Rudolph: Nach Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Während in der SPD nach Ex-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der SPD-Chefin Saskia Esken nun auch die sächsische Sozialministerin und Spitzenkandidatin für die Landtagswahl Petra Köpping für ein Verbotsverfahren gegen die AfD plädiert, werden in der CDU entsprechende Forderungen, wie sie u.a. die CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft auf ihrer Bundestagung im Dezember in Berlin erhoben hatte, zurückgewiesen.
Die AfD ist mit politischer Argumentation nicht zu stoppen. Dies sollte endlich auch der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz einsehen, der 2019 noch großspurig verkündet hatte, er werde die Wählerstimmen für die AfD halbieren. Aber entgegen aller öffentlichen Bekundungen, dass die Brandmauer der CDU gegenüber der AfD weiterhin Bestand habe, möchte sich die CDU-Führung angesichts einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Politbarometer, bei der ein Viertel der Befragten eine Zusammenarbeit von CDU und AfD befürwortete, offensichtlich doch ein Hintertürchen zur Zusammenarbeit offenhalten. Schließlich stehen in diesem Jahr in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen an und die AfD hat gute Chancen, diese Wahlen zu gewinnen.
Die Haltung der CDU erinnert fatal an die der Republikaner in den USA, die trotz der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols durch Anhänger von Donald Trump am 6.Januar 2021 jeden rechtlichen Versuch, eine erneute Präsidentschaftskandidatur Trumps zu bekämpfen, blockieren und damit bewusst die amerikanische Demokratie gefährden.
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