„Ich freue mich darüber, erneut das Vertrauen der bvitg-Mitglieder für ein Engagement im Vorstand erhalten zu haben“, sagt Naumann. „In der Rolle als bvitg-Vorstand möchte ich mich vor allem für eine nutzenstiftende Digitalisierung, einen fairen Wettbewerb im Gesundheits-IT-Markt sowie eine klare und transparente Kompetenzverteilung zwischen allen beteiligten Akteuren einsetzen.“
Um für praxisnahe, nutzenstiftende IT-Lösungen für ihre niedergelassenen Anwenderinnen und Anwender einzutreten, engagiert sich medatixx als Mitglied in zahlreichen Verbänden. Ziel ist dabei der Dialog mit der Politik, der Selbstverwaltung und den anderen Stakeholdern des Gesundheitswesens für den Versorgungsalltag unterstützende IT-Lösungen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Der Fokus liegt seit vielen Jahren auf dem Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
Fairer Wettbewerb im Praxissoftware-Markt
Als medatixx-Geschäftsführer tritt Naumann für einen freien und wettbewerblich organisierten Praxissoftware-Markt ein. Ein fairer Wettbewerb fördert die Innovationsbereitschaft und das unternehmerische Engagement der Anbieter. Er ist Voraussetzung für die Beibehaltung eines vielfältigen Angebotes für die Praxen mit unterschiedlichen wettbewerblichen Differenzierungsmerkmalen, aus dem sie ihre individuelle Lösung wählen können.
Die Angebote unterscheiden sich in ihrer Fachrichtungsorientierung, ihren Ergonomie-Konzepten, ihren Betriebssystemumgebungen, ihren Modul- und Preismodellen und zuweilen auch im Fokus auf bestimmte Regionen. Ein reger Wettbewerb stellt außerdem die Effizienz und die Entwicklung kosteneffektiver Lösungen sicher, die die Arbeitsabläufe der Praxen weiterhin optimieren und den administrativen Aufwand reduzieren.
Klare Spielregeln bei Digitalisierung
„Eine erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitssystem erfordert für die gesetzlich geregelten digitalen Anwendungen regulatorische Vorgaben, die praxistauglich und nutzenstiftend sind“, erklärt Naumann. Diese müssten darauf abzielen, die Nutzung digitaler Lösungen im Versorgungsalltag zu erleichtern.
Auch der Gesetzgeber steht dabei in der Pflicht: Für alle TI-Anwendungen muss beispielsweise einheitlich definiert werden, wer die „Ende-zu-Ende“-Verantwortung trägt, bei welchen Gruppen Teilverantwortlichkeiten entstehen, wer und mit welchem partizipativen Prozess die Spezifikationen entwickelt, wer Auditierungen und Zertifizierungen durchführt, IT-Lösungen entwickelt und Beratungsleistungen erbringt. Dies gilt auch für Vorgaben zur Interoperabilität von Praxis- und weiteren TI-Systemen für das Gesundheitswesen. Voraussetzung für einen sicheren, ergonomischen Austausch von Daten und deren Weiterverarbeitung sind sektor- und versorgungsstrukturübergreifende einheitliche Standards.
„Wenn wir unsere Kräfte zur Erreichung dieser Ziele bündeln, bin ich der festen Überzeugung, dass – endlich – ein echter Mehrwert der Digitalisierung in der ambulanten Versorgung entsteht“, sagt Naumann.
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