AGDW-Präsident Prof. Bitter: „Die Tatsache, dass im neuen Entwurf nun der Waldmanagement-Plan nicht mehr enthalten ist und einige Wörter gestrichen wurden, macht den Text nicht besser. Das BMEL ist auf dem Holzweg, wenn es meint, dass es mit wenigen Änderungen getan ist. Ein Auto wird nicht wieder fahrtüchtig, wenn man nach einem Totalschaden nur die Wischerblätter wechselt.“
Der Entwurf ist weiterhin durch rund 15 zusätzliche Genehmigungs- und Verbotsvorschriften sowie zahlreiche Detailregelungen gekennzeichnet. Allein die Seitenzahl soll gegenüber dem bewährten Bundeswaldgesetz von 1975 um mehr als das Vierfache steigen. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bleiben bei ihrer fundamentalen Kritik. „Die offensichtlich von einem Misstrauen gegenüber den Waldbesitzern geprägten Regelungen sowie die Androhung von Freiheitsstrafen und hohen Geldbußen selbst bei fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten sind völlig inakzeptabel“, so Bitter.
In der Klimakrise und damit in einer Zeit großer Unsicherheit brauchen die Waldbesitzer Freiheit in der Bewirtschaftung. Nur diese Vielfalt sichert den Erhalt der Wälder auf Dauer. Bitter unterstreicht: „Wir appellieren an die Politik, das Vorhaben eines neuen Bundeswaldgesetzes grundsätzlich zu überdenken. Das geltende Gesetz ist eine gute und bewährte Grundlage für die Waldbewirtschaftung auch in den kommenden Jahren. Sollte das BMEL weiterhin am verfehlten Kurs festhalten, werden Frust und Ärger im ländlichen Raum weiter zunehmen.“
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