Fertigmischungen zum Würzen zu gepfefferten Preisen

Gewürze, Gewürzzubereitungen, Würze oder Gewürzsalz: hinter all diesen Begriffen stecken verschiedene Produkte, auch wenn sie zunächst ganz ähnlich klingen. Erst die Zutatenliste gibt Aufschluss darüber, was genau drinsteckt. Selbst Hersteller verwenden diese Begriffe nicht immer korrekt, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) in einer Stichprobe herausfand. 

Teure Gewürzmischungen, Gyrosgewürz oder gewürzte Soße: Wie viel an wertgebenden Gewürzen als Zutat enthalten sein muss, ist je nach Produkt verschieden. Was Verbraucher:innen üblicherweise erwarten können, beschreiben die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten des Deutschen Lebensmittelbuchs, an die Unternehmen sich halten sollten.

Was ist was: wie viel Gewürz in welchen Produkten steckt

Produkte, die als „Kräuter“, „Gewürz“ oder als Mischung aus beidem bezeichnet werden, bestehen ausschließlich aus getrockneten Pflanzenteilen von Gewürzen und Kräutern. Beispiele hierfür sind Kräuter der Provence oder Lebkuchengewürz.

Anders ist es bei „Gewürzzubereitungen“: Sie sind eine Mischung aus mindestens 60 Prozent Gewürzen, beinhalten aber auch weitere geschmacksgebende Zutaten, wie zum Beispiel Salz, Zucker oder Gewürzaromen.

Für Gewürzsalze ist nur noch einen sehr geringer Gewürzanteil von gerade mal 15 Prozent vorgeschrieben. Den Hauptanteil macht in der Regel das Salz aus.

Sogenannte „Würzen“ oder „Würzmischungen“ müssen gar keine echten Gewürze oder Kräuter enthalten. Sie bestehen überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Erzeugnissen auf Eiweißbasis wie Hefe oder Glutamat, Speisesalz und verschiedenen Zuckerarten.

Hersteller verwenden Bezeichnungen nicht immer korrekt

Als „Bunte Gewürzmischung“ bezeichnet, fand die VZB in einer Stichprobe Produkte eines Herstellers, die statt der vorgeschriebenen 100 Prozent gerade einmal 26 Prozent der wertgebenden Gewürze enthielten. Ansonsten bestanden sie aus Zucker und Salz. „Der Begriff Gewürzmischung greift dabei viel zu hoch und führt Käufer:innen in die Irre“, sagt Silke Vollbrecht, Lebensmittelexpertin bei der VZB. Auch Zutaten wie Sonnenblumenöl oder Maismehl gehören nicht in eine echte Gewürzmischung. Die VZB hat den Hersteller daher wegen Irreführung abgemahnt. Er hat in der Zwischenzeit erklärt, die Bezeichnung seiner Produkte zu ändern.

Salz und Zucker vergoldet? 

Im Preisvergleich schneiden Gewürzmischungen wie auch -zubereitungen schlecht ab. In einem untersuchten Beispiel lagen die Kosten bei 116 Euro pro Kilogramm. Würde man die darin verarbeiteten Zutaten Zucker und Meersalz (50 und 24 Prozent des Gesamtproduktes) sowie Kurkuma, Dill, Pfeffer, Wacholder, Zwiebeln und Knoblauch einzeln kaufen und mischen, würde das nur einen Bruchteil des Preises kosten.

Selbst Fertigmischungen, die ausschließlich aus Salz und Pfeffer gemixt und mit einem fantasievollen Namen beworben in den Regalen stehen, werden teilweise zu sehr hohen Preisen im Vergleich zu den Einzelzutaten angeboten.

Fazit für Einkauf und Lagerung

„Beim Kauf von fertigen Mischungen zum Würzen raten wir Verbraucher:innen, immer in die Zutatenliste zu schauen. So erkennen sie, wenn Salz und Zucker zu gepfefferten Preisen verkauft werden. Mit einem gewissen Grundsortiment an gängigen Gewürzen im Küchenschrank und etwas Erfahrung können Hobbyköch:innen viel Geld sparen“, sagt Silke Vollbrecht.

Und noch ein Tipp: Gewürze sollten Verbraucher:innen kühl und trocken lagern. Wer seine Gewürze zum Beispiel über dem Herd im Regal sortiert, riskiert besonders bei bereits geöffneten Verpackungen einen Verlust des Geschmacks und der Streufähigkeit. 

Lebensmittel-Forum: Verbraucher:innen fragen, Expert:innen antworten

Verbraucher:innen, die Fragen zu den Themen Lebensmittelkennzeichnung, -verpackungen oder Ernährung haben, können diese im Lebensmittel-Forum unter www.lebensmittel-forum.de stellen und erhalten kostenfreie Antworten durch die Expert:innen der Verbraucherzentralen.

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Telefon: +49 (331) 29871-0
Telefax: +49 (331) 29871-77
http://www.vzb.de

Ansprechpartner:
Silke Vollbrecht
Telefon: +49 (3334) 288574
E-Mail: s.vollbrecht@vzb.de
Annalena Marx
Referentin Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
Telefon: +49 (331) 29871-15
E-Mail: a.marx@vzb.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel