„Die an die Tariflohnentwicklung gekoppelte Entlohnung in der Altenpflege hat sich etabliert. Die neuen, höheren Durchschnittslöhne zeigen, dass sich die Pflegekräfte insgesamt auf eine faire Bezahlung verlassen können. Denn nur noch die Pflegeeinrichtungen, die sich an mindestens dieses Lohnniveau halten, erhalten eine Zulassung“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Deutschlandweit betragen die neuen Durchschnittslöhne im Schnitt zukünftig 17,53 Euro für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung. Das sind knapp drei Prozent mehr als im Jahr 2022. Pflegeassistenzkräfte, also Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten 19,53 Euro. Das sind über 2,5 Prozent mehr als bisher. Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 23,75 Euro, ein Plus von knapp 1,6 Prozent.
„Was gut für die Pflegekräfte ist, wirkt sich jedoch auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aus. Denn zur Gegenfinanzierung der höheren Löhne für die Pflegekräfte müssen häufig die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen steigen. Die Belastung der Pflegebedürftigen wird weiter steigen, wenn die Politik keine Wege aufzeigt, wie der Anstieg der Eigenanteile wirksam begrenzt werden kann. Es wäre schon viel geholfen, wenn die Bundesländer endlich ihrer Verantwortung nachkommen würden, die Investitionskosten zu übernehmen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Regionale Unterschiede bei den Entlohnungsniveaus
In diesem Jahr wurden die regional üblichen Entlohnungsniveaus erstmals von der neuen Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband berechnet. Die Geschäftsstelle hat dazu mehr als 11.000 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet. Die errechneten Werte zeigen, dass zahlreiche Tarifverträge in der Pflegebranche zwischen 2022 und 2023 Entlohnungserhöhungen enthalten. In einzelnen Bundesländern in Nord- und Ostdeutschland ist das regional übliche Entlohnungsniveau stärker als in anderen Bundesländern angestiegen. Das liegt unter anderem daran, dass dort einzelne regionale Tarifverträge deutliche Entlohnungssteigerungen vorsehen.
Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, sogenannte Durchschnittsanwender, haben nun zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittslöhne sind ab sofort auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Hintergrund
Die tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen eine Zulassung bekommen, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind oder sich an Tarifverträgen orientieren bzw. das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr jeweiliges Bundesland an die eigenen Beschäftigten in Pflege und Betreuung zahlen (§§ 72, 82c SGB XI).
Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Pflegekassen verpflichtet, aus den in Deutschland in der Pflege angewendeten Tarifverträgen Durchschnittslöhne aller Beschäftigten in Pflege und Betreuung zu errechnen, die sich aus dem ergeben, was in den tarifgebundenen Einrichtungen tatsächlich im Durchschnitt gezahlt wird. Diese Durchschnittslöhne, die sogenannten regional üblichen Entlohnungsniveaus, können anstelle von Tariflöhnen an die Beschäftigten gezahlt werden. Dabei kommt es darauf an, die regional üblichen Entlohnungsniveaus innerhalb der Pflegeeinrichtung im Durchschnitt einzuhalten. Ab 2023 haben die Landesverbände der Pflegekassen die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband mit dieser Datenerhebung und Auswertung beauftragt.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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