Die CDU hingegen glaubt immer noch, die AfD mit Argumenten bekämpfen zu können und will die AfD inhaltlich stellen. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, der 2019 noch großspurig verkündet hatte, er werde die Wählerstimmen für die AfD halbieren, und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff, in dessen Bundesland die AfD in Wahlumfragen mit 33 Prozent bereits vor der CDU liegt, scheuen die offene Konfrontation mit den Rechtsextremisten und warnen vor einem AFD-Verbotsverfahren, das die Partei zu einer Märtyrerrolle verhelfen könnte. Sie haben offensichtlich aus der Geschichte nichts gelernt. Eine AfD ist mit politischer Argumentation genauso wenig zu stoppen wie seinerzeit die NSDAP. Demokratie bedarf des Schutzes. Das Grundgesetz sieht daher ausdrücklich auch die Möglichkeit eines Parteienverbots vor. Nach Artikel 21, Absatz 2 sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Wer ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD scheut, ist sich also offensichtlich der Verfassungswidrigkeit dieser Partei trotz des Vorliegens entsprechender Fakten nicht sicher oder möchte sich ein Hintertürchen zur Zusammenarbeit offenhalten, falls die Partei bei den anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen stärkste Kraft werden sollte, wie zu befürchten steht.
Die Haltung der CDU erinnert fatal an die der Republikaner in den USA, die trotz der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols durch Anhänger von Donald Trump am 6.Januar 2021 jeden rechtlichen Versuch, eine erneute Präsidentschaftskandidatur Trumps zu bekämpfen, blockieren und damit bewusst die amerikanische Demokratie gefährden.
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