Durch die heute von den Medien vermeldete Einstufung der AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch sieht sich der auf der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft einstimmig in seinem Amt als stellvertretender Vorsitzender bestätigte Peter Rudolph in der Richtigkeit der Forderung nach einem Verbot bestätigt.
Rudolph: „Es reicht nicht länger aus, immer nur zu betonen, dass die AfD politisch bekämpft werden muss. Es darf nicht abgewartet werden, bis die Partei in einem Bundesland die Mehrheit erringt und als Regierungspartei selbst die Hoheit über den Verfassungsschutz erlange, wie z.B. in Thüringen, wo das Landesamt für Verfassungsschutz eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist.
Auch die NSDAP hat nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte.
Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Deshalb ist es jetzt Zeit für einen AfD-Verbotsantrag – auch wenn dieser mit Risiken verbunden ist. Die politisch Verantwortlichen dürfen sich nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drüclen.
Chancen für eine erfolgreiches Verbotsverfahren bestehen nach Auffassung des CGB durchaus. Der CGB erinnert daran, dass bereits Mitte des Jahres das Deutsche Institut für Menschenrechte die Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren in einem Gutachten als erfolgversprechend eingestuft hat.
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