Migros-Genossenschafts-Bund verkleinert Verwaltung

Die Delegiertenversammlung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) hat deutlich entschieden, die Zahl der Mitglieder der Verwaltung von bisher 23 auf neu 13 Personen zu reduzieren. Ebenso deutlich haben die rund 100 anwesenden Delegierten den Grundlagen zur Gründung der neuen Migros Supermarkt AG (MSM AG) zugestimmt. Sie beschlossen ausserdem die Anpassung des Pensionsalters der Migros-Mitarbeitenden an die neuen gesetzlichen AHV-Bestimmungen.

Die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) wird die Zahl ihrer Mitglieder per 1. Juli 2024 von bisher 23 auf neu 13 Mitglieder reduzieren. Dies hat die Delegiertenversammlung MGB am Samstag (11. November 2023) in Zürich entschieden. «Die Delegiertenversammlung begrüsst und unterstützt das Bestreben der Verwaltung, schlanker und effizienter zu werden und sich damit rascher auf die Entwicklungen des Marktes ausrichten zu können», sagt Marianne Meyer, Präsidentin der Delegiertenversammlung. Neben der Präsidentin der Verwaltung und zwei Vertretungen der Mitarbeitenden wird sich das Gremium künftig aus fünf externen Mitgliedern sowie fünf Mitgliedern der regionalen Genossenschaften zusammensetzen. Der Präsident der MGB-Generaldirektion nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. 

Somit hat jede regionale Genossenschaft in Zukunft entweder eine Vertretung in der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) oder im Verwaltungsrat der künftigen Migros Supermarkt AG. Ursula Nold, Präsidentin der Verwaltung MGB, unterstreicht: «Die Verkleinerung der Verwaltung des MGB widerspiegelt die klare Vision, dass ein fokussiertes Gremium effektiver zur zukünftigen Weiterentwicklung der Migros-Gruppe beitragen kann».  

Delegierte setzen ein Zeichen für die Schweizer Vielfalt 

Neben der Erfahrung und dem Fachwissen soll die Zusammensetzung der Verwaltung MGB der regionalen Vielfalt Rechnung tragen. Die Delegierten haben deshalb für den Einsitz der externen Mitglieder statutarisch geregelt, dass mindestens ein Mitglied aus der lateinischen Schweiz stammen muss. Damit hat sie ein Anliegen der ausserordentlichen DV vom September berücksichtigt. Folgende vier Mitglieder werden aufgrund der Amtszeitbeschränkung per Ende Juni 2024 ohnehin aus der Verwaltung MGB ausscheiden: Hans A. Wüthrich, Dominique Biedermann, Paola Ghillani sowie Jean-René Germanier. Überdies hat sich Marianne Janik entschieden, ebenfalls auf das Ende der Amtsperiode aus der Verwaltung auszutreten, um einem neuen externen Mitglied aus der lateinischen Schweiz Platz zu machen. 

Delegierte beschliessen Grundlagen für die Migros Supermarkt AG 

In einem weiteren Traktandum haben die rund 100 anwesenden Delegierten den Grundlagen zur Gründung der neuen Migros Supermarkt AG zugestimmt. Hierzu sind Anpassungen der Verträge zwischen MGB, den Genossenschaften und der künftigen MSM AG notwendig. Ab Mitte November werden auch die zuständigen Gremien der regionalen Genossenschaften darüber befinden. 

Mit der neuen Gesellschaft will die Migros ihre Produkte und Dienstleistungen über die gesamte Wertschöpfungskette effektiver anbieten. «Die Delegierten zeigten sich überzeugt, dass die Migros Supermarkt AG ein richtiger und wichtiger Schritt ist, um das Kerngeschäft der Migros zum Vorteil der Kundinnen und Kunden zu stärken», sagt Marianne Meyer. 

Migros gleicht Pensionsalter an Schweizer AHV-Bestimmungen an 

Die MGB-Delegierten haben ausserdem beschlossen – vorbehältlich des weiteren Gremienlaufs – im Gleichschritt mit der Rentenreform AHV 21 das Pensionierungsalter schrittweise auf das neue Referenzalter von 65 Jahren anzuheben. Heute gilt für alle bei der Migros-Pensionskasse versicherten Mitarbeitenden das Pensionierungsalter von 64 Jahren. Durch diese Anpassung entfällt ab 2028 die bisherige Überbrückung durch eine Migros-AHV-Ersatzrente und alle pensionierten Mitarbeitenden erhalten ab Erreichen des gesetzlichen Referenzalters direkt eine AHV-Rente. Die grosszügigen Leistungen der 2. Säule bleiben unverändert. Für alle Mitarbeitenden in der Migros-Pensionskasse gilt ein flexibles Pensionierungsalter. Sie haben die Möglichkeit, sich ab Erreichen des 58. Altersjahres pensionieren zu lassen. 

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