Arbeitnehmersparzulage: Kein Geld vom Chef nötig
„Viele Menschen wissen nicht, wie einfach es ist, Vermögenswirksame Leistungen anzulegen und die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen“, erklärt Altersvorsorge-Experte Martin Klotz von Finanztip. „Das kann jeder selbst machen und es funktioniert auch ganz ohne Geld vom Arbeitgeber. Arbeitnehmende haben das Recht, einen Teil ihres Bruttogehalts auf diesem Weg umzuwandeln.“ Der Geldratgeber Finanztip empfiehlt, sich die Arbeitnehmersparzulage über ein VL-Depot mit einem ETF-Sparplan zu sichern und hat auf seiner Website eine Schritt für Schritt Anleitung für eine einfache Vorgehensweise veröffentlicht.
Erste Voraussetzung, um die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 123 Euro pro Jahr zu bekommen, ist ab 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Ehepaare. Zweite Voraussetzung ist ein Sparvertrag mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Als Anlage dafür eignen sich beispielsweise ein Aktienindexfonds (ETF) oder ein Bausparvertrag. Alternativ können Vermögenswirksame Leistungen auch genutzt werden, um einen Immobilienkredit abzuzahlen.
Bis zu 480 Euro vom Staat geschenkt
„Bei einer jährlichen Einzahlung von 400 Euro VL in einen ETF-Sparplan gibt es 80 Euro vom Staat dazu“, rechnet Klotz vor. „Das entspricht einer Förderquote von 20 Prozent. Für jeden vollendeten VL-Vertrag bekomme ich so 480 Euro geschenkt, die ich anschließend völlig frei verwenden kann.“ Das Finanzamt überweist die Summe am Ende der Laufzeit – nach sechs oder sieben Jahren – auf das Vertragskonto.
Arbeitnehmende müssen die Arbeitnehmersparzulage jährlich über die Steuererklärung beantragen. „Dafür müssen Verbraucher nur ein Kreuz in Zeile 1 des Hauptvordrucks setzen und in Zeile 42 die Zahl ‘1’ eintragen“, erklärt Klotz. Die Höhe der Einzahlung wird automatisch an das Finanzamt übermittelt.
Arbeitnehmende, die Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt von ihrer Firma bekommen, können die Zulage auf gleichem Weg über ihre Steuererklärung beantragen.
Die Rechnung zahlt die künftige Regierung
Bisher lag die Einkommenshöchstgrenze für die Arbeitnehmersparzulage bei 20.000 Euro für Singles und bei 40.000 Euro für Ehepaare. Dieses Maximum verdoppelt sich ab 2024.
Im Jahr 2022 wurden 38,8 Millionen Euro an Sparzulagen ausgezahlt, für 2023 und 2024 rechnet das Ministerium jeweils mit Kosten in Höhe von 28 Millionen Euro. Da die Arbeitnehmersparzulage erst am Ende der Laufzeit eines VL-Vertrags an die Sparer ausgezahlt wird, belasten die Zahlungen den Haushalt erst zeitversetzt. Insgesamt steigt die Zahl der Anspruchsberechtigten mit den neuen Höchstgrenzen laut BMF auf 35,2 Millionen. Grundlage der BMF-Schätzung ist die Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 2019 des Statistischen Bundesamtes.
„Das sind grob geschätzt mehr als 80 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland”, verdeutlicht Klotz die Dimensionen der Gesetzesänderung. Würden alle Anspruchsberechtigten die volle Förderung für das Aktien- und Bausparen beantragen, lägen die zusätzlichen Kosten für die Staatskasse nach Finanztip-Berechnungen noch deutlich höher als vom BMF geschätzt: bei knapp 4,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Weitere Informationen
- Zum Finanztip-Ratgeber:
https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/arbeitnehmersparzulage/ - Quellen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html
- https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009363.pdf
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Start-ups/zukunftsfinanzierungsgesetz.html
- https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2023/0501-0600/0587-23.html
- Finanztip-Anfrage beim Bundesministerium für Finanzen vom 19.12.2023
- Eigene Berechnungen
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