Betriebliches Eingliederungsmanagement nur mit Transparenz und Datenschutz

Eine personenbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht transparent und datenschutzkonform durchgeführt wurde. Auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 29. November 2022 (AZ: 2 Ca 173/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Ein langjähriger Mitarbeiter wurde aufgrund häufiger Kurzzeit-Erkrankungen personenbedingt gekündigt. Das Unternehmen argumentierte, dass diese häufigen Ausfälle die Arbeitsprozesse störten und daher eine Kündigung rechtfertigen würde. Der Mann wies jedoch darauf hin, dass kein ausreichender Referenzzeitraum für eine negative Gesundheitsprognose vorhanden war. Darüber kritisierte er, dass das Unternehmen kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hatte, um seine Arbeitsfähigkeit zu verbessern oder Alternativen zu finden.

Das Gericht gab dem klagenden Mitarbeiter recht. Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt. Die Fehlzeiten des Klägers seien nicht ausreichend, um eine negative Gesundheitsprognose zu rechtfertigen. Ein weiterer Mangel bestünde im unzureichenden BEM-Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Transparenz und den unzureichenden Datenschutz. Darüber hinaus war die Anhörung des Betriebsrats fehlerhaft, was zusätzlich zur Unwirksamkeit der Kündigung führte.

Das Gericht wies besonders auf die Bedeutung des Datenschutzes hin. Die mangelnde Transparenz in Bezug auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten war ein entscheidendes Element für die Unwirksamkeit der Kündigung.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Ansprechpartner:
DAV-Pressestelle
Telefon: +49 (30) 726152-135
E-Mail: presse@anwaltverein.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel