Baugenehmigungen gehen seit über einem Jahr dramatisch zurück: Zinsverbilligte „Deutschland-Darlehen“ für mehr Wohnungsbau

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) sank im September 2023 die Anzahl der genehmigten Wohnungen im Vergleich zum Vorjahresmonat um knapp 30 Prozent.

Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, zu dieser Entwicklung:

„Seit Sommer 2022 gehen die Baugenehmigungen dramatisch zurück. Über ein Jahr lang gab es in keinem einzigen Monat mehr irgendein Erholungssignal. Mit jeder Wohnung, deren Bau nicht beantragt und genehmigt wird, steigen die Mieten weiter.“

Um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln, muss vor allem die Zinsbelastung für Investoren dringend gesenkt werden, sagt IVD-Präsident Wohltorf. Zinsverbilligte Darlehen müssten aber nicht unbedingt aus Steuermitteln aufgebracht werden. Nach dem Vorbild der einstigen „Berlin-Darlehen“ (§§ 16 und 17 BerlinFG) könnte der Staat „Deutschland-Darlehen“ für den Wohnungsbau einführen und als Anreiz Darlehnsgebern eine Steuerermäßigung gewähren. Bauherren kämen auf diese Weise leichter und günstiger an langfristige Kredite. „Eine Win-Win-Situation für Darlehnsgeber, Darlehnsnehmer und den Staat – also alle Beteiligten“, so Wohltorf.

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Der Immobilienverband Deutschland IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der immobilienwirtschaftlichen Beratungs- und Dienstleistungsberufe. Der Verband vereint rund 6.200 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die Immobilienverwalter im IVD betreuen rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

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