Rechtsanwalt Dr. Liebscher wird im Team aus Prozessanwälten ab sofort federführend mitarbeiten. Der Musterkläger Herr Dipl.-Kfm. Ebert freut sich, mit Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher einen der seit Jahren führenden Experten des Wirecard-Skandals für sein Team gewinnen zu können.
Viel früher als andere Rechtsanwälte habe Dr. Liebscher die Insolvenz von Wirecard kommen sehen. Als Sachverständiger des Deutschen Bundestages und von Bundesministerien habe Dr. Liebscher an maßgeblicher Stelle die Aufarbeitung des Skandals begleitet. Sein umfangreiches litigation know-how biete die Gewähr, das KapMuG-Verfahren wesentlich voranzubringen.
Im KapMuG-Verfahren „Wirecard“ (Az. 101 Kap 1/22 BayObLG), nach der Schadenssumme dem wohl größten Massenprozess der deutschen Rechtsgeschichte, prozessieren mehrere zehntausend geschädigte Investoren um Schadensersatz gegen die wesentlichen Protagonisten des Skandals. Dies sind im Wesentlichen die seinerzeitige Abschlussprüferin der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), einige seinerzeitige EY-Prüfer, der Insolvenzverwalter der Wirecard AG und einige wenige ehemalige Organmitglieder der Wirecard AG.
Der Musterkläger Herr Dipl.-Kfm. Kurt Ebert wurde mit Beschluss vom 13. März 2023 vom Bayerischen Obersten Landesgericht nach billigem Ermessen ausgewählt in der Überzeugung, dass dieser Kläger (mit seinen prozessbevollmächtigten) Rechtsanwälten geeignet sei, das Musterverfahren unter Berücksichtigung der Interessen der anderen klagenden Wirecard-Investoren angemessen zu führen.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher: „Ich bedanke mich bei Herrn Dipl.-Kfm. Kurt Ebert für das in mich gesetzte Vertrauen. Mein Ziel ist, mit einer stringenten, kraftvollen und solidarisch an den Interessen aller Wirecard-Investoren ausgerichteten Prozessführung das Wirecard-KapMuG zum Erfolg zu führen.“
Das anwaltliche Vertretungsteam für Herrn Dipl.-Kfm. Kurt Ebert besteht zudem weiterhin aus Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt (Salzhausen), unterstützt von Frau Rechtsanwältin Annette Heinisch (Uelzen) und der Kanzlei Mattil & Kollegen (München).
Die Kanzlei Mattil & Kollegen ist seit heute nicht mehr befugt, für den Musterkläger nach außen zu sprechen.
Zur Person Frau Rechtsanwältin Annette Heinisch:
Rechtsanwältin mit Schwerpunkten vorrangig im deutschen und internationalen Bank-, Kapitalmarkt- und Währungsrecht. Weitere Bereiche sind Abgabenrecht, Finanzverfassungsrecht und zugehöriges Verfassungsrecht, dabei seit über 20 Jahren vorrangig für Unternehmen tätig. Beratung im allgemeinen Wirtschaftsrecht, bei Fragen zu M&A sowie in strategischer Unternehmensplanung. Regelmäßige Publikationstätigkeit und öffentliche Auftritte zu aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Fragen aus den vorgenannten Rechtsgebieten.
Seit der Insolvenz von Wirecard im Juni 2020 mit Fragen der Verfolgung der Ansprüche Geschädigter befasst. Zusammenarbeit bei verschiedenen Projekten mit dem Prozesskostenfinanzierer Jurfin GmbH (Nebenstelle Uelzen), dabei unter anderem Befassung mit der juristischen Auswertung der vorherigen Prognosen der für die Jurfin eingesetzten KI AlphaJur® zu den Unternehmensrisiken und den Haftungswahrscheinlichkeiten in Sachen Wirecard. Beratende Unterstützung im KapMuG Wirecard für den späteren Musterkläger.
Zur Person Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt:
Physiker und Rechtsanwalt mit Hintergrund in der Ermittlung und Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, zunächst im Rahmen der Bundespolizei und der kriminalistischen Forschung, sodann in der Privatwirtschaft; Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung der entsprechenden Schadensersatzansprüche einschließlich der Finanzierung der Rechtsverfolgung. Seit vier Jahrzehnten Tätigkeit in der Entwicklung und Anwendung von KI-Algorithmen insbesondere auch für diese Zwecke (AlphaJur®). Befassung mit Wirecard seit 2019. Geschäftsführer des Prozesskostenfinanzierers Jurfin GmbH, der im Fall Wirecard diverse Schadensersatzklagen finanziert, darunter auch die Musterklage im KapMuG.
Daneben langjährig Justitiar von internationalen Unternehmen im Technologiebereich (Aerospace, Medizintechnik). Strategische Prozessplanung, Führung und Koordination von Teams anwaltlicher Vertreter in Großmandaten. Rechtswissenschaftliche und technische Publikationen, ehemaliger Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht (MASE, Berlin) und für Wirtschaftsstrafrecht (Universität Hamburg).
Zur Person Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher:
Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Gesellschaft- und Kapitalmarktrecht. US-Amerikanischer Master of Laws (LL.M.) mit Schwerpunkt Kapitalmarktrecht. Partner der Sozietät Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte (Berlin), die spezialisiert ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht und mehrere 10.000 geschädigte Kapitalanleger in Massenverfahren vertreten hat. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zum Thema, u.a. MüKo-InsO (C.H. Beck), Handbuch Unternehmenssanierung (C.F. Müller). Sprecher des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht im Berliner Anwaltsverein. Anhörung als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum kollektiven Rechtsschutz (Einführung einer Musterklage), weitere Anhörungen als Sachverständiger unter anderem im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. 2016-2018 Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam (Bankrecht). Rechtsexperte des VZBV Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in den Expertengruppen Rechtsdurchsetzung, Geldanlage und kollektiver Rechtsschutz. Stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Verbände im VZBV. Schulung von Senior Finanzermittlern des Bundeskriminalamtes (BKA, Wiesbaden). Mitglied des Vorstands der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (München).
Rechtsanwalt Dr. Liebscher und Wirecard:
Seit 2017 frühzeitige Befassung mit Wirecard und zahlreiche Presseinterviews, Fachpublikationen und Vorträge dazu. Seit 2019 Beratung zahlreicher ausländischer institutioneller Investoren und Privatanleger zu Haftungsansprüchen wegen Wirecard (zusammen mit RA Dr. Wolfgang Schirp, Berlin). Juni 2020 bis Februar 2023 Entwurf von Musterschriftsätzen für über 1.000 Klagen von geschädigten Investoren vor dem Landgericht München und Prozessvertretung. Juni 2020 Beratung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Frage einer Staatsrettung von Wirecard. 2020/2021 Beratung von Mitgliedern des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Wirecard“ über dessen gesamte Laufzeit. 2021 Anhörungen als Sachverständiger im Bundesfinanzministerium zur Gesetzgebung nach dem Wirecard-Skandal (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, FISG).
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