Vorausgegangen war dem Appell die Entscheidung des Medienrats, dass die Finanzierung der „Niederdeutschen Medienplattform – Plattradio“ gegen das Gebot der Staatsferne beim Rundfunk verstößt und die darauf basierende Untersagung der weiteren Verbreitung.
Die nahezu vollständige Finanzierung des zum 1. September 2023 gestarteten Projekts durch das Ministerium für Allgemeine Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) verstoße gegen den verfassungsmäßig verankerten Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks gem. § 13 Abs. 1 MStV HSH i.V.m. Artikel 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GG. Danach darf der Staat keinen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Dies setze auch eine staatsferne Finanzierung voraus. Zur Beseitigung des Verstoßes untersagte der MA HSH-Medienrat die Verbreitung des Programms Plattradio mit sofortiger Wirkung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorsitzende des MA HSH-Medienrats Sebastian Schulze betont: „Der MA HSH-Medienrat unterstützt uneingeschränkt das Ziel, Minderheitensprachen und damit auch die Vielfalt im Rundfunk zu fördern – sofern die medienrechtlichen und grundgesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Daher appellieren wir an das Land Schleswig-Holstein, die Förderung von Minderheitensprachen im Rundfunk nunmehr langfristig und staatsfern anzulegen.“
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