Christina Kirschbaum folgt auf Nicole Landgraf als Vizepräsidentin
Neues Mitglied im achtköpfigen IHK-Präsidium ist Christina Kirschbaum, Mitglied der Geschäftsführung des Kirschbaum Verlags aus Bonn. Sie wurde 2017 erstmals in die Vollversammlung gewählt und ist Mitglied im IHK-Ausschuss für Kultur und Tourismus.
Die Wahl stand auf der Tagesordnung, weil die bisherige Vizepräsidentin Nicole Landgraf, Geschäftsführerin der Schuhhaus Landgraf GmbH in Bonn, ihre Ämter in Präsidium und Vollversammlung niedergelegt hatte. „Nicole Landgraf danke ich für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Christina Kirschbaum. Dank ihrer langjährigen Erfahrung in Verkehrs- und Tourismusthemen wird sie sich als Vizepräsidentin sehr gut in unsere aktuelle Verkehrskampagne einbringen können.“
Nach dem Ausscheiden von Nicole Landgraf hat die Vollversammlung außerdem Regina Zerwas als neues Mitglied für die Wahlgruppe Einzelhandel per Kooptation zum Mitglied bestimmt. Zerwas leitet die Filiale der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH in Bonn. Sie ist bereits seit August 2022 Mitglied des Einzelhandelsausschusses der IHK.
IHK-Beitrag: Entlastung insgesamt über 1,2 Millionen Euro
„Nach dem allgemeinen Preisanstieg der vergangenen Jahre und der bevorstehenden Anhebung der Gewerbesteuer in mehreren Kommunen, darunter in Bonn, freue ich mich sehr, dass die IHK ihre Mitglieder bei den Beiträgen etwas entlasten kann. In Zeiten großer Herausforderungen für viele Unternehmen ist das ein gutes Signal. Möglich wird diese Absenkung durch das umsichtige und maßvolle Haushalten der IHK“, sagt IHK-Präsident Hagen.
Sowohl für Kleingewerbetreibende als auch für im Handelsregister eingetragene Gesellschaften bis zu einer Größe von 249 Beschäftigten sinken die Beiträge für das kommende Jahr in den einzelnen Staffeln jeweils um rund 10 Prozent. Generell von der Beitragspflicht befreit sind Kleingewerbetreibende mit einem Gewinn von weniger als 5.200 Euro im Jahr. Für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten bleiben die Beitragssätze stabil. Darüber hinaus reduziert die IHK auch für alle Mitglieder den Hebesatz zur Ermittlung der Umlage von 0,20 auf 0,19 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns. Die Senkungen entsprechen insgesamt einer Entlastung von rund 1,2 Millionen Euro.
„Eine IHK hat drei zentrale Aufgaben: Das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft zu ermitteln und zu vertreten, ihre Mitglieder zu beraten und zu unterstützen sowie staatliche Aufgaben im Sinne der Selbstverwaltung der Wirtschaft zu übernehmen. Unsere Mitglieder ermöglichen mit ihren Beiträgen diese Arbeit. Wir gehen stets wirtschaftlich und sparsam mit diesen Mitteln um, damit wir nach Möglichkeit die Beiträge stabil halten oder wie im kommenden Jahr sogar senken können. Bei der Beitragsgestaltung sind wir aber auch immer von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. „Die IHK besitzt aus rechtlichen Gründen keine Ausgleichsrücklage mehr, die auch zur Abfederung von konjunkturell bedingten Beitragseinbußen genutzt werden könnte. Die Schwankung unserer Beitragssätze nimmt dadurch zu – mal nach unten, wie jetzt, aber auch vielleicht wieder nach oben.“ Ob in den kommenden Jahren die Beitragssätze angepasst werden müssten, sei deshalb abzuwarten.
Zusatzinformationen:
Beitragssenkung im Detail:
Kleingewerbetreibende zahlen im kommenden Jahr je nach Staffel einen Grundbeitrag von 39 Euro (zuvor: 44 Euro) bzw. 78 Euro (88 Euro). Generell von der Beitragspflicht befreit sind Kleingewerbetreibende mit einem Gewinn von weniger als 5.200 Euro im Jahr. Für in das Handelsregister eingetragene Gesellschaften mit weniger als 250 Beschäftigten beträgt der Grundbeitrag je nach Unternehmensgröße zukünftig 78 Euro (zuvor: 88 Euro), 100 Euro (111,50 Euro), 200 Euro (223 Euro) oder 348 Euro (388 Euro). Für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigte bleiben die Beitragssätze stabil. Für alle Mitglieder sinkt der Hebesatz zur Ermittlung der Umlage von 0,20 auf 0,19 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns.
Beitrag:
Nach dem IHK-Gesetz gehören alle Gewerbetreibenden in Bezirk der jeweiligen Industrie- und Handelskammer an (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), vom Großunternehmen bis zum Kleingewerbetreibenden. Nur reine Handwerksbetriebe und Angehörige der freien Berufe sind ausgenommen. Bei der Höhe und Staffelung des Grundbeitrags berücksichtigt die IHK die unterschiedliche Leistungsstärke der Unternehmen.
Vollversammlung:
Die Vollversammlung wird auch „Parlament der Wirtschaft“ genannt. Sie ist das wichtigste Gremium der IHK. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder werden von den Mitgliedern der IHK alle fünf Jahre in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Die Wahl zur Vollversammlung erfolgt in Wahlgruppen und Wahlbezirken, damit das Gremium die Branchen und die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks widerspiegelt. Die derzeitige Vollversammlung hat sich im Januar 2022 konstituiert.
Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und fasst Beschlüsse in allen Angelegenheiten, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Weiterführende Informationen zur IHK-Vollversammlung finden Sie unter www.ehrenamt.ihk-bonn.de.
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