„Wir begrüßen, dass nun endlich eine Klarstellung zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt. Die Novelle ist auch ein direkter Apell der Bundesregierung an die BNetzA, dass eine Fortführung der Erleichterung beim Ausbau der Biomethaneinspeisung politisch gewünscht wird. Die BnetzA hat nun einen klaren Auftrag! Damit müssen nicht zuletzt auch die bisherigen Regelungen für Biomethan und Wasserstoff in der Gasnetzzugangs- und der Gasnetzentgeltverordnung fortgeführt, sondern auf die neuen politischen Vorgaben ausgerichtet werden, z.B. dem EU-Ziel der Ausweitung der Biomethanproduktion auf 35 Milliarden Kubikmeter bis 2030.
Daneben wurde mit einer Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz die Möglichkeit geschaffen, in den Jahren 2024 und 2025 für Biomasseanlagen Zusatzgebote abzugeben, um Fällen zu begegnen, in denen jüngst einige Bieter versehentlich eine zu geringe Leistung als Gebotsmenge in den Ausschreibungen angegeben haben. Die Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte jedoch dauerhaft gelten.“
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
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