD scheut, ist sich also offen­sichtlich der Verfassungswidrigkeit dieser Partei trotz des Vorliegens entspre­chender Fakten nicht sicher oder möchte sich ein Hintertürchen zur Zusammenarbeit offenhalten, falls die Partei bei den anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen stärkste Kraft werden sollte, wie zu befürchten steht.

Die Haltung der CDU erinnert fatal an die der Republikaner in den USA, die trotz der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols durch Anhänger von Donald Trump am 6.Januar 2021 jeden rechtlichen Versuch, eine erneute Präsidentschaftskandidatur Trumps zu bekämpfen, blockieren und damit bewusst die amerikanische Demokratie gefährden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Meeraner Straße 7
12681 Berlin
Telefon: +49 (30) 210217-30
Telefax: +49 (30) 210217-40
http://www.cgb.info

Ansprechpartner:
Peter Rudolph
Telefon: +49 (421) 3233-31
E-Mail: gewerkschaften@t-online.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel